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Der Flamme Widerstand bieten

Umgang mit dem Brandschutz von Entwässerungssystemen

Geprüfte Brandschutzlösungen der Firma Rockwool (Halle 6.0/Stand B 21) für nichtbrennbare gusseiserne Abflussrohre. Bilder: Rockwool

Brandschutzverbinder BSV 90 von Düker (Halle 6.0/Stand C 80) mit abZ Z.Nr. 19.17-1893. Bild: Düker

Einbau der Steck-Brandschutz-Verbindung „SVB“ von Saint-Gobain HES (Halle 6.0/Stand C 56) mit abZ Z.Nr. 19.17-2130 in die gusseiserne Fallleitung (l.) und in die waagerechte Anschlussleitung. Bild: Saint-Gobain HES

Abschottung „Curaflam System Konfix Pro“ von Doyma (Halle 6.0/Stand C 08) mit abZ Z.Nr. 19.17-2074. Bild: Doyma

Das Versuchsergebnis nach 90 Minuten: „Gusseiserne Abflussrohrsysteme mit R 90 geprüften Rockwool-Brandschutzlösungen bieten Brand­sicherheit nach oben und unten.“

 

Die Umsetzung der Brandschutzanforderungen in der Gebäudetechnik gestaltet sich in den letzten Jahren zunehmend schwieriger. Vor allem die Anforderungen an Rohrabschottungen für haustechnische Anlagen sorgen bei vielen SHK-Fachleuten immer wieder für große Verunsicherung. Dabei ist diese häufig unbegründet. Eine gezielte Betrachtung der Bedingungen vor Ort sowie der Hersteller­unterlagen und eine sorgsame Auswahl des einzusetzenden Materials können zahlreiche Hürden umgehen.

Nach der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) sind Abschottungen von Abwasserinstallationen entweder nach den entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen (Abschnitt 4.1) oder nach den Erleichterungen (Abschnitte 4.2 und 4.3) auszuführen. Die Verwendbarkeitsnachweise unterscheiden sich wie folgt:

  • Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), ausgestellt von einer anerkannten Prüfstelle.
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
  • Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch Nachweis der Brauchbarkeit, z. B. durch ein Gutachten eines zugelassenen Prüf­instituts.
  • Europäischer Verwendungsnachweis (ETA), ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder einer anderen zugelassenen Institution aus den EU-Ländern.

Bei den Erleichterungen handelt es sich um Abschottungen, für die kein Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Die Ausführung von Abschottungen nach den Erleichterungen muss allerdings genau nach den Vorgaben der MLAR erfolgen.

Mischinstallationen von Abflussrohren
Für viele Sanitärfachleute hat sich die Mischinstallation von Hausentwässerungsleitungen in der Praxis bewährt. Hierbei werden meist für die geschossübergreifenden Fallleitungen gusseiserne Abflussrohrsysteme und für die Anschlussleitungen in den Geschossen Kunststoffabflussrohrsys­teme verwendet. In früheren Jahren ging man davon aus, dass bei einer Mischinstallation eine Brandübertragung nur möglich ist, wenn an die nichtbrennbare Fallleitung unmittelbar unterhalb und oberhalb der Decke Anschlüsse aus brennbaren Abflussrohren vorgenommen wurden. Mittlerweile sieht man auch ein erhöhtes Risiko bei nichtbrennbaren Fallleitungen, bei denen nur jeweils auf der Decke Anschlüsse aus brennbaren Abflussrohren installiert werden.
Mit dem Newsletter 02/2012 gab das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt), zu Metallrohren mit Anschluss von Kunststoffrohren daher Folgendes bekannt: „Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen ab dem 01. 01. 2013 keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher
Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die Prüfungen für Abschottungen an Systemen aus Metall- und Kunststoffrohren sind gemäß der Anlage 1 durchzuführen.“
Bei allen denkbaren Szenarien wird deutlich, dass die Gefahr bei Mischins­tallationen grundsätzlich von den brennbaren Anschlussleitungen ausgeht. Die neuen Prüfvorschriften für Mischinstallationen zwangen die Branche zum Umdenken. Alle namhaften Hersteller von Brandschutzprodukten arbeiteten fieberhaft an praxisgerechten Lösungen mit entsprechender allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ).
Einige der Brandschutzprodukte für Mischinstallationen funktionieren als Brandschutzverbindungen, die in die Abwasserleitungen als senkrechte Deckendurchführung eingebaut werden. Im Brandfall quillt das im Inneren der Brandschutzverbindungen befindliche Intumeszenz-Material auf und verschließt den Rohrquerschnitt. Somit unterbindet es also die übermäßige Wärmeweiterleitung und verhindert den Kamineffekt. Brandschutzverbindungen mit Intumeszenz-Material sind auch im waagerechten Übergangsbereich von Guss- auf Kunststoffrohre möglich. Im Brandfall wird so die brennbare Anschlussleitung durch das Aufquellen des Materials verschlossen. Bei einigen Lösungen muss allerdings eine weiterführende Dämmung bei der gusseisernen Fallleitung angebracht werden, um eine unzulässige Temperaturweiterleitung zu vermeiden.

Abwasserinstallationen aus gusseisernen Abflussrohrsystemen
Als Alternative bietet sich häufig die komplette Ausführung der Abwasserinstallation (Fallleitungen einschließlich Einzel- und Sammelanschlussleitungen) aus gusseisernen Abflussrohren an. Bei dieser Variante können nach wie vor die Erleichterungen aus der MLAR bis zu einem Rohraußendurchmesser von 160 mm angewandt werden. Sollten die in den Erleichterungen angegebenen Mindestabstände baulich nicht umsetzbar sein, ist der Einsatz von gängigen geprüften Brandschutzlösungen mit AbP möglich.
Darüber hinaus sind weitere Vorteile zu verzeichnen: Bei nichtbrennbaren guss­eisernen Abflussrohrsystemen müssen keine Brandlasten berücksichtigt werden und eine freie Verlegung in Fluchtwegen ist ebenfalls möglich. Außerdem ergibt sich keine Rauchentwicklung (Zusatzanforderung-Nebenklasse s1 gemäß DIN EN 13501-1) und es findet auch kein brennendes Abtropfen (Zusatzanforderung-Nebenklasse d0 gemäß DIN EN 13501-1) statt.
Nichtbrennbare gusseiserne Abflussrohrsysteme bieten Brandsicherheit nach oben und unten. Das derzeitige Prüfverfahren nach DIN 4102, Teil 11 sieht allerdings für Abschottungssysteme zum Schutz der Deckendurchdringung lediglich eine Brandeinwirkung von unten vor. Gefahren durch eine Brandeinwirkung von oben werden durch das Prüfverfahren nach DIN 4102, Teil 11 bisher nicht berücksichtigt.

Autor: Bernd Ishorst, IZEG Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss e.V., Bonn

Bilder: Wenn nichts anderes angegeben, IZEG

www.izeg.de

Orientierender Brandversuch bei der DMT in Dortmund

Bereits im Jahr 2004 wurde im Auftrag des IZEG Informationszentrums Entwässerungstechnik Guss e. V. bei der Deutschen Montan Technologie GmbH in Dortmund ein orientierender Brandversuch durchgeführt. In dessen Rahmen sollte festgestellt werden, wie sich gusseiserne Abflussrohrsysteme mit R 90 geprüften Rockwool-Brandschutzlösungen bezüglich einer Brandübertragung sowohl nach oben als auch nach unten verhalten.

 


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