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Doppelmessungen abschaffen

Änderungsbedarf: Gesetzes-Novelle überfällig

Kostet die Kunden Millionen pro Jahr: Die Doppelmessung der Heizungs-Emissionen sollte bereits vor Jahren abgeschafft werden – eine Formalie verhindert dies bislang.

 

Für die Überarbeitung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) macht der ZVSHK Vorschläge zur Vermeidung von Doppelmessungen sowie für Regelungen zur Stärkung des Vertrauens in den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dies soll einen faireren Wettbewerb sicherstellen.

Die Rechtsgrundlagen des Schornsteinfegerwesens wurden im Jahr 2008 nach langen Diskussionen neu geregelt. Eines der ausdrücklichen Ziele war die Abschaffung der sogenannten Doppelmessungen, die bei Betreibern von Feuerungsanlagen Zusatzkosten in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages im Jahr verursachen. Doch erreicht wurde dieses Ziel nicht – zulasten der Betreiber und unter Missachtung eines zugesagten fairen Wettbewerbs zwischen Schornsteinfeger-Handwerk und Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk.

Kunde zahlt aus formalen Gründen zweimal
Doppelmessungen mit der einhergehenden doppelten finanziellen Belastung des Betreibers rühren daher, dass der mit der Wartung beauftragte SHK-Betrieb das Ergebnis der Wartung mittels Messung zwingend prüfen muss, um die gewartete Anlage optimal einstellen zu können. Diese Messung wird aber nicht vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anerkannt. Der Grund: Das Messergebnis des qualifizierten Wartungsbetriebs wird deshalb nicht akzeptiert, weil die Messung nicht durch einen Schornsteinfegergesellen durchgeführt wurde, wie dies formal in § 2 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG gefordert wird. Im Übrigen ist die Messung identisch; Verfahren und eingesetzte Messgeräte sind gleich. In der Folge muss der Betreiber einen Zusatztermin mit einem Schornsteinfeger vereinbaren und die Messung erneut durchführen lassen.

Probleme im freien Wettbewerb
Nachdem ein Teil der Aufgaben des Schornsteinfegers aus dem hoheitlichen Bereich herausgelöst und dem freien Wettbewerb zugänglich gemacht wurde, berichten SHK-Unternehmen von Problemen. Die liberaleren Rahmenbedingungen erlauben nämlich, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zu Wettbewerbern der Unternehmen werden, die sie eigentlich überwachen sollen. Hier fühlen sich insbesondere Ofen- und Luftheizungsbauerbetriebe durch den sie überwachenden Wettbewerber gegängelt, bemängeln ein Ausnutzen der hoheitlichen Befugnisse oder befürchten einen nicht auszuschließenden Missbrauch von Kehrbuchdaten im Wettbewerb.
Vielfach führt die fehlende Trennung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Aufgaben zu Kritik. Aber selbst bei formaler Trennung des hoheitlichen vom privatwirtschaftlichen Betrieb führt fehlende Drittüberwachung bzw. Transparenz zu Vertrauensverlust seitens der überwachten Unternehmer, weil der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wesentlichen Einfluss auf die Kundenbeziehung nehmen kann.
Handwerksbetriebe berichten, dass für sie eine frühzeitige Abstimmung der Feuerstätte mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger problematisch sei. In diesen Fällen könne nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ­Eigeninteressen des hoheitlichen „Wettbewerbers“ die Bearbeitung beeinflussen.

ZVSHK drängt auf Änderungen

  • Der ZVSHK fordert eine Korrektur des § 2 Abs. 1 SchfHwG, die der gesetzgeberischen Intention einer Abschaffung der überflüssigen Doppelmessungen endlich Rechnung trägt. Ein jährlich dreistelliger Millionenbetrag, den die Betreiber derzeit insgesamt aufbringen müssen, ließe sich dann einsparen.
  • Um einer Verwässerung der Neutralität des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers entgegenzuwirken, verlangt das SHK-Handwerk außerdem Änderungen und Klarstellungen zu den Vertretungsregeln und den Berufspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters in § 16 Abs. 1 und § 18 SchfHwG.


Hierzu hält die SHK-Organisation Positionspapiere und Musterschreiben vor. Damit können die berechtigten Forderungen gegenüber Parlamentariern und Landeswirtschaftsministerien vorgebracht werden. Die Papiere und Anschriften der zuständigen Parlamentarier können organisierte SHK-Innungsbetriebe beim jeweiligen Landesverband bekommen.

 


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