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Rückhalten schädlicher Substanzen: Wissenswertes für Planer zum Umgang mit Abscheideranlagen für Fette und Leichtflüssigkeiten (Teil 1)

Abscheideranlagen kommen immer dann zum Einsatz, wenn das Abwasser mit Fett oder Leichtflüssigkeiten (z.B. Kraftstoff) verunreinigt ist. Bei der Planung, bei der Installation und im Betrieb gibt es ieles zu beachten. Der Autor geht in zwei Teilen auf diese Anlagen ein.

Bild 1: Abscheideranlage für Fette mit automatischer Entsorgungseinrichtung, Fernsteuerung und nachgeschalteter Abwasserhebeanlage. Bild: TECE

Bild 2: Abscheideranlage für Fette, mit Probennahmeeinrichtung und nachgeschalteter Abwas­serhe­be­anlage. Bild: ACO Passavant

Bild 3: Abscheideranlage mit nachgeschalteter Abwasserhebeanlage (Druckleitung mit Rückstauschleife über Rück­stauebene geführt). Bild: Kessel

Bild 4: Erdeingebaute Abscheideranlage mit nachgeschalteter Abwasserhebeanlage (Druckleitung mit Rückstauschleife über Rückstauebene frostfrei geführt). Bild: Kessel

Bild 5: Schacht einer erdeingebauten Abscheideranlage (Schutz vor Austritt von zurückzuhaltenden Flüssigkeiten fehlt). Bild: Schulung Fachkundige

Bild 6: Schacht einer erdeingebauten Abscheideranlage (undicht, obere Beschichtung fehlt, herunterhängende Dichtung gehört zwischen Schachtrahmen und Schachtabdeckung). Bild: Schulung Fachkundige

Bild 7: Abscheideranlage für Fett („DIN-Abscheider“) zur freien Aufstellung mit getrenntem Schlammfang. Bild: Kessel

Bild 8: Abscheideranlage für Fett („Euro-Abscheider“) zur freien Aufstellung mit Schlammfangvolumen im Abscheiderraum. Bild: ACO Passavant

Bild 9: Abscheideranlage für Fett mit nachgeschalteter biologischer Abwasserbehandlung. Bild: ACO Passavant

 

Einbau von Abscheideranlagen

Fetthaltiges Abwasser

In Betriebsstätten, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, ist der Einbau von Fettabscheidern Pflicht. Ausgenommen sind private Haushalte.

Die in der Norm (DIN EN 1825-2) aufgeführten Einbauorte sind nur Beispiele. Ein Bauherr einer Betriebsstätte, in der fetthaltiges Abwasser anfällt, wäre schlecht beraten, keine Abscheideranlage zu installieren, nur weil seine Betriebsstätte in der Norm-Liste nicht aufgeführt ist. Entscheidend ist, ob er die maximalen Einleitgrenzwer­te seines Ortes einhält. Die zuständige Behörde ist berechtigt, jederzeit Prüfungen (Abwasserproben und -analysen) auf Kosten des Betreibers durchführen zu lassen. Denn fetthaltiges Abwasser kann Verstopfungen und Beschädigungen des Rohrsystems verursachen und u.U. auch die Biologie von Klärwerken zerstören.

Leichtflüssigkeiten

In Betriebs- und Lagerstätten, in denen leichtflüssigkeitshaltiges Abwasser anfällt oder anfallen kann, ist der Einbau eines Abscheiders Pflicht.

In der DIN EN 858-2 sind nicht alle Bereiche aufgeführt, aus denen Leichtflüssigkeiten ins Abwassersystem gelangen können. Ausschlaggebend ist, dass die meist in den Ortsbausatzungen festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.

Planer und Verarbeiter müssen dafür sorge tragen, dass keine Leichtflüssigkeiten in das Erdreich oder öffentliche Entwässerungssysteme gelangen. Fehler könnten zur Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers führen, das Leitungsmaterial des Kanalisationssystems beschädigen oder zu einer Explosion im Kanalsys­tem führen.

Ableitung von Abwässern über Abscheideranlagen

In der Regel besteht eine Abscheideranlage in Fließrichtung gesehen aus Schlammfang, Abscheider und Probennahmeeinrichtung (Bilder 1 und 2). Über Abscheideranlagen für Fette dürfen nur fetthaltige Abwässer geführt werden. Niederschlagswasser, häusliches und fäkalienhaltiges Abwasser dürfen nicht über diese Anlagen abgeleitet werden.

