Werbung

Für mehr Sicherheit im Objektbereich - Bodenabläufe mit integrierten Schutzfunktionen vereinfachen die Planung und Ausführung

Immer kürzere Bauzeiten, sich schnell ändernde Bausituationen, zunehmend mehr Individuallösungen und zusätzliche Brandlasten durch Verwendung von modernen Baustoffen in ansonsten feuerbeständigen Decken führen zu Risiken in der Gebäudeentwässerung. Die zunehmend engere Bebauung birgt Brandgefahren, aber auch höhere Lärmemissionen. Nicht zu vergessen die Themen Hygiene und Gasemissionen aus der Kanalisation, denen oftmals nur oberflächlich Rechnung getragen wird. Modernen Bodenabläufen und -rinnen, als den Anfangspunkten des Entwässerungssystems, werden deshalb immer mehr Schutzfunktionen zugewiesen.

Bodenablauf mit Brandschutzkomponenten.

Brand von unten (links) und von oben (rechts).

Das „ACO Fit-in“-Einbauset ermöglicht das mörtellose Verschließen der 160-mm-Kernbohrung ohne die üblichen durch Schalungsbau und Trocknungszeiten des Mörtels bedingten Wartezeiten.

Für die Montage des Trocken-Einbausets wird kein Werkzeug benötigt.

 

Brandschutz, Schallschutz, Geruchsschutz und schnelle Montage sind heute die herausragenden Anforderungen an eine moderne Entwässerung. Die Industrie stellt dafür eine Vielzahl an ausgereiften Produktlösungen zur Verfügung. Als ein Beispiel soll in diesem Beitrag der Boden­ablauf „Passavant“ von ACO vorgestellt werden, der durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Brandschutzkomponenten gleich mehrere Schutzfunktionen erfüllt. Überdies stellt das nichtbrennbare Gehäuse aus Gusseisen (Baustoffklasse A1) im Brandfall keine Brandlast in einer Decke dar. Als nichtbrennbarer Bodenablauf eignet er sich somit für die Montage in allen Installationsvarianten der LAR: mit nichtbrennbaren und brennbaren Entwässerungsleitungen sowie in Mischinstallationen (siehe Kasten). Ein weiterer Vorteil von Gusseisen ist sein Ausdehnungskoeffizient: Er entspricht dem von Beton und vermeidet Rissbildung auch bei größeren Temperaturschwankungen. Außerdem ist Gusseisen vollständig recycelbar. Die Langzeitbeständigkeit dieses Werkstoffes für die Abwassertechnik ist bereits über lange Zeit nachgewiesen.
Zurück zum Brandschutz: Damit Feuer und Rauch nicht durch den Bodenablauf in das nächste Geschoss gelangen können, wurde der „Passavant“ mit zwei serienmäßigen Brandschotts mit Intumeszenzmaterial ausgestattet. Diese Brandschutzeinrichtung verschließt den Bodenablauf je nach Brandeinwirkung von unten durch eine Brandschutz-Kartusche im Stutzen des Bodenablaufes oder von oben durch die Aktivierung des Intumeszenzmaterials im Geruchsverschlusskopf. Zum Serienumfang gehört auch eine Verrauchungsbremse, die bei nicht vorhandener Wasservorlage im Geruchsverschluss die Verrauchung des nächsten Geschosses verhindert, auch wenn das Intumeszenzmaterial der Brandschotts etwa wegen zu niedriger Temperaturen nicht ansprechen kann.

