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Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen: Steuerliche Neuregelung lässt Bad-Renovierer kalt

Viel hatte sich die Bundesregierung von der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen versprochen. Einen Anreiz für Privatpersonen wollte sie schaffen, Renovierungsmaßnahmen mit eingetragenen Handwerksbetrieben zu realisieren. Kleinen und mittleren Betrieben wurde zu Jahresbeginn ein ­spürbarer Aufschwung avisiert.

 

Viel hatte sich die Bundesregierung von der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen versprochen. Einen Anreiz für Privatpersonen wollte sie schaffen, Renovierungsmaßnahmen mit eingetragenen Handwerksbetrieben zu realisieren. Kleinen und mittleren Betrieben wurde zu Jahresbeginn ein ­spürbarer Aufschwung avisiert.

Eine erste Bilanz aber bringt zumindest für den Badsektor ernüchternde Ergebnisse: Eine im Auftrag der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) initiierte Forsa-Umfrage zeigt eindeutig, dass die Gesetzesänderung für 86% der Befragten keinen ausreichenden Grund bildet, in nächster Zeit ihr Bad zu modernisieren. "Dafür ist die mögliche Ersparnis von maximal 600 Euro auch einfach zu gering", erläutert Verbandsgeschäftsführer Jens J. Wischmann bei der Analyse der Studie.

www.sanitaerwirtschaft.de

 


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