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Endlich Klarheit beim Schallschutz von Abwassersystemen

Nur noch Schallschutzprüfberichte nach DIN 4109 sind relevant

Haustechnische Anlagen müssen so geplant und gebaut werden, dass von ihnen keine störenden Geräusche ausgehen. (Dietmar Stump)

DIN 4109 bringt eindeutig zum Ausdruck, dass Trink- und Abwasserinstallationen nur gemeinsam zu bewerten sind, also beispielsweise auch Füllgeräusche im UP-Spülkasten oder das Ablaufgeräusch durch die WC-Keramik. (Dietmar Stump)

DIN EN 14366 (linke Darstellung) legt lediglich ein Verfahren fest, mit dem in Abwasser- und Regenwasserinstallationen entstandener Luft- und Körperschall unter Laborbedingungen gemessen werden kann. Das Bauordnungsrecht fordert aber einen schallschutztechnischen Eignungsnachweis nach DIN 4109. Das bedeutet für die Bauaufgabe Sanitärinstallation (rechts), dass alle Geräusche verursachenden Einflussgrößen im Zusammenspiel betrachtet werden, also Geräuschentwicklungen aus Trink- und Abwasserinstallation gemeinsam. (Gerhard Lorbeer)

 

Geprüft nach „DIN 4109 Schallschutz im Hochbau“ oder nach „DIN EN 14366 Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand“ [1, 2]? Ein altes leidiges Thema, da gerade in Marktübersichten von schalldämmenden Hausabfluss-Systemen beide Normen mit Werten für geprüfte Schallschutzpegel zum Vergleich herangezogen wurden. Doch mit welcher Norm kann der bauordnungsrechtliche Eignungsnachweis erbracht werden? Klarheit in dieser wichtigen Frage schafft die novellierte DIN EN 14366, die seit Februar 2020 als Weißdruck vorliegt.

Mit Prüfb erichten und Aussagen auf Basis DIN EN 14366 [1] verhält es sich ähnlich wie mit dem genormten Durchschnittsverbrauch von modernen Autos. Dieser wird entweder unter Idealbedingungen auf dem Prüfstand oder in gewissen Fahrzyklen, die aber nur ansatzweise praxisgerecht sind, ermittelt. Diese Angaben dienen lediglich als Wert für einen genormten Vergleich des Kraftstoffverbrauchs von Modellen der verschiedenen Hersteller. Aber wie hoch der tatsächliche Verbrauch im realen Straßenverkehr ist, kann nur bedingt bestimmt werden, da er von vielen Faktoren (Geschwindigkeit, Lang- oder Kurzstrecke, Zuladung oder Fahrverhalten etc.) abhängig ist. So erklärt sich der Mehrverbrauch.

DIN EN 14366 legt lediglich ein Verfahren fest, mit dem in Abwasser- und Regenwasserinstallationen entstandener Luft - und Körperschall unter Laborbedingungen gemessen werden kann. Er ist nur auf Abwasser-Rohrleitungssysteme und deren Teile, jedoch nicht auf die eigentlichen Abwasserquellen wie Waschräume, Toiletten und Badewannen oder alle aktiven Elemente (Waschbecken) anwendbar. Somit können die Messergebnisse lediglich für den Vergleich von Produkten und Werkstoffen verwendet werden. Diese Norm liefert jedoch kein normiertes Verfahren zur Berechnung der akustischen Eigenschaften der Installationen. Sie liefert eher rein theoretische Werte.

Mindestanforderungen an den Schallschutz werden jedoch verbindlich eingefordert. Die dafür notwendigen, bauordnungsrechtlichen Grundlagen sind in DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, [2]) definiert. Diese Norm gilt zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen. DIN 4109 ist im Vergleich zur DIN EN 14366 eine „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung“ (VVTB), die nach MBO (Musterbauordnung) § 15 Abs. 2 beachtet werden muss. Das Bauordnungsrecht fordert einen schallschutztechnischen Eignungsnachweis nach DIN 4109. Demnach müssen alle Geräusche verursachenden Einflussgrößen im Zusammenspiel betrachtet werden, also Geräuschentwicklungen aus Trink- und Abwasserinstallation gemeinsam.