Abwasser mit Leichtflüssigkeitsinhalten muss entsprechenden Abscheideranlagen zugeführt werden. Die abzuleitende Niederschlagswassermenge mit Leichtflüssigkeitsinhalt sollte so gering wie möglich und die Ab­lauf­flä­chen (z.B. Waschplätze ohne Überdachung) so klein wie möglich sein. Dadurch lässt sich oft die Nenngröße des Abscheiders klein halten. Leichtflüssigkeitsfreies, häusliches und fäkalienhaltiges Abwasser dürfen nicht über diese Abscheideranlagen geleitet werden.

Planungshinweise für Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider

  • Damit im Abscheider keine Verwirbelungen entstehen, dürfen im Zulauf keine Pumpen oder Hebeanlagen eingebaut sein. Nur in Ausnahmefällen sind Schlauch- oder Schneckenpumpen erlaubt (Bilder 1 und 2).
  • Die beiden Restnormen DIN 4040-100 und DIN 1999-100 legen die Anforderungen an die Probennahmeeinrichtung fest. Danach muss die Probennahme aus dem fließenden Abwasser gezogen werden.
  • Die Wahl des Einbauortes ist meis­tens abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Handelsübliche Abschei­deranlagen werden für eine freie Aufstellung in frostgeschützten Räu­men oder für den Erdeinbau in frostfreier Tiefe angeboten. Es ist darauf zu achten, dass der Zugang zu der Abscheideranlage jederzeit möglich ist.
  • Bei befahrbaren Anlagen ist die Abde­ckung entsprechend der zu erwartenden Belastungen zu wählen. Ihre Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden. Bei höherem Lastanfall sind entsprechende bauliche Maßnahmen zu treffen, damit der Druck nicht auf die Abscheideranlage übertragen werden kann.
  • Bei frei aufgestellten Abscheideranlagen in frostgeschützten Räumen sollte genügend Platz für Montage, Wartung, Bedienung und eine evtl. notwenige nachgeschaltete Hebeanlage vorgesehen werden.
  • Abscheideranlagen liegen meist unter der Rückstauebene. Es ist daher zu prüfen, welche Schutz­maßnahmen gegen Rückstau bzw. gegen eine Anlagen­überflutung vorzusehen sind. Denn zurückzuhaltende Flüssigkeiten dürfen nicht wieder an den Ablaufstellen austreten (Bild 3). Die entsprechenden örtlichen Vorschriften und Regeln sind zu beachten.
  • Ist eine nachgeschaltete Abwasserhebeanlage erforderlich, muss die Rück­stauschleife über die Rückstauebene gezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie vor Frost geschützt wird (Bild 4).
  • Abschei­deranla­gen müssen dicht sein. Sind sie mit Schachtaufbauten ausgestattet, besteht die Dichtheitspflicht bis zur Oberkante der Schachtabdeckungen, was u.a. bei den Generalinspektionen regelmäßig geprüft wird. Schlechte Beispiele zeigen Bilder 5 und 6.
  • Die Erfahrung hat gezeigt, dass – vorwiegend im Bereich von Fettabscheideranlagen – das Bedienungspersonal häufig wechselt. Damit die Abscheideranlagen störungsfrei funktionieren und korrekt bedient werden, empfiehlt es sich trotzdem, in der Ausschreibung die Einweisung des Bedienungspersonals mit aufzunehmen.
  • Abscheideranlagen müssen mit entsprechenden Zertifikaten und Zulassungen (z.B. vom DIBt) ausgestattet sein, um in Deutschland eingebaut werden zu dürfen.
  • Mit Einführung der Euro-Normen dürfen zwei unterschiedliche Abscheiderbauarten eingebaut werden: Die (bisher bekannten) „DIN-Abscheideranlagen“ (separater Schlammsammelraum mit Trennwand, Bild 7) und die „Euro-Abschei­deranlage“ (Schlammfangvolumen im Abscheiderbereich integriert, Bild 8). Trotz gleicher Nenngröße können sich unterschiedliche Preise ergeben. Um sie vergleichen zu können, muss aus der Ausschreibung klar hervorgehen, was eingebaut werden soll.
  • Alle namhaften Her­stel­ler bie­ten hier Bemessungs- und Planungshilfe an.
  • Um evtl. Ärger und Folgekosten zu vermeiden, sollte die Auslegung des Abscheiders noch vor der Ausschreibung, spätestens vor der Installation mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt werden.

