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Kein Freifahrtschein

 

In zentralen Warmwassererwärmungsanlagen kommt es aufgrund von bau- oder betrieblichen Mängeln immer wieder zu Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes von Legionellen – insbesondere bei größeren Immobilien. Nicht nur in den einschlägigen Fachmedien, auch in Tageszeitungen liest man regelmäßig darüber. Insbesondere wenn es sich um ein repräsentatives Gebäude oder ein teures Hotel handelt, ist die Aufmerksamkeit beim Leser groß. Dezentrale Anlagen dagegen gelten in punkto Legionellen als hygienisch sicher. Zu Irritationen bei Planern, Handwerkern wie auch Sachverständigen hat wohl auch deshalb eine Mitteilung des Umweltbundesamtes (UBA) geführt, wonach bei der Abklärung von Legionelleninfektionen auch dezentrale Trinkwassererwärmer in die Ursachensuche einzubeziehen sind. Fragen, z. B. nach der generellen Beprobungspflicht, haben die Redaktion, aber auch Hersteller bzw. Anbieter der Technik erreicht.
Wirklich neu ist die Forderung des UBA indes nicht. Denn auch wenn sich aus den Paragraphen 5, 8 und 14 der Trinkwasserverordnung eine generelle Beprobungspflicht bei dezentralen Trinkwassererwärmern nicht ableiten lässt, so sind doch im Bedarfsfall stets alle Anlagenabschnitte in die Ursachenforschung einzubeziehen. Und dazu gehört eben auch die dezentrale Warmwassererwärmung, ob mit Strom (elektrischer Durchlauferhitzer) oder Heizungswasser (Wohnungsstationen) als Ener­giequelle.
Dass es auch bei dezentralen Warmwassererwärmungsanlagen zu hygienischen Beeinträchtigungen kommen kann, leuchtet bei näherer Betrachtung ein. Legionellen ist es schließlich egal, in welchem Netz sie wachsen. Hauptsache die Wachstumsbedingungen sind gegeben. Viel zu oft wird die DIN 1988-200 als Freifahrtschein verstanden. Der Passus, dass dezentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer ohne weitere Anforderungen betrieben werden können, wenn das nachgeschaltete Leitungsvolumen von 3 l im Fließweg nicht überschritten wird, führt offenbar zu Missinterpretationen. Fakt ist jedoch, dass Wohnungsstationen ebenso wie zentrale Systeme zur Trinkwassererwärmung bedarfsgerecht ausgelegt, nach den allgemein anerkannten Regeln installiert und insbesondere auch bestimmungsgemäß betrieben werden müssen. Fehlt der Wasseraustausch und stimmen die Temperaturen nicht, drohen hygienische Beeinträchtigungen. Gute Produkte allein gewährleisten noch keine Trinkwasserhygiene.
Welche Aspekte bei der Auslegung von Wohnungsstationen relevant sind und warum dezentrale Trinkwassererwärmer in vielen Projekten die sprichwörtlich erste Wahl sein können, das lesen Sie im Interview „Zu Unrecht negativ belastet“ in dieser Ausgabe.

Viel Spaß beim Lesen.

Markus Sironi
Chefredakteur und Handwerksmeister
m.sironi@strobelmediagroup.de

 


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