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Energetische Sanierung Ob Kesseltausch, Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung oder den Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme: Die KfW-Bankengruppe fördert wieder energieeffiziente Einzelmaßnahmen

Die KfW-Bankengruppe hat zum 1. März dieses Jahres neben den bisher geförderten umfassenden Wohnraumsanierungen auch wieder einzelne energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen in ihr Förderangebot aufgenommen. Wohneigentümer haben damit ab sofort wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität der Immobilie in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Vom neuen Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Kredit, Einzelmaßnahme“ (Programmnummer 152) profitieren vor allem Wohnraumeigentümer, die aus Kostengründen die Sanierung ihrer Immobilie zeitlich strecken müssen, aber dennoch nicht auf den Genuss der staatlichen Förderung verzichten wollen.

Als „Austausch der Heizung“ gilt im Sinne des KfW-Förderprogramms z.B. der Einbau von neuer Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie… Bild: IWO

 

Neben den günstigen Konditionen (Darlehenshöhe bis zu 50 000 Euro, bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit und eine kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung) profitiert der Investor vor allem von der Flexibilität des Programms. Er kann die zeitliche Abfolge der Sanierungsmaßnahmen nun frei wählen und entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit Prioritäten setzen.
Wer kein Darlehen aufnehmen möchte, sondern die Sanierung aus eigenen Mitteln bestreitet, kann seit dem 1. März für einzelne Sanierungsmaßnahmen alternativ auch einen Zuschuss zur Eigenfinanzierung beantragen. Die KfW zahlt dem Wohneigentümer in diesem Fall 5 % seiner förderfähigen Investitionskosten, maximal 2500 Euro pro Wohneinheit. Beantragt werden kann dieser Zuschuss über das Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (Programmnummer 430).
Finanziert wird in beiden Fällen seitens der KfW die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 1. Januar 1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Förderberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie die Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, des Weiteren die Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter können die Sanierungsmaßnahmen durchführen und eine Förderung beantragen, wenn sie dafür zuvor die Zustimmung ihres Vermieters eingeholt haben.

… der Einbau von KWK-Anlagen sowie die Installation von Anlagen zur Nutzung von Nah- oder Fernwärme werden ebenfalls gefördert.  Bild: Primagas

Förderkredite für den Heizungsaustausch
Das neue Förderprogramm kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern stärkt auch die SHK-Branche. Denn für die Sanierungsarbeiten werden grundsätzlich nur Kreditmittel ausgereicht, wenn sie durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Gefördert werden im Einzelnen folgende energetisch relevante Sanierungsmaßnahmen:
• die Wärmedämmung der Wände,
• die Wärmedämmung der Dachflächen,
• die Wärmedämmung der Geschossdecken,
• die Erneuerung der Fenster und Außentüren,
• der Einbau einer Lüftungsanlage,
• der Austausch der Heizung einschließlich dem Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie
• allgemein Planungs- und Baubegleitungsleistungen.

Förderbedingungen seit März 2011.  Bild: KfW Förderbank

Als „Austausch der Heizung“ gilt dabei im Sinne des KfW-Förderprogramms der Einbau von neuer Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie, der Einbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie die Installation von Anlagen zur Nutzung von Nah- oder Fernwärme. Konkret lassen sich mithilfe des KfW-Darlehens oder eines Investitionszuschusses finanzieren:
• der Einbau von Brennwertkesseln mit Öl oder Gas als Brennstoff,
• der Einbau von Niedertemperaturkesseln über 50 KW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher,
• der Einbau von wärmegeführten Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage fossiler Energie sowie
• die Installation von Wärmeübergabestationen und des Rohrnetzes beim Erst­anschluss von Nah- und Fernwärme.

Zusätzlich können die Darlehensmittel auch in Anspruch genommen werden, um die Kosten für sonstige Arbeiten, die im Rahmen eines Heizungsaustausches erforderlich sind, abzugelten. Dazu zählt die KfW beispielsweise die Schornsteinanpassung, die Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, die Dämmung von Rohrleitungen sowie die Entsorgung der alten Heizkessel. Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen sind indes nur förderfähig, wenn sie in Ergänzung zum Einbau einer der vorgenannten Heizungsanlagen installiert werden.

