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Imageverbesserung im Heizungskeller

 

Seit dem 26. September dieses Jahres hat ein SHK-Handwerksbetrieb zwei elementar wichtige Neuerungen zu beachten:
1. Er darf nur noch Wärmeerzeuger einbauen, die bestimmte Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards erfüllen. Das sind Gas- und Öl-Brennwertgeräte, KWK-Anlagen und Wärmepumpen. Anders ausgedrückt: Heizwertgeräte dürfen – bis auf Ausnahmen bei Mehrfachbelegung – nicht mehr installiert werden. Biomassekessel sind von der Effizienz- und Emissionsregelung derzeit noch ausgenommen.
2. Der SHK-Handwerksbetrieb muss den Endkunden über die Energieeffizienz eines neuen Wärmeerzeugers aufklären – und das bereits zum Zeitpunkt der Angebotsübergabe. Dieser Pflicht kommt er nach, wenn er ein Effizienzlabel – ähnlich dem bei Kühlschränken oder Waschmaschinen – erstellt.
Sicher war und ist mit diesen beiden europäisch begründeten Vorgaben ein gewisser Aufwand und vor allem eine Umstellung im täglichen Geschäftsablauf verbunden. Es kann noch so manches Mal haken, bis das ganze Procedere in den Arbeitsalltag überführt ist.
Aber unterm Strich ist der 26. 9. 2015 ein gutes Datum. Es wertet endlich den Wärmeerzeuger – ob Öl- oder Gaskessel, KWK oder Wärmepumpe – auf und rückt ihn in das stärkere Bewusstsein des Endkunden. Denn er muss sich mit der Effizienz seiner neuen Anlage auseinandersetzen. Mit dem Label wird ihm plakativ vor Augen geführt, dass seine Heizungsanlage eine hohe Bedeutung hat im gesamtgesellschaftlichen Rahmen der Ressourcenschonung.
Ein weiteres wichtiges Datum steht ins Haus: 1. Januar 2016. Der Gesetzesgeber in Berlin plant, ab diesem Datum nach und nach auch Altanlagen mit einem Energieeffizienzlabel ausstatten zu lassen. Das würde der Branche sehr gut in die Karten spielen. Schornsteinfeger und Heizungsbauer sollen mit dem Labeln betraut werden und den Immobilienbesitzer über den energetischen Zustand seiner Heizungsanlage aufklären. Ein Niedertemperaturkessel beispielsweise käme auf der Skala i. d. R. nicht über ein C hinaus. Optisch würde die Anlage im unteren Bereich des Labels sichtbar – der Bereich energetisch ineffizienter Anlagen.
Wohlbemerkt: Beschlossen ist das Bestandslabel noch nicht. Aber es sieht so aus, als würde die Heizungsanlage endlich einen Stellenwert beim Kunden einnehmen, den es verdient. Der Anfang ist seit dem 26. 9. 2015 gemacht.

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur IKZ-HAUSTECHNIK
d.knecht@strobel-verlag.de

 


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