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Hände weg vom Steuerbonus

Der Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen ist ins Gerede gekommen. Manche Experten wollen ihn abschaffen, weil es triftige Gründe gebe.

 

Andere meinen, er solle auf den Prüfstand gestellt werden, eine dritte Gruppe möchte ihn unangetastet sehen.
Seit 2006 können private Auftraggeber bestimmte Positionen aus einer Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen. Es sind die Arbeitsleistungen, die sie zu 20% vom Rechnungsbetrag (max. 6000 Euro) absetzen können. Pro Jahr kann der Auftraggeber bis zu 1200 Euro sparen. Da überlegt so mancher, ob es sich noch lohnt, seine Rückspülfilterkombination oder seine defekte Umwälzpumpe „schwarz“ austauschen zu lassen. Und das war ja auch das ursprüngliche Ziel, nämlich die Schattenwirtschaft unattraktiver zu machen, um so das Handwerk zu stärken.
Eine vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Studie kommt nun zu dem Ergebnis, die damals aufgestellten Ziele würden nicht erreicht. Mitnahmeeffekte seien „klar erkennbar“. Als Beispiele sind die ohnehin anfallenden Schornsteinfegergebühren zu nennen oder Reparaturen, die unverzichtbar sind, etwa an einem Dach. Daher empfehlen die Uni Freiburg und die Unternehmensberatungsgesellschaft Erns & Young, diese Regelung wieder abzuschaffen.
Mitnahmeeffekte gibt es regelmäßig, wenn Gesetze neue oder veränderte Rahmenbedingungen schaffen. Schließlich haben wir es hier mit einer Subvention zu tun, die Akteure auf den Plan rufen. Sie suchen Wege, wie sie das Geld abschöpfen können. Doch wenn das als Kriterium für die Abschaffung des Steuervorteils auf Handwerkerrechnungen gelten soll, müssten wahrscheinlich alle staatlich initiierten Vorteile abgeschafft werden. Angefangen bei der Kfz-Steuer für Diesel-, Erdgas- und Autogasfahrzeuge, über Stilllegungsprämien für Landwirte, Zuschüsse für Solarthermieanlagen und Pelletkessel bis hin zur Stromsteuervergünstigung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz für energieintensive Industriebetriebe.
In all der Diskussion über das Für und Wider um den Steuerbonus für Handwerkerleistungen lässt sich herauslesen, dass Möglichkeiten gesucht werden, Steuerrückerstattungen zu vermeiden – oder anderes ausgedrückt: zusätzliche Steuern einzunehmen. Die Experten haben 1,5 Mrd. Euro errechnet. Das hört sich viel an, ist aber gerade einmal etwas mehr als 0,25% aller Steuereinahmen des Jahres 2013 (570 Mrd. Euro).
Sicher ist auch, dass zumindest ein Teil des aus der Steuererklärung erstatten Betrages wieder in die Wirtschaft zurückfließt, durch Anschaffungen von z.B. Gebrauchsgütern oder Investitionen in die eigenen vier Wände. Und sicher ist auch, dass der Gerechtigkeitssinn der Bürger einen Dämpfer bekommt, wenn der Steuerbonus tatsächlich eines Tages kippen sollte, während stromintensive Industrien entlastet werden.

Detlev Knecht

stv. Chefredakteur
d.knecht@strobel-verlag.de

 


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