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Oberste Priorität: Datensicherheit

 

In der jetzigen Jahreszeit, in der die Temperaturen auf Dauer sinken, häufen sich Störungen an Heizungsanlagen oder fallen gar aus. Das ist normal und wiederholt sich jährlich. Wenn aber plötzlich die Mieter mehrerer Wohnblocks frieren müssen, kann das ganz andere Ursachen haben: ein Cyberangriff. So geschehen vor kurzem in Finnland, als Unbekannte eine Heizungsanlage lahm legten. Sie überlas­teten von außen die an das Internet angeschlossene Regelung, sodass sie ihre eigentliche Aufgabe nicht mehr ausführen konnte.
Solche Szenen können sich auch hierzulande abspielen und beschränken sich keineswegs nur auf Großanlagen. Auch kleine Gebäude sind potenzielle Ziele. Sie müssen nur mit internetfähigen Produkten ausgestattet sein. Und die sind in der technischen Gebäudeausrüstung zahlreich vertreten. Einige Beispiele: Licht, Jalousien, Rauchmelder, Alarmanlage, Fernseher, PV-Anlage, aber auch Strom- und Gaszähler, Heizkessel, Enthärtungsanlage, Leckageerkennung, Durchlauferhitzer und Raumthermostate.
Die Haustechnik bietet also zahlreiche Türen für Hacker. Ihnen wird es tatsächlich sehr leicht gemacht, virtuell in ein Gebäude einzudringen. Sicherheitsexperten bestätigen, dass selbst Großkonzerne sich für unverwundbar halten – und zur Zielscheibe werden. Wie einfach muss es da sein, die Kontrolle über ein kleines vernetztes Wohngebäude zu übernehmen? Solange Passwörter unverändert bleiben (0000) oder man für jeden Account sein einfaches Standardpasswort verwendet, sind die Türen zum Internet nur angelehnt, statt fest verschlossen.
Der SHK-Handwerker kommt dann ins Spiel, wenn er z. B. eine internetfähige Heizung installiert. Er sollte sich rechtlich in zwei Richtungen absichern: Dem Kunden gegenüber, der die Anlage nutzt, und dem Hersteller der Komponenten. Obwohl der Handwerksbetrieb „nur installiert“ – und nicht in die Software eingreift
oder die Anlage softwareseitig mit dem Router verbindet –, muss sicher sein, dass er nicht in Regress genommen wird, wenn tatsächlich jemand die Heizung hackt. Der Kunde/Nutzer ist in der Pflicht, seine
Daten zu schützen – und der Hersteller seine internetfähigen Produkte. Sie müssen ihre Schnittstellen (Gateways) so weit wie möglich absichern und die Gerätesoftware immer auf dem neuesten Sicherheitsstan­dard halten.
Die zunehmende Digitalisierung der Welt schafft viele Annehmlichkeiten. Man darf die Risiken einer weltweiten Vernetzung aber nicht übersehen oder davon ausgehen, dass sich andere um die Sicherheit kümmern.

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur IKZ-HAUSTECHNIK
d.knecht@strobel-verlag.de

 


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