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Nordrhein-Westfalen – Recht vielseitig

SHK-Rechtstag in NRW

Tagungsleiter Peter Schlüter (4. v.l.) im Kreis der Mit-Referenten (v.l.): Alfred Jansenberger, Felicitas Floßdorf, Markus Stuhlmann, Dania Boldemann-Kühle, Guido Badjura, Andreas Berger (nicht im Bild: Norbert Stenkamp).

Gut besucht: Die Rechtstagung des Fachverbandes NRW nur für Innungsmitglieder.

Peter Schlüter moderierte die Veranstaltung.

Ein Blick in das neue Arbeitssicherheits-Tool des NRW-Fachverbandes.

 

Ein anspruchsvolles Programm mit vielen wichtigen Informationen aus unterschiedlichen Bereichen bestimmte die Vortragsveranstaltung exklusiv für Innungsmitglieder. Mit acht Referaten von acht Spezialisten erwartete die Teilnehmer – Chefs und Führungskräfte – am 29. Juni in Oberhausen geballtes Wissen. Der Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf den Themen Digitalisierung und Internet mit Punkten wie Datenschutz, Arbeitssicherheit und GoBD. Zudem wurden die Themen Mitarbeiterbindung und Betriebsübergang sowie Firmenvertragsrechtsschutz und Betreiberpflichten in der Trinkwasserinstallation aufgegriffen.


„Dass das Netz nicht nur Chancen bietet, sondern auch eine Herausforderung für das eigene Geschäft sein kann, ist im SHK-Handwerk ja mittlerweile eine Binsenweisheit“, erinnerte Peter Schlüter, Tagungsleiter und Moderator, gleich zu Beginn der Veranstaltung und hob hervor: „Bei einer immer größeren Zahl von Onlineshops und wachsender Internetkonkurrenz gerade im Heizungsbereich einerseits sowie den entsprechenden Ambitionen unterschiedlicher Hersteller auf der anderen Seite, muss sich unser Handwerk mit dem Thema Online-Vertrieb und Wettbewerb mit dem Netz beschäftigen – ob der einzelne das will oder nicht.“ Vor diesem Hintergrund ging es in dem SHK-Rechtstag um die damit verbundenen Herausforderungen und mögliche Antworten für die Mitgliedsbetriebe. Beleuchtet wurde in dem Zusammenhang der Umgang mit dem Kunden und der Konkurrenz, mit dessen Angeboten sowie der eigenen Kalkulation und Haftung.
Im Hinblick auf die Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die SHK-Branche spielten dann gleich mehrere Aspekte eine Rolle, so der juristische Geschäftsführer weiter: „Zunächst werfen wir wieder einen Blick auf den immer wichtigeren Datenschutz und stellen dann einen neuen digitalen Service unseres Verbandes im Bereich Arbeitssicherheit vor, der den Mitgliedsbetrieben helfen soll, ihre entsprechenden Pflichten besser und einfacher zu erfüllen. Des Weiteren haben wir ganz aktuell ein Thema aufgenommen, das derzeit in steuerlicher Hinsicht für große Aufregung sorgt, nämlich die sogenannten GoBD.“ Das Kürzel steht für den Umgang der Finanzverwaltung mit der zunehmenden Digitalisierung. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen, wie Betriebe mit geschäftsrelevanten Dokumenten und Daten aus steuerlicher Sicht umgehen müssen. Spannend wurde es für die Teilnehmer auch bei der Frage, ob und wie der Unternehmer Mitarbeiterbindung und langfristigen Betriebsübergang sinnvoll miteinander kombinieren kann. Abgerundet wurde das weite Spektrum der Themen und Referate durch Neuigkeiten zum Firmenvertragsrechtsschutz und zu Betreiberpflichten in der Trinkwasserinstallation. Nachfolgend eine Zusammenfassung dieser Themen.

