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ZVSHK fordert freien Wettbewerb im Heizungskeller

 

Zentralverband mahnt: Reform des Schornsteinfegergesetzes verletzt die Interessen des Heizungsbauer- und Installateurhandwerks / Fortschreibung der Monopolstellung führt zu Wettbewerbsverzerrung / Sachverständigenmodell statt Systemanpassung

St. Augustin. Die oberste Interessenvertretung des deutschen Heizungsbauerhandwerks, der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), wehrt sich gegen die Regelungen zur Novellierung des Schornsteinfegergesetzes. Der vorliegende Entwurf für die von der Europäischen Union seit langem geforderte Gesetzesreform steht aus Sicht des Zentralverbandes in einem krassen Gegensatz zur Öffnung eines freien und fairen Wettbewerbs im Schornsteinfegerwesen. "Die praktische Fortschreibung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger mit der sofortigen Aufhebung des Nebenerwerbsverbots benachteiligt auf einen Schlag 50000 Betriebe des installierenden Handwerks", urteilt Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. "Wir können nicht hinnehmen, dass Schornsteinfeger zukünftig abgesichert durch langjährige Übergangsfristen in ihrem Kehrmonopol einen privilegierten Wettbewerb um Wartungs- und Instandhaltungsaufträge führen können." Zudem käme es bei der sofortigen Aufhebung des Nebenerwerbsverbots für Schornsteinfeger zu einer Verquickung hoheitlicher Tätigkeiten wie Kontrolle und Prüfung der Feuerstätten mit den bisherigen Aufgaben des installierenden Handwerks. "Es kann doch nicht sein, dass ein mit hoheitlichen Tätigkeiten betrauter Bezirksschornsteinfeger einem Hauseigentümer anlässlich der Überprüfung der Heizungsanlage auch gleich deren Wartung mit anbieten kann", verdeutlicht Michael von Bock und Polach die vom ZVSHK ausgemachte Gefahr einer gesetzlich festgeschriebenen Wettbewerbsverzerrung.

In einem umfangreichen Positionspapier haben die Interessenvertreter der deutschen Heizungsbauer und Installateure den zuständigen Stellen im Bundeswirtschaftsministerium ihre Ansichten und Einschätzungen zum Novellierungsentwurf des Schornsteinfegergesetzes vorgelegt. "Wir haben in Berlin sehr deutlich gemacht, dass wir grundsätzlich für eine Reform der überholten Monopolisierung im Schornsteinfegerwesen sind. Allerdings erwarten wir im Interesse unserer Betriebe eine Wettbewerbsöffnung unter gleichen Bedingungen. Eine wirtschaftliche Absicherung des Schornsteinfegerhandwerks kann und darf nicht zu Lasten des installierenden Handwerks gehen. Das käme einem stattlich verordneten Verdrängungswettbewerb gleich", macht Hauptgeschäftsführer von Bock und Polach seinem Unmut über den Gesetzesentwurf Luft.

Der Zentralverband hat in Berlin einen eigenen Vorschlag zur Ausgestaltung der Gesetzesreform unterbreitet. Statt eine unzureichende Anpassung des bestehenden Systems zu versuchen, das für den freien Wettbewerb nur schwer zu öffnen sei, schlägt das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk die Einführung eines Sachverständigenmodells vor. "In anderen sensiblen Bereichen ist es seit langem geübte Praxis, die Einhaltung von Betreiberpflichten durch Sachverständige zu gewährleisten. Ein solches Modell, ähnlich der für die Hauptuntersuchung an Kraftfahrzeugen, bietet sich auch bei der Feuerstättensicherheit an", erläutert von Bock und Polach. Sie gewährleiste aus Sicht des ZVSHK, dass neben der Überwachung auch andere Tätigkeiten - insbesondere die vorgeschriebenen Messungen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung - im freien Wettbewerb durch Fachbetriebe erbracht werden könnten.

Hintergrund:
Nach dem Entwurf des neuen Schornsteinfegergesetzes sollen in Zukunft die Bezirksschornsteinfegermeister in einem eng begrenzten Kernbereich hoheitliche Aufgaben ausführen und Entscheidungen treffen. Hierzu zählen die Kontrolle über die Ausführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die Überprüfungsarbeiten in Bezug auf die Betriebssicherheit von Feuerstätten einschließlich der Befugnis zur Verfügung einer Mängelbeseitigung oder Stilllegung sowie die Feststellung der Betriebssicherheit einer Feuerungsanlage. Mit dieser Regelung würden die Kehrbezirke beibehalten. Die Zuteilung eines Bezirks soll nach einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren für die Dauer von sieben Jahren erfolgen.

Schornsteinfegeraufgaben, zu denen keine Kontrollarbeiten zählen, sollen dagegen dem Wettbewerb geöffnet und von entsprechend qualifiziertem Handwerkspersonal frei ausgeübt werden können. Hierbei besteht nach derzeitigem Stand auch die Möglichkeit, die Dienste eines in einem anderen EU-Land ansässigen Unternehmens in Anspruch zu nehmen.

Zu den Neuerungen zählt weiterhin die Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes für Bezirksschornsteinfeger. Sie dürften künftig also Wartungs- und Reinigungsarbeiten von Heizkesseln durchführen und bei entsprechender Qualifikation auch komplette Anlagen installieren.

Bei einer Zustimmung der Europäischen Kommission könnte die Reform des Schornsteinfegergesetzes 2008 in Kraft treten. Aufgrund der zahlreichen Änderungen für die Schornsteinfeger ist eine Übergangsfrist von fünf bis sieben Jahren angedacht.

 


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