Planungshinweise bei Fettabscheidern

Die Abscheider-Nenngröße „NS“ ist abhängig vom maximalen Schmutz­was­ser­ab­fluss „Qs“, der maximalen Schmutz­wassertemperatur „ft“, der Di­ch­te der abzuscheidenden Fette/Öle „fd“ und dem Spül- und Reinigungsfaktor „fr“. Die Bemessungsformel lautet:NS = Qs · ft · fd · frDie einzusetzenden Werte ergeben sich aus den entsprechenden Berechnungstabellen und Formeln der Euro- und DIN-Normen. Hilfreich sind auch die Auslegungsbeispiele im Anhang C der DIN EN 1825-2.Bei der Auslegung einer Fettabschei­deranlage sind nicht nur die Normkenntnisse wichtig, auch die Erfahrungswerte des Planers sind nicht unerheblich. Quasi für alle Anwendungsfälle steht nur eine Formel in der Norm, die z.B. für ein Vegetarier-Restaurant ebenso anzuwenden ist wie für eine Haxenbraterei. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass bei ähnlichen Voraussetzungen (Betriebszeiten, Anzahl der Essensportionen, Kücheneinrichtung, Stoßbelastungsfaktoren, Küchenpersonal usw.) in beiden Betriebsstätten gleich große Fettmengen anfallen.

Erheblichen Ein­fluss in der Nenngrößenbemessung können auch die Betriebszeiten, der Temperaturfaktor und der Reinigungs- bzw. Erschwernisfaktor nehmen. Möglichst viele Informationen zu den Betriebsabläufen, Arbeitsgängen, Küchenpersonalstärken, Reinigungs- und Ruhezeiten verhelfen einem erfahrenen Fachplaner zu einer passenden Bemessung der Abscheideranlage. Dies trifft für jede Art von Betriebsstätten zu, ob z.B. Konditoreien, Eiscafés, Speiserestaurants, Metzgereien oder gar Großschlachthöfe.

Der „sensibelste“ und damit auch am stärksten Einfluss nehmende Bemessungsfaktor ist der maximale Schmutz­­wasserab­fluss „Qs“. Hier können erhebliche Differenzen in der Nenngröße entstehen, je nach Wahl des Stoßbelastungsfaktors, der Art des Küchenbetriebes, der Anzahl der täglich produzierten Essensportionen oder der Fleischverarbeitungsmenge.

Das Schlammfangvolumen muss min­destens 100 · NS in l betragen. Für Schlachthöfe und ähnliche Betriebe wird 200 · NS em­pfohlen. Bei Sonderfällen wie in Fischverarbeitungsbetrieben wird vom Einbau eines üblichen Schlam­m­­­fanges abgeraten und der Einsatz von Schlammrückhaltungseinrichtungen empfohlen.

Für die regelmäßige Entsorgung der Anlagen sind kurze Wege einzuplanen. Es ist darauf zu achten, dass bei der Entleerung die Schläuche zum Entsorgungsfahrzeug nicht durch den Gästebereich oder gar durch Vorrats- oder Hygienebereiche verlegt werden müssen. Bei den Entleerungen herkömmlicher Fett­ab­scheider entstehen meist erhebliche Geruchsbelästigungen. Es wäre unverantwortlich, wenn z.B. während einer Abscheiderentleerung die Sonnenterrasse oder der Biergarten einer Gaststätte wegen Geruchsbelästigung geschlossen werden müsste. Es ist auch zu beachten, dass die üblen Gerüche nicht in das Gebäude, Gasträume oder Hotelzimmer gelangen.

eben einem ausreichenden Platzangebot sollte der Aufstellraum der Abscheideranlage über eine sehr gute Be- und Entlüftung verfügen. Um diese oft unterschätzten Geruchsprobleme zu vermeiden, werden zwischenzeitlich häufig Fettabscheideranlagen mit Entsorgungseinrichtung eingebaut. Auch hier muss der Anschlussbereich (evtl. mit Fernbedienungseinrichtung) für die Entsorgung überlegt gewählt wer­den. Er soll jederzeit zugänglich sein, damit die Abscheideranlage auch zu Betriebsruhezeiten oder an Ruhetagen vom Entsorger alleine entleert werden kann (s. Nr. 5 + Nr. 6, in Bild 1).