Wettbewerb aus dem Netz – Was mache ich mit meinem Kunden
Zum Auftakt beschäftigte sich Peter Schlüter als Referent mit der Online-Konkurrenz nicht nur, aber auch aus Sicht des Juristen. Er beleuchtete die Weiterentwicklung und Veränderung bestehender Systeme, über die dem Endkunden Heizungen via Internet angeboten werden und schaute, was hinter den Schlagworten steckt, mit denen „das Netz“ auch in Sachen Heizung wirbt, als da wären: Heizungsangebot in 5 Minuten, 100% Planungssicherheit, verbindlicher Festpreis und Preisgarantie.
Während also zumindest die Werbeaussagen seit dem Start solcher Angebote gleichgeblieben sind und nach wie vor zu suggerieren versuchen, Online-Anbieter seien vor allem schneller als das traditionelle Handwerk, dabei aber mindestens genauso gut, haben sich die Prozesse und Wege zur Heizung aus dem Netz unterdessen ein wenig verändert, so der Verbandsjustitiar: „Hier ist wohl der Wandel das Beständige, es wird Einiges probiert. Und es scheint die Tendenz zu geben, auf den Kunden zuzugehen – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn der ein oder andere hat wahrscheinlich erkannt, dass es ohne den persönlichen Kontakt zum Kunden und ohne vor-Ort-Termin am Ende doch nicht so gut funktioniert. Ob das dann noch mit der viel beworbenen Schnelligkeit zusammengeht?“, fragte der Referent, der es auch selbst versucht hatte: „Im Gegensatz zu früher gab es jedenfalls bei einem Anbieter ohne persönliche Rücksprache keinen Preis mehr auf die Schnelle.“ Auch wenn die Internetkonkurrenz weiterhin mit allerlei onlinetypischen Attributen zu punkten versucht, bleiben seiner Meinung nach Zweifel, ob sie den eigenen vollmundigen Versprechungen tatsächlich gerecht werden kann, gerade wenn es darum geht, schneller als das „traditionelle Handwerk“ zu sein. Wie so häufig offenbart auch der Blick ins Kleingedruckte, ob Werbung und Wirklichkeit übereinstimmen: „Hier zeigt sich, wie verbindlich beispielsweise das Angebot und der erste Preis, den man gezeigt bekommt, am Ende wirklich sind.“, so Schlüter. Und der Kunde sollte genau hinschauen, welche Pflichten ihn nach den AGB treffen und was passieren kann, wenn er im Vorfeld von Angebot und Ausführung etwa über relevante Umstände nicht richtig informiert. „Die Bestandsaufnahme ist eigentlich Sache des Profis und das hat gute Gründe, wie Fachleute wissen – das dämmert anscheinend auch den Internetanbietern“, meinte der Verbandsjurist. Und aus seiner Sicht ist es dann auch nicht völlig außerhalb jeglicher Lebenserfahrung, dass die Online-Konkurrenz, die für ein Angebot jetzt den persönlichen Kontakt zum Kunden sucht bzw. auszuweiten versucht, damit auch zukünftig nicht zwingend schneller sein muss als das sogenannte stationäre Handwerk. Das kann eine Chance für den Heizungsfachmann vor Ort sein.
Was Kundenkontakt und Onlineabwicklung betrifft, nicht ganz unähnlich läuft es auch bei den Internetaktivitäten von Herstellern: Das in seiner ursprünglichen Form von vielen Seiten kritisierte „HeizungOnline“-Angebot von Vaillant zum Beispiel setzt allerdings mittlerweile auf den Handwerksbetrieb als Ansprech- und – für den Juristen ebenso wichtig – Vertragspartner des Endkunden, wie ein weiterer Selbstversuch des Referenten belegte. Auch mit Blick darauf erklärte Schlüter, dass jeder Betrieb für sich selbst entscheiden müsse, ob es für ihn Sinn macht, sich einbinden zu lassen. Und in Richtung Kunde müsse auch im SHK-Handwerk jeder selbst sehen, wie er mit dem neuartigen Wettbewerb aus dem Netz generell umgeht: „Gerade der sogenannte Internetaffine glaubt natürlich gern den Verheißungen der Online-Werbung, dass er via Internet schneller, einfacher und auch noch billiger an eine neue Heizung kommt als bei einem Bezug über den Fachbetrieb vor Ort. Dass das ein Trugschluss sein kann, sollte dem Kunden klargemacht werden. Möglichst vom Betrieb vor Ort. Und dabei wollen wir unsere Mitglieder unterstützen und Hilfe anbieten.“ Das tut der Fachverband im Allgemeinen z. B. schon mit der Info-Serie „SHK-Fachbetrieb 4.0“, die speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Innungsfachbetrieben zugeschnitten ist und sich mit den Grundfragen des digitalen Wandels wie u. a. der Präsenz im Netz beschäftigt. Weitere externe und empfohlene Angebote betreffen die Digitalisierung von betrieblichen Prozessen, wie etwa der für Innungsbetriebe rabattierte SHK-Haustechnik-Konfigurator „mobile offer“ für die unmittelbare Angebotserstellung beim Kunden vor Ort.
„Wenn es um den konkreten Wettbewerb mit Internet-Angeboten geht“, so Schlüter weiter, „macht es von Fall zu Fall sicher auch Sinn, den Endkunden persönlich aufzuklären über das, was Heizung aus dem Netz für ihn bedeuten kann. Ihn vor allem über die Unterschiede zu informieren, die häufig zwischen dem bestehen, was er beim Heizungsfachmann vor Ort bekommt, und dem, was er vom Internet (nicht) erwarten darf. Und was der Kunde sich und den Online-Anbieter vielleicht einfach mal fragen sollte, wenn es um seine neue Heizung geht.“ Genau damit beschäftigt sich das vom NRW-Fachverband herausgegebene Argumentationspapier „Heizung über das Internet – Fragen und Antworten für Kunden“, das den Fachbetrieb in solchen Situationen mit Blick auf den Kunden ganz konkret unterstützen soll.
Passend zum Thema führte abschließend noch ein kleiner Exkurs zu den möglichen Problemen und Ratschlägen, wenn der „selbstversorgte“ Kunde Material beistellen will und vom Betrieb den Einbau verlangt.

