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Düsseldorfer Tabelle – Ab 2017 erhöhter Unterhalt

Der Mindestunterhalt für Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Unterschieden wird nach Altersstufen:

 

 

  1. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres beträgt der Unterhalt 342 Euro statt bisher 335 Euro.
  2. Für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres sind 393 Euro statt bisher 384 Euro fällig.
  3. Vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit liegt der Unterhalt bei 460 Euro statt bisher bei 450 Euro.
  4. Der Bedarf eines volljährigen Kindes ermittelt sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten zur dritten Altersstufe, das sind 527 Euro = 460 Euro + 67 Euro (460 Euro – 393 Euro) statt bisher 516 Euro. Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Geplant ist eine Anhebung der Beträge für 2017 für ein ers­tes und zweites Kind auf 192 Euro, für ein drittes Kind auf 198 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 223 Euro (Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf 7.11.2016).

 


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