Werbung

Planbarkeit bleibt nur ein Wunschtraum

Vier Mal im Jahr führt der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) eine Konjunkturumfrage bei seinen Mitgliedern durch.

 

Die aktuellen Ergebnisse stammen aus der Befragung vom Winter 2011. Danach gibt es keinen Grund zum Klagen: Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, sodass der Kunde bei einem planmäßigen Auftrag mehrere Wochen auf die Ausführung warten muss. Für die nächsten Monate muss sich augenscheinlich kaum ein Betrieb ernste Gedanken machen*. Möglicherweise ist es tatsächlich so, dass viele Immobilienbesitzer heute lieber in Sachwerte investieren, als in unsichere Kapitalmärkte.
Gleichwohl blicken die Betriebe nicht nur auf einen wolkenlosen Himmel. Hartnäckige Wolken halten sich über der unvorhersehbaren Förderpolitik. Ganz aktuell wäre die im Raum stehende steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen in und am Gebäude zu nennen. Der Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden können. Doch der Bundesrat als zustimmungspflichtiges Gremium sieht Anpassungsbedarf. Einige Länder befürchten, zu sehr in die finanzielle Pflicht genommen zu werden. Seit Monaten geht es nicht vor und nicht zurück. Zwei Sitzungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat blieben bislang ohne Ergebnis. Der nächste Termin ist nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe für den 8. Februar angesetzt. So wird wertvolle Zeit verschenkt.
Wichtig wäre, ein unmissverständliches Signal zu geben: Kommt die steuerliche Absetzbarkeit oder wird sie erst gar nicht ins Leben gerufen? Gerade Investoren, für die eine Immobilie eine Kapitalanlageform darstellt, warten ab. Sie gehen davon aus, dass nach einem positiven Beschluss die Rendite steigt.
Ein anderes Beispiel: Die Förderung thermischer Solaranlagen. Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder Ad-hoc-Entscheidungen gegeben. Von einem auf den anderen Tag wurde der finanzielle Zuschuss herabgesetzt, um ihn dann einige Zeit später wieder leicht zu erhöhen. Private Endkunden kennen sehr genau die aktuellen Zuschusskonditionen und reagieren sehr empfindlich auf solche Änderungen. Leichte Ausschläge auf der einen Seite bedeuten starke Reaktionen auf der anderen Seite.
Eine ähnliche Stop-and-go-Fahrt zeigt sich auch in der Förderung von Mini-KWK-Anlagen. Nach einem langen Stopp wird bald wieder Gas gegeben: Ab 1. April gibt es einen Zuschuss für die Investition eines Mini-Blockheizkraftwerkes bis 20 kW elektrischer Leistung.
Eine verlässliche Förderpolitik aber orientiert sich an Notwendigkeiten und nicht an der aktuellen Finanzlage. Wünschenswert wäre es daher, wenn hier ein Umdenkungsprozess eingeleitet würde. Aber damit ist wohl kaum zu rechnen. Es gilt für unbestimmte Zeit das Prinzip: Wenn Geld vorhanden ist, wird es großzügig ausgeschüttet, ist keines da, werden Subventionen gekürzt oder ganz gestrichen. Dieses Muster findet sich in vielen Wirtschaftsbereichen. Da ist das SHK-Handwerk nicht allein. Man muss sich vielleicht klar machen, dass die Sanitär-, Heizungs- und Klima-Branche nur ein kleines Rädchen im Räderwerk der deutschen Förderpolitik ist, um zu verstehen, dass große Impulse nicht zu erwarten sind.

Detlev Knecht
Stv. Chefredakteur
d.knecht@strobel-verlag.de

 

*) Die Ergebnisse der ZVSHK-Konjunkturumfrage lesen Sie in diesem Heft auf Seite 18.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: