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Gewerbebetrieb – Verpachtung mit Betriebsübergang gleichzusetzen
In Fällen, in denen die für einen Weiterbetrieb geeigneten Räumlichkeiten eines bestehenden Gewerbebetriebs verpachtet werden, ist von einer Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Pächter und damit von einem Betriebsübergang im Ganzen i.S.d. §2 Abs.5 GewStG (Gewerbesteuergesetz) auszugehen (Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 3 K 1383/20).
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