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Zentralverband – Zukunft Energiewende

Vorfahrt für Wärme-Vielfalt und fairen Wettbewerb

Wer oder was hat Vorfahrt bei der Energiewende? Der ZVSHK drängt darauf, dass Wärme-Vielfalt und fairer Wettbewerb zu einem erfolgreichen Konzept beitragen.

Der Heizungsfachmann ist erster Ansprechpartner beim Kunden. Um ein Modernisierungskonzept vorzuschlagen, geht es zunächst um eine detaillierte und bedarfsgerechte Betrachtungsweise der gesamten Immobilie.

ZVSHK-Präsident Manfred Stather.

 

Der Erhalt der vollen Entscheidungsfreiheit der Bürger über die Wahl ihres individuellen Heizungssystems ist für das Gelingen der Energiewende von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus braucht eine erfolgreiche Energiewende im Wärmemarkt stabile Rahmenbedingungen. Diese sollten auf den Gesetzmäßigkeiten eines freien und fairen Wettbewerbs beruhen.

Die Wärmeversorgung muss zuverlässig, bezahlbar und umweltfreundlich sein. Die in ihren regionalen Märkten fest etablierten mittelständischen Handwerksbetriebe, Händler und Heizgerätehersteller lösen diesen Anspruch kompetent, kunden- und lösungsorientiert ein. Basis einer nachhaltigen Energiewende im Wärmemarkt sind:

  • die weitere Effizienzsteigerung beim Umgang mit konventionellen Energieträgern,
  • die zunehmende Nutzung von Erneuerbaren Energien, z. B. von regional verfügbarem Energieholz. Dazu gehören auch innovative Systemkombinationen bzw. Energiemix-Lösungen.


Eine begleitende, technologieoffene Förderung zur energiesparenden Erzeugung und Nutzung von Heizungswärme unterstützt einen homogenen Wärmemarkt und macht jedes Verbrennungsverbot widersinnig und überflüssig.

Individuelle Lösungen sind gefragt
Es gibt nicht die EINE Lösung im deutschen Wärmemarkt. Dazu ist der Gebäudebestand selbst viel zu heterogen, unzählige Gewerbe- und Privatgebäude zu unterschiedlich beschaffen. Für eine optimale Wärmelösung muss man bei letzteren schon nach dem Haustyp (Ein-/Zweifamilien- oder Mehrfamilienhaus), dem Nutzerverhalten, der vorhandenen Heizung, dem Wärmedämmstandard, den kurz- oder mittelfristigen Sanierungsplänen, der – soweit vorhanden – angrenzenden Bebauung, dem Standort, dem Marktwert und vielen weiteren Gesichtspunkten unterscheiden. Eine detaillierte und bedarfsgerechte Betrachtungsweise, die von den quasi planwirtschaftlich angelegten Fernwärmenetzen komplett ignoriert wird.
Bei der Auswahl eines Heizsystems sind Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Komfort und Nachhaltigkeit besonders wichtige Findungskriterien. Alle Hauseigentümer entscheiden sich langfristig für ein bestimmtes Heizsystem oder die entsprechende Modernisierung der Heizung. Eingedenk der wichtigen Investition und ihres Kostenumfangs werden die Anlagen für eine Laufzeit von durchschnittlich 15 Jahren fest installiert oder modernisiert.

Energiemix und viele Heizsysteme
Bei längerfristigen Planungen, die die Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in besonderem Maße zu berücksichtigen haben, gilt es, den Unsicherheitsfaktor auf ein möglichst geringes Maß zu begrenzen. Das gelingt am wirkungsvollsten, wenn die große Zahl der Hauseigentümer bei der Auswahl ihres jeweiligen Heizsystems eine individuelle Wahl zwischen den konkurrierenden Heizsystemen hat.
Nur ein freier, fairer Wettbewerb der Heizsysteme wird dazu führen, dass ein Energiemix aus Energieträgern und Ener­gietechnik auch in Zukunft vorhanden sein wird. Jedes Heizsystem wird im Idealfall dort eingesetzt, wo es seine Stärken ausspielen kann. Diese Vielfalt der Heizsysteme ist ein struktureller Vorteil, der insgesamt die beste Gewähr für die Erreichung aller Ziele zur Energieeinsparung bietet. Sie ist die Voraussetzung und Ausgangsbasis für dauerhafte Verbesserungen sowie technische Innovationen.
Eine Vielzahl individueller Entscheidungsmöglichkeiten ist für die zukünftige Entwicklung des Wärmemarktes, auch in Bezug auf die Energiekosten, tragfähiger und besser als ein planwirtschaftlich vorgeschriebener Zwang zur Nutzung eines bestimmten Energieträgers. Wenn Fernwärme im Einzelfall tatsächlich die beste Lösung ist, dann sollte sie sich im Wettbewerb und auf Basis der freien Verbraucherentscheidung auch ohne kommunale Verordnungen und Subventionierungen durchsetzen können.

