Werbung

Erbschaft – Ohne Selbstnutzung der ­Wohnung keine Steuerbefreiung

Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen (also eine Erbschaft) durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn es die Wohnung nicht selbst nutzt. Gleiches gilt für die unentgeltliche Nutzungsüberlassung an Dritte, auch an nahe Angehörige.

 

Nach dem Gesetzeswortlaut erfasst die Steuerbefreiung eine auf einem bebauten Grundstück gelegene Wohnung, wenn diese beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist. Der Erbe muss also die Absicht haben, die Wohnung selbst zu nutzen und diese Absicht auch umsetzen. Unschädlich ist es, wenn das Kind, z.B. als Berufspendler, mehrere Wohnsitze hat, das Familienheim aber seinen Lebensmittelpunkt bildet (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: II R 32/15).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: