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Höhere Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik GTÜ: Schadensquote bei Gebäuden wird sich durch neue EU-Richtlinie erhöhen

Seit Juli ist die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Die Richtlinie sieht insbesondere für Neubauten weitreichende Auflagen vor und muss in den kommenden zwei Jahren von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Nach der neuen Richtlinie sollen EU-weit alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2020 errichtet werden, mit einem Energieverbrauch, der gegen Null geht, hohe Energieeinsparquoten erfüllen. Zudem sollen Neubauten zu einem bedeutenden Anteil mit Erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude, die eine Vorreiterrolle spielen, sollen die Regelungen bereits ab 2018 gelten. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden.

Viele Ausnahmen
Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, erklärt: „Wir begrüßen grundsätzlich die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz, da sie für Verbraucher niedrigere Betriebskosten zur Folge hat und mit der Schaffung nachhaltiger Gebäude einen Schritt zum verantwortungsvollen Umgang mit Energie darstellt.“ Gebäude sind derzeit mit rund 40% Europas größte CO2-Emissionsquelle. De Biasi wendet aber ein: „Die komplexe Richtlinie erhöht die Anforderungen an Planung und Ausführung der Bauobjekte. Fehlleistungen werden insofern aufgrund der zu erwartenden höheren Baukosten zu noch umfangreicheren Bauschäden führen.“
Neben dem quantitativen Bedarf an Kontrollorganen steigt auch das Anforderungsprofil an Planer und Prüfer. Die im Rahmen der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) der GTÜ eingesetzten öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Bausachverständigen verfügen über das erforderliche baukonstruktive und haustechnische Wissen und setzen ganzheitliche Gebäudekonzepte um.
„Die Berücksichtigung der Gesamtimmobilie darf nicht aus den Augen verloren werden“, so de Biasi. „Leider werden heute einzelne Maßnahmen an Bauteilen oft isoliert betrachtet – ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf andere Bauteile unter bauphysikalischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.“ Die sogenannte „Billig-Ertüchtigung“ durch nicht ausreichend qualifizierte Energieberater beachtet Nachhaltigkeitsaspekte – insbesondere im Hinblick auf Wartung, Inspektion und Lebensdauer – nicht ausreichend.
Schwachpunkte sieht de Biasi bei der Regelung für Bestandsgebäude und Sanierungen. Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, „sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist“.
Hauseigentümer werden aufgefordert, bei Renovierungsarbeiten intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen wie beispielsweise Wärmepumpen auszutauschen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.
„Die Richtlinie besitzt wenig Bindungskraft für Bestandsimmobilien, hier greifen viele Ausnahmen“, so de Biasi. „Leider gehen die Vorschriften der Gebäuderichtlinie nicht weit genug, da Neubauten, für die verschärfte Maßnahmen gelten, nur einen verhältnismäßig geringen Teil des Gebäudebestandes ausmachen.“
Die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz umfasst des Weiteren neue Anforderungen an Energieausweise, die schon ab Januar 2013 greifen und u.a. die Angabe der Energieeffizienzklasse in Immobilieninseraten, das Vorzeigen des Energieausweises bei Wohnungsbesichtigungen sowie die Aushändigung in Kopie bei Kaufabschluss vorsehen.
Darüber hinaus sind Energielabels für Haushaltsgeräte und andere energiebezogene Produkte – auch Bauprodukte – vorgesehen, die zwar keine Energie verbrauchen, doch einen erheblichen indirekten oder direkten Einfluss auf Energieeinsparungen haben. Die Energiekennzeichnungspflicht umfasst beispielsweise Fensterverglasungen, Rahmen und Außentüren.

 


 

Vorbildlich: Der Innenputz reicht bis zur Bodenplatte.

Dichtheitsmängel selbst erkennen
Um im neuen Eigenheim geringen Energiebedarf und ein behagliches Wohnklima zu erreichen, kommt es nicht zuletzt auf eine möglichst dichte Gebäudehülle an. Meist wird diese bei der Bauabnahme durch einen sogenannten Blower-Door-Test überprüft. Manche Mängel lassen sich dann allerdings kaum noch beseitigen. Dabei hätten der Bauherr oder die Baufrau einige davon zu einem früheren Zeitpunkt sogar mit bloßem Auge erkennen können – vorausgesetzt sie wissen, worauf zu achten ist.
Die Experten vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) raten dazu, sich am Ende der Rohbauphase den Innenputz
systematisch anzusehen. An vielen Punkten kann man nämlich beurteilen, ob die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Hier die wichtigsten Beispiele für mögliche Schwachstellen:

Anschluss Wand – Fußboden
Insbesondere die Außenwände müssen bis dicht an die Bodenplatte verputzt sein, sonst drohen später unangenehme Kaltluftseen im Fußbereich. Zwischen Estrich und Putz darf daher nirgendwo eine Lücke bleiben.

