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Kurzarbeit – Jahresurlaubsanspruch kann neu berechnet werden
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.
Mehr noch: Die kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfälle rechtfertigen sogar eine Neuberechnung des Urlaubsanspruchs. Das gilt wohl auch dann, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 225/21).
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