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Düker GmbH & Co. KGaA: Brandabschottung für ­Mischinstallationen

Für die Mischinstallation bei der Abwasserinstallation – gemeint ist hier die Fallleitung aus Guss, Anschlussleitung aus Kunststoff – werden ab 2013 neue Prüfvorschriften für den Brandschutz eingeführt. Der Verwendungsnachweis für die Abschottung ist dann mit einer durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ausgestellten „abZ“ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) nachzuweisen.

Der Brandschutzverbinder „BSV 90“ wird bei Mischinstallationen (Fallrohr Guss, Anschlussleitung Kunststoff) eingesetzt. Düker bietet ihn in den Dimensionen DN 80 bis DN 150 an.

 

Düker hat bereits seit Jahren eine Brandschutzlösung im Programm, die entsprechend geprüft und mit einer abZ zugelassen wurde: den Brandschutzverbinder „BSV 90“. Er wird bei senkrechten Leitungen knapp unterhalb der Decke in das Guss-Fallrohr eingebaut und verschließt im Brandfall den Rohrdurchmesser, „sodass die Rohrleitungsteile oberhalb der Decke vor Flammen und Hitze geschützt sind“. Beim „BSV 90“ kann die Anschlussleitung aus Guss oder Kunststoff bestehen. Er wurde bereits nach den neuen Vorschriften geprüft und ist auch im Jahr 2013 weiterhin für Mischinstallationen verwendbar.
Düker macht darauf aufmerksam, dass für eine reine Gussrohrinstallation die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen gültig bleiben. Zudem seien die sogenannten Erleichterungen der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) hier weiterhin anwendbar. Durch die Klassifizierung A1 (nicht brennbar) nach DIN EN 13501-1 stellt das SML-Rohr von Düker keine Brandlast dar und kann deshalb auch in Rettungswegen offen verlegt werden.

Düker GmbH & Co. KGaA, Würzburger Str. 10, 97753 Karlstadt,
Tel.: 09353 791-0, Fax: -198, info@dueker.de, www.dueker.de

 

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