Hydraulischer Abgleich und Hocheffizienzpumpen sind Pflicht
Bei der Installation neuer Heizungstechnik hat der beauftragte Fachbetrieb einige technische Anforderungen zu beachten: So muss beim Austausch der Heizungsanlagen grundsätzlich ein hydraulischer Ausgleich der Anlage vorgenommen werden. Das Fachunternehmen hat außerdem zu prüfen, ob die Heizungsflächen für einen dauerhaften Brennwertbetrieb geeignet sind. Darüber hinaus müssen alle, also auch die in den Geräten eingebauten Pumpen, Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A sein. Der Fachbetrieb hat zudem darauf zu achten, dass die Auslegung der neu installierten Anlagen der Gebäudeheizlast entspricht, d. h. Überdimensionierungen sind zu vermeiden.

Detailinformationen zu den Förderbedingungen und -konditionen enthalten die Merkblätter der KfW-Bank.

Baubegleitung wird gesondert gefördert
Die KfW empfiehlt allen Wohneigentümern, die ihre Förderprogramme zur Wohnraumsanierung in Anspruch nehmen, eine qualifizierte Baubegleitung sowohl bei der Komplettsanierung als auch bei der Durchführung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen. Die Kosten hierfür werden von der KfW im Programm „Ener­gieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Programmnummer 431) bezuschusst. Für eine solche Baubegleitung kommen als Sachverständige vor allem zugelassene Energieberater infrage.

Wer mehr tun will: Sanierung zum Effizienzhaus-Standard
Neben der wieder neu aufgenommenen Förderung von Einzelmaßnahmen unterstützt die KfW weiterhin auch die Komplettsanierung von Wohnimmobilien und den energieeffizienten Neubau mit eigenen Förderprogrammen. Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)“ können beispielsweise alle energetischen Maßnahmen finanziert werden, mit deren Hilfe die Immobilie nach der Durchführung der Sanierung einen der vorgegebenen KfW-Effizienzhaus-Standards erreicht. Mitte letzten Jahres hat die KfW die Palette dieser Standards erweitert und neue, energetisch besonders anspruchsvolle  Energiestandards in ihr Förderangebot aufgenommen, die weit über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 hinausgehen. Bei der Wohnraumsanierung sind dies die Energiestandards KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55.


Bei der Installation neuer
Heizungstechnik hat der beauftragte Fachbetrieb einige technische
Anforderungen zu beachten.


Der Begriff „KfW-Effizienzhaus“ beschreibt dabei einen Energieeffizienz-Standard, der bei der Sanierung oder dem Neubau einer Immobilie im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben erreicht werden kann. Dabei gibt die Zahl hinter dem Effizienzhaus an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu den Anforderungen, die nach der Energieeinsparverordnung 2009 für einen Neubau gelten, nach der Sanierung sein darf. Das „KfW-Effizienzhaus 70“ zum Beispiel darf im Vergleich höchstens 70 % des Energiebedarfs eines Neubaus aufweisen.
Neben den 2010 neu eingeführten Energiestandards wird weiterhin auch das Erreichen der Effizienzniveaus KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 100 und KfW-Effizienzhaus 115 gefördert. Wer nachweislich nach der Sanierung seiner Immobilie einen dieser Energiestandards erreicht, erhält von der KfW nicht nur güns­tige Kreditkonditionen (bis zu 75 000 Euro Förderdarlehen je Wohneinheit, vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ohne zusätzliche Kosten sowie bis zu 2000 Euro Zuschuss für eine qualifizierte Baubegleitung), sondern wird auch mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss belohnt, der sich in der Höhe nach dem erreichten Ener­gieeffizienzstandard richtet.

www.kfw.de

Autor: Matthias Salm, KfW Bankengruppe

 


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