Schallschutz – Mindestwerte reichen oftmals nicht

Stress, eine Überforderung durch die tägliche Informationsflut und ein hoher Geräuschpegel im Außenbereich führen zu einem außerordentlichen Bedürfnis nach Lärmabschottung und Ruhe. Letztendlich bleibt als letzte Ausweichmöglichkeit die eigene Wohnung oder das eigene Haus. Doch gerade hier stellt sich plötzlich eine neue Herausforderung ein: das geräuschgedämpfte Haus. Wärmedämmung und Dreifachverglasung führen im Ergebnis dazu, dass moderne oder sanierte Gebäude gut abgekoppelt werden vom Außenlärm. Dafür werden die Innengeräusche umso sensibler wahrgenommen. Kühlschränke sind plötzlich zu laut. Gleiches gilt für Lüftungsanlagen oder die Heizung.
Umso wichtiger ist es, bereits heute bei Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen die Minimierung des Geräuschpegels innerhalb des Wohnbereiches als eine besondere Herausforderung zu betrachten. Fehlen präzise Vorgaben zum gewünschten Grad des baulichen Schallschutzes oder sind diese unvollständig, kommt es zu Missverständnissen; nicht selten mit der Folge gerichtlicher Verfahren. Bei der Planung muss deshalb mit dem Bauherrn detailliert festgelegt werden, welche werkvertraglichen Leistungen in Bezug auf den baulichen und installationstechnischen Schallschutz gewünscht werden, z.B. Schallschutz nach DIN 4109 oder VDI 4100. Das bewahrt den Planer vor unliebsamen Überraschungen. Denn ein nachträglicher Schallschutz ist nach abgeschlossener Bauausführung in der Regel nur unter hohem Kostenaufwand, unter Umständen überhaupt nicht mehr möglich.
Zur DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – gibt es seit vielen Jahren schon ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Darin wird festgestellt, dass diese Norm eine Eingeführte Technische Baubestimmung ist, die für den öffentlich rechtlichen Bereich gültig ist. Klargestellt wird in dem Urteil aber auch, dass die DIN 4109 für den zivilrechtlichen Bereich quasi belanglos ist und deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen werkvertraglich wirksam vereinbart werden kann. Schallpegel nach den heute üblichen Standards für Qualität und Komfort im Schallschutz sind mit dieser Norm nicht erreichbar. Der moderne Lebensstandard erfordert Schallschutzmaßnahmen, die zeitgemäßer sind. Hier zeigt sich, dass die VDI 4100, Schallschutz in Wohnungen, und hier besonders die Schallschutzstufen SSt II und SSt III die Erfordernisse wesentlich besser abdecken. Die Installations-Schallpegel der VDI 4100 lassen sich mit dem „Passavant“ einhalten.

Oftmals vernachlässigt: Hygiene und Geruchsschutz

Geruchsverschlüsse sind die Sicherheitseinrichtungen in einem Bodenablauf. Sie schützen die Gebäude bzw. Räume gegen Gase aber auch Schall aus dem Entwässerungssystem. Für Bodenabläufe und sonstige sanitäre Entwässerungsgegenstände ist nach DIN 1986-100 und in DIN EN 12056-2 eine Mindestgeruchsverschlusshöhe von 50 mm festgeschrieben. Abweichungen hiervon, also Geruchsverschlusshöhen unter 50 mm, müssen besonders vereinbart werden. In bestimmten Bereichen, z.B. Wochenendhäuser oder selten genutzte Duschbereiche, kann aber eine Verdunstung der Wasservorlage im Geruchsverschluss nicht immer wirksam verhindert werden. Deshalb lassen sich moderne Bodenabläufe zusätzlich mit einer sogenannten Geruchssperre ausstatten. Diese Zusatzbauteile sind selbstreinigend und öffnen nur bei Schmutzwasseranfall. Sie verhindern vorübergehend, dass unangenehme Gerüche und gefährliche Kanalgase in Räume eindringen können. Der Einsatz dieser Zusatzbauteile darf aber nur ausschließlich in Verbindung mit normgerechten Wassergeruchsverschlüssen verwendet werden.

