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Neue Trinkwasserverordnung bringt Veränderungen

Auf dem 22. Sanitärtechnischen Symposium Mitte Februar 2023 war das neue Papier ein zentrales Thema

Tagung im Audimax der Burgsteinfurter Fachhochschule: Wichtige Neuerungen der TrinkwV 2023 gehörten zu den Themen des traditionellen Sanitärsymposiums. (Thomas Dietrich)

 

Inzwischen hat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) am 31. März dieses Jahres letzte Ergänzungen durch den Bundesrat erfahren und tritt in Kraft1). Dr. Georg-Joachim Tuschewitzki konnte auf dem traditionellen Sanitärtechnischen Symposium in Burgsteinfurt (NRW) bereits deutlich machen, welche Neuerungen für die Sanitärprofis wichtig sind.

Die aktualisierte TrinkwV ist mit Drucksache 68/23 des Bundesrates am 31. März 2023 rechtskräftig geworden. Sie bringt etliche Neuerungen im Regelwerk, wobei drei Themenbereiche im Vordergrund stehen:

  • der Grenzwert für Blei wird verschärft,
  • die bereits bestehende Überwachung der Trinkwasserqualität in halböffentlichen und öffentlichen Gebäuden erhält etliche geänderte bzw. neue Vorgaben,
  • bis Anfang 2029 soll möglichst jede häusliche Trinkwasserinstallation für eine Risikobewertung durch eine Sanitärfachkraft inspiziert werden.

Blei konsequent minimieren

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde bereits in der Vergangenheit stark begrenzt und lag bislang bei 10 Mikrogramm pro Liter. Doch weil dieser Wert für eine hohe Trinkwasserqualität als nicht ausreichend angesehen wird, hat die europäische Gesetzgebung den Grenzwert auf 5 Mikrogramm pro Liter erheblich verschärft. Für die Sanitärbranche bedeutet dies, dass eine Verwendung von Komponenten jeglicher Art riskant wird, selbst wenn sie nur noch minimale Bleianteile aufweisen. Für die Installationstechnik folgt daraus die Konsequenz: Jeder Installateur auf der Baustelle sollte dafür sensibilisiert sein, dass nur Werkstoffe verwendet werden, die vom Umweltbundesamt (UBA) für die Verwendung in häuslichen Trinkwasseranlagen zugelassen sind.

Kein Wachstum für Legionellen

Der zweite wichtige Punkt dreht sich um das Wachstum von Legionellen in TrinkwasserInstallationen. Sanitärbetriebe müssen nun etliche Neuerungen bei Wartungen und Kontrollen der Trinkwasserqualität in den unterschiedlichsten Gebäuden beachten. So muss beispielsweise nicht erst dann eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen, wenn der technische Maßnahmenwert (Grenzwert für Legionellen in der Trinkwasserinstallation) überschritten wird. Schon das Erreichen des Maßnahmenwertes gehört jetzt bereits zur Meldepflicht, damit Zeit für Gegenmaßnahmen möglichst früh in die Wege geleitet werden können.

Eine deutliche Vereinfachung macht die TrinkwV in § 51 durch eine Neuregelung bei kontaminierten Anlagen möglich: Ist für den Sanitärprofioffensichtlich, dass eine TrinkwasserInstallation unsachgemäß betrieben wird, soll zunächst der bestimmungsgemäße Zustand wiederhergestellt werden. Somit kann sich eine umfassende und kostenintensive Gefährdungsanalyse erübrigen, wenn die Ursache für das Legionellenwachstum dadurch nachweislich behoben werden kann.

Zukünftig wird das Umweltbundesamt eine Statistik für überhöhte Grenzwerte von Legionellen in TrinkwasserInstallationen führen. Deshalb gilt es jetzt, auffällige Analysen an zentraler Stelle zu sammeln. Damit nicht genug: Um frühzeitig Schwachstellen bei der Hygiene in TrinkwasserInstallationen erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, soll für jede Hausinstallation eine Risikobewertung erstellt werden – bis Anfang 2029. Als Grundlage bietet sich für die Sanitärfachbetriebe der TrinkwasserCheck an, den der ZVSHK für seine Mitgliedsbetriebe ausgearbeitet hat. Die Umsetzung ist allerdings auf EUSeite (noch) nicht präzise formuliert.