Wie effizient ist das System?
In den Rohrnetzen von Fernwärme kommt es durch die lange und weitverzweigte Verteilung über viele Kilometer zu regelmäßigen Wärmeverlusten. Diese Verluste müssen aber zur genutzten Heizwärme in Bezug gesetzt werden. Auch daraus folgt, dass Verbrauchsreduzierungen, beispielsweise durch eine verbesserte Gebäudedämmung oder Nutzung von Solarthermie, die relativen Verteilnetzverluste und Kosten erhöhen. Außerdem hat der einzelne Nutzer bei Fernwärme keine Optimierungsmöglichkeiten. Im Unterschied zur individuellen Heizung: Hier sind individuelle Maßnahmen zur Effizienzverbesserung jederzeit möglich. So können die Vorteile von Ölheizungen voll ausgeschöpft werden, sind Ölbrennwertheizungen mit einem Nutzungsgrad von nahezu 100 % hocheffi-
zient.
Jede zweite neue Ölbrennwertheizung wird mit Solarthermie kombiniert. Auch wenn viele Energiepolitiker es nicht gerne hören oder totschweigen: Durch den eigenen Heizöltank, der einen individuellen Wärmevorrat beim Verbraucher bietet, garantiert Heizöl eine besonders hohe Versorgungssicherheit.

Wer keine Wahl hat, wartet ab
Die Energiewende lässt nach vielen und teilweise gut klingenden und parteiübergreifenden Absichtserklärungen im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 weiter auf sich warten – und damit auch viele Hauseigentümer, die vor der Entscheidung zur Modernisierung einer veralteten Heizung stehen. Stattdessen verfestigt sich mehr und mehr der Eindruck, dass von der Politik immer stärkere ordnungsrechtliche Zwangsmaßnahmen, immer tiefere Eingriffe in den Energie- und Wärmemarkt zu erwarten sind.
Kommunaler Anschlusszwang an Fernwärme, Nutzungszwang für Erneuerbare Energien und Verbot bestimmter Energieträger durch kommunale Brennstoffsatzungen: Diese kommunalpolitischen Instrumente tragen massiv zur Einschränkung der Wahlfreiheit in Bezug auf effiziente und individuelle Heizsysteme und auf einen individuell bevorzugten Energieträger bei. Der einzelne Bürger als Eigentümer oder Mieter muss die Konsequenzen und Kosten tragen. Viele von ihnen schrecken genau davor zurück und tun erstmal lieber gar nichts.
Diese Abwartehaltung stark verunsicherter Bürger verhindert wirtschaftlich sinnvolle Energie-Optimierungen wie beispielsweise den Heizungswechsel von einer klassischen Ölheizung zu einer Ölbrennwertheizung oder die Installation eines hocheffizienten Pelletofens.

Zwang wirkt sich als massiver Eingriff aus
Benutzungszwänge und die energiepolitisch einäugige Bevorzugung von Fernwärme stellen aus Sicht des ZVSHK einen starken Angriff auf Tausende zumeist mittelständisch geprägter Betriebe dar, insbesondere das Heizungsbauerhandwerk, aber auch Heizgerätehersteller, Schornsteinfeger, Mineralölhändler oder Erdgasanbieter und die Holzpelletbranche. Jeder Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme bedeutet einen massiven Eingriff in homogene und gewachsene Marktstrukturen und Geschäftsfelder mit Hunderttausenden Beschäftigten. Was gebraucht wird, ist eine Energiepolitik und Energieoptimierung in Deutschland, die die marktwirtschaftlichen Grundsätze sowie den freien, fairen Wettbewerb unter Handwerksbetrieben, Energieversorgern und Händlern garantiert. Im Verbund mit der individuellen Entscheidungsfreiheit für die Hauseigentümer enthielte diese Politik und deren Umsetzung ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit. Jeder andere Ansatz führt zu deutlich schlechteren Ergebnissen wie viele Studien, aber auch zahllose Erfahrungsberichte von bereits „zwangs­angeschlossenen“ Fernwärmenutzern belegen und bewirkt nicht rückgängig zu machende Schäden in der Wärme-Versorgungsstruktur.

