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Hausmann & Wynen: Nullsteuersatz mit „Powerbird“ realisierbar

Für kleine Photovoltaik-Anlagen im privaten Umfeld gilt seit Jahresbeginn 2023 der Nullsteuersatz, sofern die installierte Bruttoleistung maximal 30 kWp beträgt. Der Steuersatz von 0% muss von den ausführenden Handwerksunternehmen bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Es gibt auch Sonderfälle, wenn z.B. bereits eine Anzahlungsrechnung mit 19% im Jahr 2022 gestellt wurde und die Anlage in 2023 geliefert wird.

Kleine PV-Anlagen werden seit Jahresbeginn mit 0% MwSt. besteuert. Bild: IKZ

 

Hausmann & Wynen verweist darauf, dass ­Powerbird mit dem aktuellen Update die neuen, relevanten Buchungskonten sowie alle Logiken enthält, um die entsprechenden Rechnungen korrekt darzustellen und automatisiert in die Offene-Posten-Verwaltung oder die hauseigene Finanzbuchhaltung zu buchen. Auch Mischvarianten, bei denen z.B. nur einzelne Positionen von der 0%-Besteuerung betroffen sind, lassen sich abrechnen.

 

Hausmann & Wynen Datenverarbeitung GmbH, Delitzscher Str. 11, 40789 Monheim, Tel. 02173 9364-80, kontakt@powerbird.de, www.powerbird.de

 


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