In manchen Kommunen und Gemeinden sind sehr niedrige Einleitgrenzwerte für lipophile Stoffe vor­ge­schrieben. Um diese Werte zu unterschreiten, werden z.B. biologische Abwasserbehandlungsanlagen der Abscheideranlage nachgeschaltet (Bild 9).

Häufig liegen in der Planungsphase von gewerblichen Neubauten die räumlichen Nutzungen oder gar die Pächter noch nicht genau fest. Um spätere Raumnot für die Aufstellung einer Abscheideranlage zu vermeiden, sollte der Fachplaner rechtzeitig auf ein entsprechend großes Raumangebot hinweisen.

Weitere Hinweise:

  • Diese Normen gelten für die Behand­lung von Fetten und Ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs, nicht von stabilen Emulsionen von Fetten und Ölen im Wasser.
  • Der Einsatz von biologisch aktiven Mitteln (Bakterien, Enzymen) ist nach diesen Normen nicht erlaubt.
  • Fettabscheider-Abdeck­ungen müssen geruchdicht verschließbar sein.
  • Die Zuleitungen zu Abscheideranlagen sollen möglichst kurz und direkt installiert sein, um eine Auskühlung und Verfestigung des fetthaltigen Ab­­wassers zu vermeiden. Bei längeren Zulaufleitungen ist eine Begleitheizung zu empfehlen.
  • Die Zulaufleitung zum Abscheider ist als Lüftungsleitung über Dach zu führen. Bei längeren Zulaufstrecken (über 10 m) ohne belüftete Abzweige sind zusätzliche Be- und Entlüftungen vor­zusehen.
  • Anschlüsse an die Zulaufleitung von mehr als 5 m Länge sind gesondert zu entlüften.
  • Das Leitungssystem zur Abscheideranlage ist im natürlichen Gefälle (mind. 2%) zu verlegen.
  • Die Abscheideranlagen müssen durchlüftbar sein. Daher müssen sie in der Regel nicht separat be- und entlüftet werden. Nur bei unbelüfteten Zulaufstrecken über 10 m ist die Abscheideranlage in unmittelbarer Nähe mit einer Lüftungsleitung zu versehen.
  • Fettabscheideranlagen und Abwasserhebeanlagen dürfen keine gemeinsame Lüftungsleitung haben.
  • Die Spülleitung von gewerblichen Kaffeemaschinen ist nicht über die Abscheideranlage zu führen. Der ausgespülte Kaffeesatz setzt sich in der Abscheideranlage ab, verhärtet, kann zu Funktionsbeeinträchtigungen führen und ist nur sehr schwer wieder aus der Anlage zu entfernen.  


Autor: Dipl.-Ing. (FH) Reinhold K. Tränkle, freier Sachverständiger im BVFS. Er ist Mitglied in verschiedenen DIN- und Euro-Norm-Aus­schüssen, u.a. für Abscheider, und Mitglied im Sachverständigenausschuss „Abscheider“ des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin).

www.traenkle-ast.de


Ist-Stand der Abscheider-Nor­mung und -Vor­schrif­ten

Für Fette 

  • DIN EN 1825-1 (2004-12): Abscheideranlagen für Fette – Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung
  • DIN EN 1825-2 (2002-05): Abscheideranlagen für Fette – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung
  • DIN 4040-100 (2004-12): Abscheideranlagen für Fette – Teil 100: Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2

Für Leichtflüssigkeiten 

  • DIN EN 1825-1 (2004-12): Abscheideranlagen für Fette – Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung
  • DIN EN 1825-2 (2002-05): Abscheideranlagen für Fette – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung
  • DIN 1999-100 (2003-10): Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2
  • DIN 1999-101 (2009-05): Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leicht­flüs­sig­keiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME)
  • DIN V 1999-7 (1996-04): Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 7: Abscheidefreundliche Reinigungsmittel - Anforderungen, Prüfung

Für Fette und Leichtflüssigkeiten

  • DIN 19901 (2012-12): Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette. Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit

In Vorberei­tung

  • DIN-Norm zum Thema „Bio-Ethanol“

Zusätzlich zu beachtende Normen

  • DIN 1986-100 (2008-05): Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056
  • DIN 4281 (1998-08): Beton für werkmäßig hergestellte Entwässerungsgegenstände – Herstellung, Anforderungen, Prüfungen und Überwachung
  • Regionale Verwaltungsvorschriften

 


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