Stand der Dinge beim Trinkwasser

Zukünftig sollen häusliche Trinkwassersysteme nicht über lange Zeit unbeachtet bleiben. Dies lässt sich als dritten wichtigen Punkt in der TrinkwV 2023 herausstellen. Im Bestand mögen zwar öffentliche Gebäude von der regelmäßigen Kontrolle der Trinkwasserqualität profitieren. Doch in vielen Wohnquartieren oder Mehrfamilienhäusern ist dies anders – von Ein- und Zweifamilienhäusern ganz zu schweigen. Dort hat vielfach über Jahrzehnte hinweg keine Sanitärfachkraft den Auftrag erhalten, die Installation zu checken oder das Risiko für eine Legionellenbildung zu erkennen bzw. die Trinkwasserqualität wiederkehrend überwachen zu lassen. Das will die TrinkwV verbessern.

Für die Zukunft bedeutet das: Betreiber von TrinkwasserInstallationen – das ist aus juristischer Sicht bereits jeder Vermieter, der seinem Mieter die Wohnung und damit die dort vorhandenen Zapfstellen zum bestimmungsgemäßen Betrieb überlässt – steht hier in der Verantwortung. Die Verpflichtung besteht, dass die Trinkwasserversorgung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben wird und der Mieter über einen bestimmungsgemäßen Betrieb (z. B. Vermeidung von Stagnation über längere Zeit) aufzuklären ist.

Update durch Schulung

Bereits auf dem vorangegangenen Sanitärtechnischen Symposium im Herbst war die Weiterbildungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ ein Thema: Schulungen sollen alle Beteiligten der Sanitärbranche umfassend und kompetent auf alle neuen Herausforderungen vorbereiten und die Wichtigkeit der Teamarbeit unterstreichen. Inzwischen sind zielgruppenorientierte Seminare vorbereitet, die sich in drei Kategorien einordnen lassen. Sie richten sich an Planer und SHK-Unternehmer, an Installateure und an Betreiber.

 Traditioneller Sanitärtreff

Die Tagung auf dem Campus der Burgsteinfurter Fachhochschule hatte am 12. Februar 2023 insgesamt acht Sanitärthemen im Programm. Die zugehörigen Charts hat der Fachbereich Energie – Gebäude – Umwelt auf seiner Webseite zum Download bereitgestellt. Dazu in einer Suchmaschine folgende Begriffe eingeben: 22. Sanitärtechnisches Symposium.

Drei Verbände2) haben sich darauf verständigt, die Weiterbildung bundesweit einheitlich anzubieten. Auf der Webseite www.fitfuertrinkwasser. de geben sie Hintergrundinfos und Unterscheidungsmerkmale für folgende drei Zielgruppen:

  • Planung, Ausführung und Bauüberwachung (ZweiTagesKurs für Verantwortliche im Sanitärbereich),
  • Errichtung und Instandhaltung (Tageskurs für Gesellen/Sanitär-Installateure),
  • Betrieb (Tageskurs für Betreiber von häuslichen TrinkwasserInstallationen, Immobilienverwaltungen etc.). 

Das Berufsförderungswerk der Gebäude- und Energietechnikhandwerke e. V. (BfW) koordiniert alle Anmeldungen und hält dazu die Webseite www.berufsfoerderungswerk. org auf aktuellem Stand.

1) Das genaue Datum war zum Redaktionsschlusstermin, 28. April 2023, noch nicht bekannt. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Trinkwasserverordnung noch im Mai 2023 in Kraft tritt.

2) Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa)

Autor: Thomas Dietrich, freier Journalist

www.fit-fuer-trinkwasser.de

www.berufsfoerderungswerk.org

 


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