Schallschutz ist eine werkvertraglich geschuldete Leistung. Das bedeutet: Die Herstellung einer Sanitärinstallation als funktionierendes Gesamtkonzept, das aus einer Vielzahl einzelner Komponenten besteht. Das fertige Produkt ist mit dem Baukörper fest verbunden. Daraus lässt sich ableiten, dass die Schallschutzanforderungen in der Gesamtheit zu erfüllen sind – und nicht durch einzelne Komponenten wie ein Hausabflusssystem oder ein UP-Spülkasten.

Grundsätzliches zur DIN 4109

Gebäude müssen einen Schallschutz vorweisen, der ihrer Nutzung entspricht. Diese Forderung der Musterbauordnung wird in der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung“ über die DIN 4109 konkretisiert. Sie enthält Mindestanforderungen an die Luft - und Trittschalldämmung von Bauteilen, an haustechnische Anlagen sowie an Armaturen und Geräte der Wasserinstallation. Werden die in dieser Norm aufgeführten Grundsätze und Ausführungsanweisungen beachtet, ist davon auszugehen, dass der nach dem Bauordnungsrecht erforderliche Mindestschallschutz eingehalten wird. Die Norm besteht aus den Teilen 1, 2, 4 sowie 31 bis 36 [3]:

 

Ergebnisse aus DIN 4109 sind mit DIN EN 14366 nicht vergleichbar

Entspannung, Erholung, Komfort, Ruhe und ein gewisses Mindestmaß an Privatsphäre sind die wesentlichen Grundbedürfnisse, die Bewohner an ihr Zuhause stellen. Besonders der Schallschutz, als Schild vor äußeren und inneren Geräuschen, ist von erheblicher Bedeutung für die Wohn- und damit Lebensqualität.

In DIN 4019 sind Anforderungen an den Schallschutz festgelegt. Außerdem ist das Verfahren zum Nachweis des geforderten Schallschutzes geregelt.

Geräusche aus haustechnischen Anlagen sind äußerst vielfältig. Zu möglichen Lärmquellen zählen: die Heizungsanlage, Abwasser- und Trinkwasserleitungen und Sanitärelemente sowie andere sanitäre Einrichtungen (Badewannen, Duschwannen etc.).

Im Neubau müssen bereits Decken, Wände und Durchführungen so dimensioniert werden, dass die Versorgungs- und Entwässerungsleitungen gut integriert werden können. So wird die Voraussetzung geschaffen, dass von der späteren Installation kaum Geräusche ausgehen. Viele Faktoren greifen dabei ineinander und machen den guten Schallschutz aus.

Jeder noch so kleine, direkte punktuelle Kontakt eines Installationsgegenstandes mit dem Baukörper ist bereits eine Schallbrücke und in der Lage, alle mit noch so großem Material- und Arbeitsaufwand erstellten Schallschutzmaßnahmen zunichte zu machen. Hersteller, die neben Abwassersystemen keine sonstigen sanitärtechnischen Produkte anbieten, werden dadurch kaum in der Lage sein, eine gesamtheitliche akustische Bewertung zu erbringen.

 

Mindest-Anforderungen der DIN 4109-1

Die kennzeichnende und maßgebende Größe für die Anforderungen an die Installationsgeräusche ist der A-bewertete Schalldruckpegel LAF,max,n

 

  • Wohn- und Schlafräume: LAF,max,n ‹ 30 dB(A)
  • Unterrichts- und Arbeitsräume: LAF,max,n ‹ 35 dB(A)

 

Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz finden sich in DIN 4109 im Beiblatt 2 [4], in DIN SPEC 91314 [5] oder im Entwurf DIN 4109-5 [6].

DIN 4109-2 enthält in Anlehnung an die Normenreihe DIN EN 12354 [7] Berechnungsverfahren zum Nachweis des geforderten Schallschutzes und verwendet die Kenn- und Bauteildaten aus Bauteilkatalogen (DIN 4109 Teile 31 bis 36). In DIN 4109-36 stößt man auf die Prüfergebnisse von Abwasserleitungen nach DIN EN 14366. Somit wird die normative Konstruktion erkennbar. Geräusche von Abwasserleitungen auf Basis DIN EN 14366 sind lediglich Eingangs- und Rechengrößen für die Berechnungsverfahren nach DIN 4109-2 oder DIN EN 12354-5. Alternativ können gesamte Bauaufgaben mit der Geräuschquelle Abwasserleitung nach den Prüfverfahren DIN 4109-4 bewertet werden.