Kalkulation nach den Regeln des Internets
Bei diesem Thema ging es erwartungsgemäß um Zahlen, aber nicht nur: Denn Alfred Jansenberger versuchte anhand der klassischen Kalkulation im SHK-Handwerk den Einfluss von Transparenz und Konkurrenz durch das Internet einerseits und Lösungsansätze andererseits darzustellen. Dabei zeigte der Geschäftsführer der Betriebswirtschaft, wo und wie sich der neuartige Wettbewerb auf die betriebliche Kalkulation auswirkt und wie das Handwerk gegensteuern kann, um etwa den steigenden Druck auf Materialpreise abzufedern. Beispiele auch aus dem Beratungsalltag taugten als Ideengeber, wenn es darum geht, einen kritischen Blick auf seine aktuellen Verrechnungssätze und die eigene Kalkulation zu werfen. Jansenberger zeigte Möglichkeiten auf, wie die eigenen Leistungen im wahrsten Sinne des Wortes besser „verkauft“ werden können. In eine ähnliche Richtung ging sein Appell auch beim Thema „Zeit-“ bzw. „Arbeitswerte“.

Cloud, EDV-Dienstleistungen, externe Lohnbuchhaltung – eine Frage des Datenschutzes?
Rechtsanwältin Dania Boldemann-Kühle arbeitete heraus, wofür der Betrieb als „Herr der Daten“ verantwortlich ist, wenn es, wie mittlerweile häufiger, z. B. um die Auslagerung von Daten geht. Die Datenschutzbeauftragte des NRW-Fachverbandes ging genauer auf die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung und die entsprechende Vereinbarung ein, auf die auch SHK-Betriebe ein besonderes Augenmerk legen sollten. Die sich immer weiter verbreitenden Cloud-Lösungen bedeuten Risiken sowohl für Nutzer wie Anbieter – beide müssen sich um technische und organisatorische Maßnahmen kümmern. Nach einem Blick auf Google-Analytics wagte die Referentin einen Ausblick auf die Zukunft des Datenschutzes, der mit der aktuellen Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes und der damit einhergehenden neuen Datenschutzgrundverordnung eine weitere Entwicklung nimmt.

