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Wärmepumpen: Betriebskosten in Mehrfamilienhäusern gerecht verteilen

Jedes dritte neue Mehrfamilienhaus und immer mehr Bestandsgebäude werden mit Wärmepumpen ausgestattet. Wie lassen sich die Betriebskosten rechtlich sicher auf die Haushalte verteilen?

Bild 1: Bei monovalentem Betrieb kann bei messtechnischer Vollausstattung (W1 und W2) und bei örtlicher Nähe auf den Gesamtwärmezähler für die Wärmpumpe (W3) verzichtet werden, was jedoch einen erhöhten Aufwand in der Ermittlung bedeutet.

Bild 2: Empfohlene Messausstattung als Grundlage zur fachrichtigen Energieermittlung.

Bild 3: Ein Ultraschall-Wärmezähler wie der „Zelsius C5-IUF“ ist für den Einsatz mit Wärmepumpen besonders geeignet. Bei Neubauten ist ein Ultraschall-Wärmezählerzähler statt eines mechanischen Modells aufgrund der Empfindlichkeit bei den Anlaufwerten zu empfehlen. (ZENNER)

 

Die Energiewende im Wohnungsneubau kommt in großen Schritten voran. Laut dem Statistischen Bundesamt sind Wärmepumpen mittlerweile die beliebtesten primären Wärmeerzeuger. Die meisten Geräte werden in Ein- und Zweifamilienhäuser am Ende installiert, doch auch in neuen Mehrfamilienhäusern setzt sich die Wärmepumpe zunehmend durch: Hier liegt der Anteil bei beachtlichen 30,6 %. Am 29. 09. 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet... 

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