DIN 4109 bringt eindeutig zum Ausdruck, dass Trink- und Abwasserinstallationen nur gemeinsam zu bewerten sind, also beispielsweise auch Füllgeräusche im UP-Spülkasten oder das Ablaufgeräusch durch die WC-Keramik. Im Prinzip spielt alles mit hinein, was Geräusche verursacht, eben auch das Hausabflusssystem.

Prüfergebnisse nach DIN EN 14366 bewerten hingegen nur den Schalldruckpegel einer gleichmäßig konstanten Strömung in einer Fallleitung. Sie dienen lediglich als Eingangsgrößen für bauakustische Berechnungsverfahren. Als bauordnungsrechtlicher Eignungsnachweis können sie nicht verwendet werden. Das bringt auch die novellierte DIN EN 14366 in wenigen Sätzen auch zum Ausdruck.

Im Absatz „Anwendungsbereich“ heißt es jetzt: „Die Ergebnisse können für den Vergleich von Produkten und Werkstoffen verwendet werden, aber nicht als Werte, die vor Ort in Gebäuden erhalten wurden; Vor-Ort-Werte werden mithilfe der in DIN EN 12354-5 beschriebenen Verfahrensweise prognostiziert, die Labordaten in Felddaten umwandelt, in dem angenommen wird, dass die Vor-Ort-Installation genau der im Prüfbericht beschriebenen entspricht.“

Der Prüfbericht muss nun einen Verweis enthalten, dass die Prüfergebnisse nur für den im Prüfbericht beschriebenen Prüfgegenstand gelten und nicht zur Schätzung des durch die gleiche Installation vor Ort erzeugten Schalldruckpegels angewendet werden können; Vor-Ort-Werte können mithilfe der in EN 12354-5 beschriebenen Verfahrensweise prognostiziert werden, die Labordaten in Felddaten umwandelt.

Zusammenfassung

Was bisher Interpretationen bei der Aussagekraft und bei den Angaben der Messergebnisse zuließ, wurde jetzt mit der Novellierung konkretisiert. Damit herrscht endlich Klarheit für TGA Fachplaner und SHK-Betriebe, die schon immer einen Schallschutz nach DIN 4109 geschuldet haben. Denn: Nur mit Prüfergebnissen auf Basis der DIN 4109 kann der bauordnungsrechtlich geschuldete Eignungsnachweis erbracht werden.

Literatur:

DIN 4109: Schallschutz im Hochbau

DIN EN 14366: Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand

DIN 4109: Teil 1: Mindestanforderungen, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Teil 4: Bauakustische Prüfungen, Teile 31 bis Teil: Bauteilkataloge

DIN 4109 Beiblatt 2: Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz; Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich

DIN SPEC 91314: Anforderungen für einen erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau

DIN 4109-5 (Entwurf): Erhöhte Anforderungen

DIN 12354: Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften

Autor: Dietmar Stump, freier Journalist mit Pressebüro

 

Grundsätzliches zum Schallschutz in der Gebäudetechnik

Um ein Gebäude „leise zu bekommen“, bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten, die mit Konzeption und Dimensionierung des Gebäudekörpers beginnt. Dazu gehören die Grundrissgestaltung, die Anordnung der Räume und die dementsprechende Ausprägung der Wände und Decken. Das setzt sich fort mit der Verwendung geeigneter Baustoffe bzw. der Ausprägung des Baukörpers. Haben tragende Innenwände beispielsweise keine ausreichenden Schalldämmwerte, können Schutzziele – auch bei Verwendung von modernsten Komponenten der technischen Gebäudetechnik – kaum erreicht werden.

Man unterscheidet zwischen Luft- und Körperschall. Bei Luftschall wird das Geräusch durch die Luft übertragen. Breitet sich der Schall hauptsächlich über den Baukörper, Anlagen und Installationen aus, spricht man vom Körperschall. Luftschall tritt in der Gebäudetechnik in erster Linie bei Abwassersystemen auf. Seiner Ausbreitung wird durch Masse – mit dickwandigen Rohrleitungen – entgegengewirkt. Doch bei der Abwasserinstallation kann durch Schallbrücken – wenn die Rohre ohne Dämmung mit dem Baukörper in Berührung kommen oder durch eine mangelhaft ausgeführte Befestigung – Körperschall entstehen. Körperschallübertragungen (Schallbrücken) können physikalisch nicht komplett vermieden werden. Es lassen sich jedoch gute Ergebnisse erzielen, indem die haustechnischen Installationen vom Baukörper akustisch entkoppelt werden. Das kann mit verschiedenen, technischen Lösungen erreicht werden.

 


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