 

Meinung

Monopole verhindern Wettbewerb
Fernwärme steht nach Gas und Öl an dritter Stelle bei den Nutzungsformen von Heizungswärme. Das Problem: Es gibt regional meist nur einen Anbieter, der über den Zwangsanschluss vor allem in Städten und Neubaugebieten als Monopolist im Markt auftritt. Er diktiert die Preise für die Abnahme der rohrleitungsgebundenen Fernwärme. Wettbewerb? Fehlanzeige. So ist die Fernwärme in vielen Fällen deutlich teurer als zum Beispiel das von den Erzeugerpreisen vergleichbare Erdgas, das sich im Unterschied zu ihr in einem starken Wettbewerb befindet.
Diese den Wettbewerb stark verzerrenden Missstände führten zur Fernwärme-Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts (2009 bis 2012), bei der das Quasi-Monopol vieler kleiner und regionaler Versorger unter die Lupe genommen wurde. Das Ergebnis: Das Bundeskartellamt stellte in seiner im August 2012 abgeschlossenen „Sektoruntersuchung Fernwärme“ klare Wettbewerbsdefizite bei den Fernwärmemärkten fest; es ermittelte Preisunterschiede von bis zu 100 %. Dabei kam auch heraus, dass die Fernwärme tendenziell dort teurer ist, wo ein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz vorgeschrieben ist.
2013 gab das Bundeskartellamt bekannt, dass es gegen sieben Versorgungsunternehmen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise eingeleitet hat. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf rund 30 verschiedene Wärmeversorgungsgebiete, verteilt über fast alle Bundesländer.
Der ZVSHK sieht sich darin bestätigt, dass die regionalen „Fernwärme-Monopole“ nicht nur zulasten des Handwerks gehen, sondern letztlich den bereits stark belasteten Endverbraucher treffen. Laut Bundeskartellamt haben Fernwärmekunden lediglich vor der erstmaligen Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem die Auswahl zwischen verschiedenen Versorgungswegen. Danach bestehe für sie auf lange Sicht keine Wechselmöglichkeit. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, stellte dazu fest, dass „daher bei überhöhten Preisen Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts erforderlich sind, um die Verbraucher zu schützen“.
Die Aufsichtsbehörde empfiehlt aufgrund der festgestellten Defizite im Wärmemarkt eine Stärkung des Systemwettbewerbs, um darüber Druck auf die Preissetzung im Fernwärmebereich auszuüben. Die Empfehlungen stützen unsere Forderung, sowohl mehr Kostentransparenz bei den Fernwärmepreisen zu schaffen, als auch eine Verkürzung der Vertragslaufzeiten für private Endverbraucher anzustreben. Die Gewährleistung gleicher Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer bedeutet schließlich, Fernwärme-Abnahmeverpflichtungen auf wenige Ausnahmen zu beschränken.
Das SHK-Handwerk steht mit seiner kritischen Haltung gegenüber Anschluss- und Benutzungszwängen nicht allein. Immer mehr Eigentümer, Mieter und Wohnungsbaugesellschaften in Deutschland lassen sich die Fernwärme-Zwangsanschlusspolitik nicht mehr gefallen und beschreiten den Klageweg, wie das Beispiel von Halberstadt zeigt. Die Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt (WGH) erzielte inzwischen einen Teilerfolg gegen die Stadt Halberstadt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg, das die städtische „Klimaschutzsatzung“ zurückwies, die allein dem großflächigen Zwangsanschluss an ihr ausgebautes Fernwärmenetz diente. Es ist zu erwarten, dass die Bürgerinnen und Bürger in zunehmendem Maß gegen die politische Beschneidung ihrer Freiheit zur Auswahl individueller Wärmelösungen vorgehen werden.

 


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