Montage – Einsparungen mit Einbauset

Kosteneinsparung ist heute oberstes Gebot. Deshalb muss der Einbau von Bodenabläufen unkompliziert, aber fachlich richtig und schnell bewerkstelligt werden können. Problematisch ist nach wie vor der sichere Deckenverschluss beim Einbau von Brandschutz-Bodenabläufen in Decken mit einer vorgegebenen Feuerwiderstandsklasse. Die vollständige Vermörtelung des Bodenablaufs in einer vorgegebenen Aussparung wird häufig wegen des Zeitaufwands nur mangelhaft durchgeführt. Im Fall eines Brandes kann das gravierende Folgen haben. Ein spezielles Einbauset für den „Passavant“ schafft Abhilfe. Besonders im Bereich von Kernbohrungen ist dann eine Verfüllung des verbleibenden Restspaltes zwischen Ablaufkörper und Einbauset nicht mehr erforderlich. Das „ACO Fit-in“ genannte Einbauset ermöglicht das werkzeug- und mörtellose Verschließen der Kernbohrung ohne die üblichen durch Schalungsbau und Trocknungszeiten des Mörtels bedingten Wartezeiten.
Für den Bodenablauf reicht ein Kernbohrungsdurchmesser von 160 mm. Der Boden auf der Unterseite des Einbausets ist bis auf eine Öffnung, die auf die Nennweite des jeweiligen Ablaufstutzens abgestimmt ist, geschlossen. Dadurch kann im Brandfall das Feuer nicht unmittelbar den Ablaufkörper erhitzen. Durch diese Konstruktionsweise kann das Einbauset auch bei Deckenstärken < 150 mm verwendet werden. Die Höhenverstellbarkeit des Aufsatzstückes zur Anpassung der Rostoberfläche an den Bodenaufbau ist möglich. Auch kann der Haltering verschiebesicher im Ablaufgehäuse positioniert werden, damit z.B. Sickerwasser bei Bodenaufbauten mit Plattenbelägen und konventioneller Abdichtungen sicher abgeleitet werden kann. Bei Bodenaufbauten mit Plattenbelägen und Verbundabdichtung muss dagegen das Aufsatzstück im Bodenablauf sicher abgedichtet werden, damit bei einer Rohrverstopfung kein Abwasser zwischen Aufsatzstück und Bodenablauf in die Decke eindringen kann.


Grundlagen der normgerechten Entwässerung

In Deutschland ist die technische Ausführung von Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und auf Grundstücken in DIN 1986-100 und DIN EN 12056 geregelt. Die Norm DIN EN 12056 definiert neben den allgemeinen Ausführungsanforderungen die Planung und Bemessung von Schmutzwasseranlagen, der Dachentwässerung und von Abwasserhebean-lagen. Sie regelt darüber hinaus auch Installation und Prüfung, sowie die Anleitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch. Die DIN 1986-100 gilt ausschließlich für Deutschland und ergänzt die noch offenen und fehlenden Regelungen. Beide Normen legen die Anforderungen an Werkstoffe, Gefälle von Bodenflächen, Ablaufleitungen und deren Bemessung sowie Abflusswerte von Bodenabläufen etc. fest. Die Bauwerksabdichtung von Bodenabläufen ist in DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ und im ZDB-Merkblatt für Verbundabdichtungen geregelt. Vorschriften zu klassifizierten Brandabschottungen und Materialkombinationen beim Anschluss an das Leitungssystem finden sich in der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR). Dementsprechend können folgende Kombinationen mit klassifizierten Abschottungen umgesetzt werden:

  • Nichtbrennbare Entwässerungsleitungen: brennbare Anschlussleitungen und Abschottungen mit AbP/AbZ und nichtbrennbare Bodenabläufe mit AbP/AbZ.
  • Brennbare Entwässerungsleitungen: nichtbrennbare Anschlussleitungen und Abschottungen mit AbZ und brennbare und nichtbrennbare Bodenabläufe mit AbZ.
  • Mischinstallationen: nichtbrennbare Fallstränge und brennbare Anschlussleitungen und Abschottungen für Mischinstallationen mit AbZ sowie brennbare und nichtbrennbare Bodenabläufe mit AbZ.
  • Nichtbrennbare Entwässerungsleitungen: brennbare Anschlussleitungen (Mindestlänge 500 mm) und Leitungsdurchführung gemäß den Erleichterungen der LAR sowie nichtbrennbare Bodenabläufe mit AbP/AbZ.

Autor: Thomas Meyer, Technisches Marketing, ACO Passavant GmbH

Bilder: ACO Passavant GmbH

www.aco-haustechnik.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: