Werbung

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Zukünftige Hausbesitzer müssen ab 1. Januar 2009 einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Die Deutsche Energieagentur (dena) hat die wichtigsten Fragen dazu in einer Übersicht zusammengefasst.

 

Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Zukünftige Hausbesitzer müssen ab 1. Januar 2009 einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Die Deutsche Energieagentur (dena) hat die wichtigsten Fragen dazu in einer Übersicht zusammengefasst.

Was regelt das EEWärmeG?

Im EEWärmeG wird der Einsatz Erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.

www.dena.de

www.zukunft-haus.info

www.bafa.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: