Werbung

Reform des Vergaberechts

 

Wenn es um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geht, sind viele Vorgaben in einem umfangreichen Ablaufprocedere zu beachten. Sowohl auf der Vergabe- als auch auf der Bieterseite ist der Aufwand meist enorm, was letztlich hohe Kosten bei allen Beteiligten verursacht. Diese Situation soll sich ändern. Das hat das Bundeskabinett mit einem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts am 8. Juli dieses Jahres beschlossen und damit die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren eingeleitet.
Im Kern soll der Rechtsrahmen für die öffentliche Vergabe in Deutschland vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet werden. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen mehr Flexibilität bei der Vergabe erhalten. Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals im Gesetz vorgezeichnet – so das Vorhaben. Davon betroffen ist u. a. auch die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung.
Welche Änderungen im Detail vollzogen werden, bleibt aber erst einmal abzuwarten, auch wenn die Zeit zur verpflichtenden Umsetzung bis zum 18. April 2016 kurz gefasst ist. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens, das im Herbst 2015 beginnt, werden wir Sie weiter umfassend informieren.

Markus Münzfeld
Redakteur
m.muenzfeld@strobel-verlag.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: