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Bloß nicht abbauen – oder doch?

Post-EEG-Anlagen gehören noch lange nicht zum alten Eisen

Bild: Pixabay

Nachjustieren oder abmontieren – die Bestands-Photovoltaik steht spätestens mit Beginn des kommenden Jahres vor einer Neuausrichtung. (Shutterstock)

EEG-Nachnutzungen sind großmaßstäblich schon im Gespräch – bleibt dem Besitzer einer kleinen Anlage am Ende doch nichts anderes, als sie abzuwracken? (LEW)

Der Düsseldorfer Ökostrom-Anbieter Naturstrom liefert eins der ersten Beispiele für Solarstrom-PPA in Deutschland. (Naturstrom)

 

Es gibt Bewegung auf dem in Aussicht stehenden Markt der Post-EEG-Anlagen. Nicht nur der neue Wärmestrom-Tarif von Greenpeace Energy ist eins der ersten Beispiele dafür.

Ab 2021 werden die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen (Phovotoltaik, Windkraft, Bioenergie) aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) herausfallen. Die „Post-EEG-Anlagen“ werden in Fachkreisen natürlich schon seit geraumer Zeit diskutiert, welche Möglichkeiten/Chancen sich für sie bieten, aber auch welche rechtlichen Probleme. Einig ist man sich darin, dass die gesetzliche Regelungslage für solche Anlagen insgesamt unbefriedigend ist und dass der Gesetzgeber dringend aufgefordert ist, hier klare Regeln zu schaffen.

Zum Beispiel werden nach derzeitigem gesetzlichen Stand Anlagenbesitzer, deren Anlagen ab kommendem Jahr aus dem EEG fallen werden, ihren Strom nur noch dann ins Netz einspeisen dürfen, wenn sie diesen jemandem liefern, also einem „Kunden“. Das dürfte aber für einen gewöhnlichen Hausbesitzer, mit seiner 7-kWp-Anlage, ein schwer stemmbares Unterfangen sein. Hat er aber keinen „Kunden“, speist er seinen Strom „wild“ ins Netz ein und sein Kraftwerk wird vom Netzbetreiber abgeschaltet. Doch wieso sollte er auch einspeisen, wenn er für seinen Strom keinen Preis erhält?

Die vermehrte Eigenstromnutzung ist eine Alternativ-Möglichkeit für Photovoltaik-( PV)-Anlagen, die aus der EEG-Förderung herausfallen. Haken an der Sache: Für diese fällt neben der Förderung auch die Privilegierung hinsichtlich der EEG-Umlage weg. Auch hier ist die Politik dringend gefordert, nachzubessern bzw. diesen nunmehr bald anstehenden Konflikt zu lösen.

Es sind also nicht nur Pessimisten und solche, die beruflich pessimistisch sein müssen, um bei der Politik Druck aufzubauen, die davor warnen, dass viele Eigentümer ihre Generatoren abbauen könnten, sobald sie keine Vergütung mehr erhalten. Die Möglichkeit einer solchen Entwicklung besteht durchaus.

Werden Solarteure also in den kommenden Jahren Auftrags-Anfragen im Bereich des fachgerechten Abbaus und der Entsorgung von PV-Altanlagen einfahren? Abgesehen davon, dass der Boom bei den Neuinstallationen anhalten wird und es einen generellen Fachkräftemangel gibt – könnte es durchaus sein, dass sich Unternehmen auf das Abwracken von Post-EEG-PV-Anlagen spezialisieren werden. Und möglicherweise haben diese dann alle Hände voll zu tun.

In die Verlängerung?

Sollte das EEG also in die Verlängerung gehen? Es gibt politische Forderungen, angesichts des Klimawandels den alten EEG-Pfad über die 20-jährige Förderung hinaus staatlich zu verlängern. So schob Anfang des Jahres das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) aus Offenbach eine Petition an den Bundestag an, dass eine Einspeisevergütung nach EEG für PV-Anlagen auch nach 20 Jahren Ablauf weiter gezahlt werden solle.

Kernforderung ist, die Einspeisevergütung für einen gewissen Teil der Altanlagen um zunächst 10 Jahre zu verlängern. In dieser Zeit soll mit 3 ct über dem Marktpreis für Solarstrom an der Leipziger Börse vergütet werden, was derzeit ca. 6 ct/kWh entspricht. Die Petition wurde unter dem Titel „Erneuerbare-Ener gien-Gesetz (EEG) – Verlängerung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht.

