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Ältere Photovoltaikanlagen: Bis 31. Januar 2021 Registrierungspflicht erfüllen

Stuttgart.  Bis 31. Januar 2021 müssen alle Solarstromanlagen in das zentrale Marktstammdatenregister eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Ohne Anmeldung erhalten die Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr. Eine Registrierung ist einfach und dauert weniger als eine halbe Stunde, betont Franz Pöter vom Solar Cluster. „Es müssen nur wenige Daten eingetragen werden.“ Für Neuanlagen besteht die Pflicht schon seit Februar 2019. Sie müssen einen Monat nach Inbetriebnahme im Register eingetragen werden. Die Marktstammdaten-Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke und Solarstromspeicher.

Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen bis 31. Januar 2021 im zentralen Marktstammdatenregister registriert sein. Unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR können alle Daten eingegeben werden. Bild: Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler

 

Das Marktstammdatenregister, abgekürzt MAStR, ist das zentrale Register für sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher des deutschen Strom- und Gasmarktes und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Nach etlichen Verzögerungen startete im Februar 2019 das für die Registrierung vorgesehene Webportal der Meldestelle und löste alte Anmeldeformalitäten ab. Auch Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Solarstromanlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das Register erfolgt nicht. Sogar Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet werden.
Mitte November waren bundesweit rund 300.000 Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, noch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen. Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, stoppt der Netzbetreiber die Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Die Konsequenzen gelten zumindest vorübergehend: Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung im Datenregister nachholt, erfolgt die Auszahlung der einbehaltenen Vergütungen.

www.marktstammdatenregister.de/MaStR

 


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