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Bundeseinheitliche Sicherheit

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) ist eine wesentliche Rechtsgrundlage für den Boden- und Gewässerschutz.

 

Unter anderem behandelt sie auch Heizölverbraucheranlagen und ist damit von großer Bedeutung für die Heizungsfachbetriebe. Seit 2010 wird daran gearbeitet, die 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer in eine Bundesanlagenverordnung (AwSV) zu überführen. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat Ende Mai dieses Jahres scheint dieses Ziel ein stückweit näher gerückt.
Für das SHK-Handwerk ergeben sich nach dem aktuellen Verordnungsstand einige Neuerungen. So wird die Fachbetriebspflicht für Heizölverbraucheranlagen verschärft. Künftig soll sie im gesamten Bundesgebiet bereits ab 1000 Liter gelten – sowohl bei Neuerrichtungen als auch bei wesentlichen Änderungen und Instandsetzungen. Außerdem werden höhere Anforderungen an die Zulassung von Fachbetrieben gestellt.
Die nachträgliche Überprüfung von Anlagen in Gebäuden außerhalb von Wasserschutzgebieten mit 1000 bis 10000 Liter Inhalt wurde dagegen nicht umgesetzt, obwohl die Umweltministerien der Länder dies vorgeschlagen hatten. Erhebungen zufolge weist gerade dieser Altbestand häufig Mängel auf. Betroffen sind Schätzungen zufolge bundesweit 3 bis 4 Mio. Anlagen.
Auch ohne Überprüfungspflicht birgt das ein erhebliches Umsatzpotenzial für die Heizungsbranche. Denn die Sicherheit der Anlagen verantwortet zwar der Betreiber, aber es obliegt dem qualifizierten Fachhandwerker, ihn auf eventuelle Mängel an der Heizölverbraucheranlage hinzuweisen. Eine durchaus lohnenswerte Dienstleistung, bei der Folgeaufträge winken. Eine Überprüfung der Heizölverbraucheranlage bietet sich beispielsweise im Zuge einer Kesselwartung geradezu an.
Die SHK-Organisationen des ZVSHK bieten eine spezielle Schulung, den sogenannten Tank und Technik-Check, an. Betriebe können mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen die gesamte Heizölverbraucheranlage des Kunden systematisch überprüfen und das Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren. Schulungen sind ohnehin notwendig, denn auch die Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe ändern sich. In dieser Ausgabe informieren wir deshalb über die neue TRwS 791-1, die sich mit der Errichtung, betrieblichen Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen befasst.
Zurück zur AwSV. Ob‘s bei dem verabschiedeten Papier bleibt, ist abzuwarten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als federführendes Ministerium schreibt zunächst alle Ressorts an, ob sie noch Einwände gegen den Bundesratsbeschluss haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die AwSV schon im Juli zur Notifizierung nach Brüssel gegeben werden. Erst danach erfolgen der Kabinettsbeschluss und darauf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Mit dem Inkrafttreten ist daher wohl erst Anfang 2015 zu rechnen. Bleibt also noch Zeit, sich fachlich fit zu machen und seine Kunden zu informieren.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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