Im Grunde genommen kann es aber keine Lösung sein, PV-Anlagen über staatlich finanzierte Betriebseinnahmen vor dem Abbau zu bewahren, zumal sie während der letzten 20 Jahre über die reguläre Vergütung dem Betreiber so ordentliche Renditen eingebracht haben, dass zwischenzeitlich im Fernsehen PV-Anlagen als die beste Altersvorsorge-Anlagemöglichkeit empfohlen wurden. Ein solcher Vorstoß wäre in der Öffentlichkeit auch nur schwer zu kommunizieren, selbst wenn sie für Argumente, die pro Klimaschutz sprechen, derzeit sehr offen ist.

Schwer zu kommunizieren auch, weil über sogenannte Power Purchase Agreements (PPA) vermehrt auch in Deutschland Solarstrom außerhalb der staatlichen Förderung produziert und am Markt verkauft wird. PPA bedeutet den privatwirtschaftlichen Abschluss eines langfristigen Stromliefervertrags zu festen Konditionen, z. B. mit einem Solarpark. Der Düsseldorfer Ökostromanbieter Naturstrom ist jüngst als einer der ersten in Deutschland mit PPA aus Solarstrom auf den Plan getreten und integriert diesen in sein Beschaffungsportfolio, um aus diesem dann wiederum Haushaltskunden mit Solarstrom zu bedienen.

Keine Weltuntergangsstimmung

Zwei weitere Beispiele, die zeigen, dass der Post-EEG-Anlagen-Markt in Bewegung kommt: Der Ökostrom-Zertifizierer Grüner Strom Label e. V. und seine Trägerverbände wollen den Weiterbetrieb bestimmter Anlagen nach Ende ihrer Förderung unterstützen. Dazu hat der Verein ein Positionspapier veröffentlicht, das die Kernpunkte der geplanten Förderung beschreibt. Die Förderung einer Post-EEG-Anlage kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, zum Beispiel durch die Förderung des Strombezugs aus Post-EEG-Anlagen, den Kauf von Post-EEG-Anlagen oder sonstige Maßnahmen, die für den Weiterbetrieb notwendig oder förderlich sind.

Jüngst hat Greenpeace Energy einen Wärmestrom-Tarif speziell für elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen auf den Markt gebracht. Das Unternehmen kauft seinen Strom direkt bei Ökokraftwerken. Nach Unternehmensangaben stammt die Hälfte aus Windkraftanlagen, die keine Förderung mehr erhalten. Durch einen fairen Abnahmepreis könnten sie weiter Grünstrom produzieren. Das Modell ist sicher ausbaufähig und es wird auf die eine oder andere Weise Nachahmer finden.

Blick nach vorne

Doch werden diese Entwicklungen, die zudem auch erst am Anfang stehen, für den gewöhnlichen Hausbesitzer mit seiner 7-kWp-Anlage von Interesse sein? Also doch abbauen – oder bloß nicht? Bzgl. Themen wie die mögliche EEG-Umlagebefreiung ist noch längst nicht das letzte Wort gesprochen. Und auch wenn derzeit in der Politik wenig in Bewegung zu diesem Thema ist, wird der Ruf nach einer Anschlussregelung immer lauter. Die Post-EEG-Entwicklung ist zudem sehr dynamisch und es kann überhaupt nicht ausgeschlossen sein, dass das Thema PPA auch für kleine PV-Anlagen interessant werden könnte, wenn z. B. heimische Energieversorger den Ökostrom aufkaufen.

Angesichts steigender Strompreise ist es außerdem mehr als eine Überlegung wert, Stromspeicher nachzurüsten, um den vormals eingespeisten Strom nun bestmöglich selbst zu nutzen. Selbst marktführende Unternehmen im Solarstrom-Speichersektor raten dazu, die PV-Anlage nicht gegen eine neue auszutauschen, solange sie noch funktioniert.

Auch über die Blockchain-Technologie und über Zusammenschlüsse zu virtuellen Kraftwerken werden die Post-EEGPV- Anlagen noch lange nicht zum alten Eisen zählen, bloß weil sie aus der EEGFörderung fallen. Keinesfalls sollte man den anderen glauben.

Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

 


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