Das Arbeitssicherheits-Tool – Neuer Service des Fachverbandes
Die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist grundlegende Aufgabe und Verpflichtung der Unternehmensführung und besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ausschlaggebend auch für die Leistungsfähigkeit eines jeden Unternehmens. Und außerdem, betonte Referent Norbert Stenkamp, sei Prävention in diesem Bereich Voraussetzung für die Sicherheit und Gesundheit der gesamten Belegschaft – und so ist die Arbeitssicherheit auch gesetzlich angelegt. Deshalb führe auch kein Weg an diesen Regeln vorbei. Die Beachtung und Umsetzung der entsprechenden Vorschriften ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern in erster Linie für Chefs und Führungskräfte mit Aufwand, vor allem auch in zeitlicher Hinsicht, verbunden. Diesen organisatorischen Anteil der Arbeitssicherheit besser in den Griff zu bekommen, dabei will der nordrhein-westfälische Fachverband seinen Mitgliedern nach den Worten des Referenten helfen. Dafür wurde ein branchenspezifisches Internet-Portal aufgebaut, dessen Nutzung den Verbandsbetrieben in Kooperation mit einem Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und einem Software-Haus angeboten wird. Mit Hilfe dieser digitalen Lösung soll jeder Betrieb in der Lage sein, seine Pflichten in diesem Bereich konkret zu erfüllen und auch nachweisbar zu dokumentieren. Denn bei der Arbeitssicherheit verbieten sich pauschale Lösungen, wie Norbert Stenkamp herausstrich, bevor er weiter den systematischen Aufbau des verbandlichen Service-Tools und die damit mögliche Durchführung von Maßnahmen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterschulungen usw.) aufzeigte.

Betreiberpflichten in der Trinkwasserinstallation
Mit diesem geradezu klassischen SHK-Thema beschäftigte sich Rechtsanwältin Felicitas Floßdorf. Anhand einer konkreten höchstrichterlichen Entscheidung ging sie näher auf die Aufgaben und möglichen Pflichtverletzungen von Vermietern ein, auf Beweisanforderungen in diesem Zusammenhang sowie die Konsequenzen aus der für Mieter günstigen BGH-Entscheidung für die Praxis. Unter dem von der Verbandsjuristin genannten Motto „Kampf der Giganten: Eigentum gegen Legionelle“ wurde u. a. erklärt, welche Handlungspflichten den Betreiber bei der Überschreitung technischer Maßnahmewerte treffen und ob das Gesundheitsamt Sanierungsmaßnahmen anordnen kann, auch dann, wenn diese extrem teuer sind. Nicht zuletzt ging es auch um den so oft im Raum stehenden Bestandsschutz und die Frage, wann sich etwa der Eigentümer darauf zur Vermeidung kostenträchtiger Maßnahmen berufen kann.

Steuern: GoBD sorgt für Aufregung
Eine brisante Thematik stand im Mittelpunkt der Ausführungen von Dipl.-Betriebswirt Guido Badjura. Er beschäftigte sich ausführlich mit den „Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Vereinfacht ausgedrückt geht es im Kern darum, dass elektronisch erstellte geschäftliche Belege unveränderbar digital aufbewahrt werden müssen. Und auch wenn diese Steuervorschriften schon seit 2015 gültig sind, wird es nun im Hinblick auf mögliche Betriebsprüfungen durch die Finanzämter nach Auskunft des DATEV-Spezialisten ernst. Denn die bisher noch geltende Übergangsfrist ist abgelaufen und seit Jahresbeginn sind diese Regelungen bindend. Ausgehend von altbekanntem Grundsatz, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem verständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermittelt, hat die Finanzverwaltung die üblichen Vorgaben, getrieben durch die zunehmende Digitalisierung, ergänzt und nun im Wesentlichen präzisiert, wie mit geschäftsrelevanten Dokumenten und Daten digital zu verfahren ist. Wie der Referent darlegte, handelt es sich mit den neuen Regeln allerdings nicht nur um eine Anpassung an die technische Entwicklung, so wie es das Finanzministerium gern darstellt, sondern unter dem Strich um eine Verschärfung der Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in zahlreichen Punkten, wenn man sich die heute praktische Übung ansieht. Problematisch für den SHK-Unternehmer bei der digitalen Abwicklung von Angeboten, Rechnungen usw. vor allem dann, wenn deren Dateiinhalte (leicht) änderbar sind. Hier sollen die neuen GoBD-Vorschriften dafür sorgen, dass Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet und dokumentiert werden. Mit Blick auf die betriebliche Praxis wurde aufgezeigt, welche Daten buchführungs- und aufzeichnungs-, somit aufbewahrungspflichtig sind, welche Daten überhaupt erfasst werden und welche Relevanz GoBD ganz konkret für das Handwerksunternehmen hat. Wie heikel das Ganze sein kann, zeigte sich z. B. beim Thema Rechnungskorrektur, das in Oberhausen für lebhafte Diskussion sorgte – und den geneigten Hörern klarmachte, welche Rolle die verschärften Steuergrundsätze im betrieblichen Alltag nun spielen werden. Und dass man im Hinblick auf mögliche Betriebsprüfungen als Unternehmer gut daran tut, sich mit den neuen Spielregeln zu beschäftigen.

