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Flut-Ticker – Wissenswertes für SHK-Fachbetriebe

Noch kann in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten keine Entwarnung gegeben werden. Mitunter hat sich die Lage aber zumindest stabilisiert. Indes sind erste Hilfsprogramme angelaufen – auch und insbesondere für Unternehmen. Ein kurzer Überblick.

 

Soforthilfe für Unternehmen

Durch das jüngste Hochwasser in Not geratene Unternehmen in Sachsen können eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 1500 Euro durch den Freistaat in Anspruch nehmen. Empfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist. Infos unter www.smwa.sachsen.de.

Hochwasser-Hotline

Bei Fragen rund um die richtige Auswahl, Auslegung und Beschaffung von Pumpen und Zubehör zur Eindämmung und Beseitigung von Hochwasserschäden bietet Wilo Unterstützung an: In Bayern unter: 0172 2306450, in Sachsen/Thüringen unter: 0172 2311047.

Spendekonto eingerichtet

In den von der Flut betroffenen Gebiete in Sachsen-Anhalt sind auch eine Reihe von Innungskollegen betroffen. Zur Unterstützung dieser Kollegen hat der Fachverband ein Spendenkonto eingerichtet. Fachverband SHK Flutopferhilfe 2013, Konto 44 44 000, Volksbank Magdeburg eG, BLZ 810 932 74.

Kurzarbeitergeld: Beratung für Arbeitgeber

Die Bundesagentur für Arbeit macht darauf aufmerksam, dass Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, wenn die Beschäftigten aufgrund eingetretener Schäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Arbeitgeber erhalten über die kostenfreie Hotline 0800 4555520 (von 8:00 bis 18:00 Uhr) ihren direkten Ansprechpartner, der bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes mit Rat und Tat zur Seite steht.

Notstandsbeihilfen

Geschädigte in Bayern, die durch Hochwasser, Unwetter oder Elementarereignisse unverschuldet in eine außerordentliche Notlage geraten sind, können von der Bayerischen Staatsregierung Unterstützung erhalten. Für Unternehmer gibt es bis zu 5000 Euro Sofortgeld. Infos unter www.stmf.bayern.de.

Wiederinbetriebnahme von Heizungsanlagen

Vor Wiederinbetriebnahme einer durch Hochwasser geschädigten Heizungsanlage sollten nach Informationen des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Sachsen Betroffene zunächst Ihre Versicherung einschalten, um eine Kostenübernahme der Sanierung prüfen zu lassen. Was es aus technischer Hinsicht zu tun gibt, darüber informiert ein Merkblatt.

Merkblatt "Was tun nach dem Hochwasser"

 


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