Fensterbänke
Die Fensterlaibungen müssen auch dort glatt verputzt sein, wo später die Fensterbänke aufliegen sollen. Ansonsten kann vor allem durch offenliegende Hochlochziegel kalte Luft fast ungehindert hereinpfeifen. Eine mit wenigen Mörtelklecksen aufgesetzte Fensterbank allein reicht nicht aus.

Steckdosen
Zugluft aus Steckdosen ist ein besonders weit verbreiteter Mangel. Er lässt sich verhindern, indem man luftdichte Installationsdosen einbaut. Sollen perforierte Dosen verwendet werden, muss man diese in ein dichtendes Gipsbett einsetzen.

Vorwandinstallationen
Gelegentlich bleiben Wandbereiche, für die Vorwandinstallationen geplant sind, unverputzt. Sie „verschwinden“ später ja ohnehin hinter einer Gipskartonplatte. Die Folge: Kalter Wind, der um Spülkästen und andere Installationen weht. Auch an solchen Stellen stets auf flächendeckenden Innenputz achten.

Rohre

Aufgepasst bei Rohren und Leitungen – sind Wände und Ecken auch hinter diesen vollständig verputzt?

Grundsätzlich gilt: Massives Mauerwerk niemals unverputzt lassen, da erst die Putzschicht für ausreichende Dichtheit sorgt. Allen jedoch, die bei der Dichtheit ihres Hauses völlig sicher gehen wollen, empfiehlt der FLiB eine zusätzliche Blower-Door-Messung vor Beginn des Innenausbaus. Die Adressen entsprechend qualifizierter Anbieter findet man beispielsweise unter www.flib.de

 


 

Rund 14% der Deutschen leben mit Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung.

Feuchte Keller und Wohnungen – Deutsche Wohnstandards nur Mittelmaß
Feuchtigkeit in deutschen Wohnungen und Häusern ist noch immer die Regel. Nach einer aktuellen Erhebung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Destatis) lebten 14 % der Bevölkerung Deutschlands im Jahr 2008 nach eigenen Einschätzungen in Wohnungen und Häusern mit Feuchtigkeitsschäden. Dies ergab jetzt die europäische Vergleichsstudie „EU-SILC“ (European Union Statistics on Income an Living Conditions). Zu den gravieren-den Mängeln gehören in Deutschland vor allem undichte Dächer, feuchte Wände und Fundamente sowie Fäulnis in Fensterrahmen und Fußböden.
Diese Ergebnisse decken sich mit den Erfahrungen des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. mit Sitz in Göttingen. Die bundesweit tätigen VQC-Bausachverständigen werden sehr häufig mit Baumängeln konfrontiert, die oftmals gravierende Feuchtigkeitsschäden zur Folge haben. Udo Schumacher-Ritz, Vorstandsmitglied des VQC: „Mangelhafte Abdichtungen im Kellerbereich, Kältebrücken durch fehlerhafte oder nicht vorhandene Dämmungen und fehlerhafte Ausführungen in der Bauausführung sind die Hauptursache für Feuchtigkeitsschäden. Wenn dann noch falsches Lüften hinzukommt, ist gesundheitsschädlicher Schimmelbefall vorprogrammiert“, so Schumacher-Ritz.
Auffallend ist nach Erfahrung des VQC hingegen auch, dass Feuchtigkeitsschäden bei weitem nicht nur bei alten Immobilien auftreten. „Auch zahlreiche neu gebaute Häuser und Wohnungen sind von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Abhilfe kann hier unter anderem baubegleitende Überwachung durch unabhängige Bausachverständige leisten“, so das VQC-Vorstandsmitglied weiter.
Europaweit liegen die Deutschen beim Feuchtigkeits-Ranking hingegen im Mittelfeld. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes beklagten 17% der Europäer feuchten Wohnraum. Besonders häufig waren Destatis zufolge die Osteuropäer von feuchtem Wohnraum betroffen. So wies nahezu jede dritte Wohnung in Ungarn (30,8%), Bulgarien (30,4%) und Slowenien (30,2%) Feuchtigkeitsschäden auf. Im Gegenzug waren die Quoten in Malta (6,8%), Finnland (4,4%), Schweden (8,0%) und Dänemark (8,7%) die niedrigsten innerhalb der gesamten EU.
Der VQC e.V. ist ein unabhängiger Verein, in dem sich Bauträger und Sachverständige zusammen gefunden haben. Das gemeinsame Ziel: Eine möglichst hohe Bauqualität für den Bauherren. Um dies zu gewährleisten, hat der VQC einen hohen bautechnischen Standard definiert, der gleichzeitig die Grundlage der Gutachten bei Qualitätskontrollen bei Wohnbauten bildet. Die Sachverständigen des VQC begleiten Bauherren während der Bauphase, unterstützen und beraten aber auch in der Zeit danach.
Weitere Infos: www.vqc.de

 


 

KONTAKT
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
70567 Stuttgart
Tel. 0711 976760
Fax: 0711 97676199
info@gtue.de
www.gtue.de

 


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