Neues zum Firmenvertragsrechtsschutz
Die Absicherung des Betriebes z. B. im Streitfall mit Kunden und Lieferanten oder bei Forderungsausfall stand bei Andreas Berger im Mittelpunkt. Der Jurist und Geschäftsführer der Middelberg GmbH aus Osnabrück erläuterte das spezielle Angebot des Versicherungsmaklers exklusiv für Innungsbetriebe. Dabei ging er auch auf die Hintergründe ein und erklärte, dass diese Art von Schutz und Sicherheit in der Vergangenheit lange Zeit praktisch gar nicht existiert hat. Denn der sogenannte Firmenvertragsrechtsschutz war in fast allen Rechtsschutzpolicen ausgeschlossen. Erst seit ein paar Jahren gibt es für Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Subunternehmern etc. aus schuldrechtlichen Verträgen des Unternehmens (beispielsweise Werk-, Kaufverträge) überhaupt die Möglichkeit der kostenmäßigen Absicherung der Rechtsverfolgung und -durchsetzung. Abschließend erklärte der Referent, dass auch die bei anderen Versicherungen üblichen Komponenten, wie z. B. der Kfz-Rechtsschutz, der Privatrechtsschutz, der Strafrechtsschutz, der Steuerrechtsschutz usw. mit abgedeckt seien und zudem die Möglichkeit bestehe, die sogenannte Partner-Police-Rechtsschutz entsprechend den betrieblichen und privaten Bedürfnissen anzupassen und im Bedarfsfalle auch um eine Forderungsausfallversicherung zu ergänzen.

Mitarbeiterbindung und langfristiger Betriebsübergang – geht das zusammen?
Gute Mitarbeiter zu gewinnen und auch zu halten, ist eine seit Jahren größer werdende Herausforderung für den SHK-Unternehmer. Nachwuchssorgen kennt die Handwerksbranche ebenso gut wie die Probleme, einen Nachfolger zu finden, der den Betrieb übernehmen will – und auch kann. Deshalb hatte sich RA Schlüter als Initiator der Tagung im Vorfeld mit der Bitte an Markus Stuhlmann gewandt, Antworten auf die Frage zu finden, ob der Unternehmer Mitarbeiterbindung einerseits und weitsichtigen Betriebsübergang andererseits mit Blick auf seine persönliche Zukunft sinnvoll miteinander kombinieren kann. Und so beleuchtete der Steuerberater die mögliche Kombination von aktiver Bindung von Arbeitnehmern und Übergabeperspektive mit dem Ziel einer besseren langfristigen Nachfolgesicherung. Dabei zeigte er auf, wie Schritte zur Beteiligung am Unternehmen aussehen können und welche Aspekte dabei zu beachten sind.

Fazit und Ausblick
Aktuelles, Brisantes und geradezu Klassisches, so las sich das Programm der 2017er Ausgabe des SHK-Rechtstages. Und diese Mischung stieß auf Interesse, wie die gut besuchte Veranstaltung des nordrhein-westfälischen Fachverbandes auch dieses Mal deutlich machte. „Die Resonanz der Teilnehmer war durchweg positiv, was uns natürlich anspornt für nächstes Jahr“, so Moderator Schlüter. „Was aber auch zeigt, dass das Konzept dieser Veranstaltung – viel komprimierte Information an einem Tag – auch bei überwiegend rechtlichen Themen funktioniert.“ So freut man sich in Düsseldorf bereits auf die nächste Ausgabe in 2018, wenn Inhaber und Führungskräfte der Mitgliedsbetriebe wieder nach Oberhausen eingeladen sind, um sich auf den neuesten Stand bringen zu lassen.

 


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