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Die Hängepartie geht weiter

 

Noch immer weiß das Handwerk nicht, wie es mit der Reform der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen weitergeht. Dabei hatte es Ende Juni dieses Jahres den Anschein, als wäre eine Entscheidung gefallen: Nachdem die Große Koalition nach monatelangem Hin und Her endlich einen Kompromiss gefunden und der Bundestag dem Gesetz zugestimmt hatte, bedurfte es „nur noch“ der Zustimmung der Länderkammer. Der Bundesrat aber schloss sich dem Gesetzentwurf nicht an. Er sieht viel mehr die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben überzogen und teilweise sogar verfassungswidrig.
Hintergrund dieser weiter andauernden Hängepartie ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014, die Steuervergünstigungen für Unternehmens­erben in der damaligen Regelung gekippt hat. Es verlangte eine Neuordnung und Verschärfung bis Ende Juni dieses Jahres. Dieser höchstrichterlich angeordnete Termin ist nun verstrichen.
Das Handwerk hätte sich gewünscht, dass die Politiker ihrer Aufgaben und Auflagen gerecht werden und sich an die zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält. Stattdessen waren sich monatelang CDU und SPD uneins und fanden erst wenige Tage vor Fristablauf einen Kompromiss.
Dabei ist augenscheinlich in Berlin handwerklich schlecht gearbeitet worden: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf über Steuern auf den Weg gebracht, die allein den Ländern zustehen. Wenn die Länderkammer nun der Meinung ist, dass mit dem geänderten Erbschaftsteuergesetz Einnahmen wegfallen, ist die Reaktion darauf doch wohl klar. Dabei hatte die Länderkammer frühzeitig ihre Wünsche geäußert. Ein kleinster gemeinsamer Nenner hätte allen mehr gebracht als die Einschaltung eines jetzt notwendigen Vermittlungsausschusses. Mit Blick auf die Sommerpause ist kaum damit zu rechnen, dass ein Ergebnis vor Herbst zustande kommt. Danach müssen beide Häuser (Bundestag und Bundesrat) zustimmen, was wieder Zeit kostet und die Planbarkeit bei der Betriebsnachfolge weiter hinausschiebt. Wieder einmal wurden die Interessen einer wichtigen Säule der Wirtschaft ignoriert: eine Klarstellung bei der Betriebsübergabe in einem angemessen Zeitraum.
Wie immer nun die zukünftige Regelung aussieht: Mittelständische Unternehmen müssen vor zu hohen finanziellen Belastungen geschützt werden. Denn der Betrieb hat Vorrang vor Steuereinnahmen. Das wirkt sich auch positiv auf die Sicherung von Arbeitsplätzen aus und nutzt der gesamten Gesellschaft.

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur IKZ-HAUSTECHNIK
d.knecht@strobel-verlag.de

 


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