Werbung

Zentralverband – Kurz und bündig

Kurz und bündig

Mitglieder gesucht: Die Museumsstiftung will das Tagungszentrum durch Mitgliedsbeiträge langfristig auf finanziell solide Füße stellen.

Das Produktangebot der Handwerkermarke ist im Abex-Lager von Haustechnikhandel Halle-Dessau unüber­sehbar (v.l.): Dafür haben sich Geschäftsführer Frank Puffky mit seinem Team und Markenbotschafter Lothar Dieringer stark gemacht.

 

Museum Karlstadt

Attraktives Zentrum für Tagungen
Im Klempner- und Kupferschmiedemuseum in Karlstadt am Main verstauben keine Reliquien aus alter Zeit, sondern sie sind Mittel zum Zweck: Sie peppen eine attraktive Location auf, um z.B. einer Fachtagung mit gut 50 Personen oder einem Workshop den passenden Rahmen zu bieten. Ebenso sind dort auch Feierlichkeiten möglich. Seit weit über zehn Jahren lässt sich dieses hervorragende Domizil dafür nutzen. Doch die SHK-Berufsorganisation hält das Museumskonzept noch für ausbaufähig. So könnten sich beispielsweise Innungen dafür entscheiden, die nächste Veranstaltung in Karlstadt durchzuführen – für Organisatoren ist ein Belegplan übers Web einsehbar.
Den Verantwortlichen der Museumsstiftung geht es aber nicht nur um eine gute Auslastung. Spenglermeister und Vorstandsmitglied Ulrich Leib wirbt auch für die Mitgliedschaft: „Bei über 50 000 mittelständischen Betrieben des SHK-Handwerks gibt es bestimmt zahlreiche Unternehmer, die sich für nicht einmal 15 Euro im Monat für das Museum stark machen wollen. Die möchten wir gewinnen und das Museum dadurch langfristig auf finanziell solide Füße stellen.“ Zudem regt er an, einen runden Geburtstag oder ein Firmenjubiläum zum Anlass zu nehmen, um für das Museum zu spenden. Infos gibt es über www.klempnerundkupferschmiedemuseum.eu (Stichwort Stiftung). Ulrich Leib zeigt sich überzeugt: „Das Tagungszentrum in Karlstadt ist schließlich ein Aushängeschild für starke und erfolgreiche SHK-Handwerksberufe.“

 

Neue Pflichtregelung

Arbeitszeiten dokumentieren
Auch für SHK-Betriebe besteht seit Anfang 2015 die gesetzliche Verpflichtung, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre bereitzuhalten. Die zuständige Überwachungsbehörde (Zoll) empfiehlt darüber hinaus, auch die Pausendauer zu dokumentieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Betriebe, die nicht überwiegend Bauleistungen erbringen, insbesondere mehr als 50 % ihrer Tätigkeit in Werkstätten ausüben. Auch Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als 2958 Euro unterliegen den Dokumentationspflichten nicht. Zweck der Arbeitszeitaufzeichnung ist es, den Kontrolleuren des Zolls zu ermöglichen, die Aussagen der Beschäftigten über ihre tatsächlichen Arbeitszeiten überprüfen zu können, um eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns durch unbezahlte Arbeitsstunden leichter erkennen zu können.
Die Arbeitszeitlisten müssen innerhalb von sieben Tagen geführt werden. Die Verantwortung für die Dokumentation der Arbeitszeiten hat der Unternehmer. Neben den Beschäftigten selbst kann der Arbeitgeber die Verantwortung für die Führung der Arbeitszeitlisten z. B. auf Objektleiter, Vorarbeiter oder die Personalabteilung/Lohnbuchhaltung des Betriebes übertragen.
Eine besondere Formvorschrift, wie diese Aufzeichnung auszusehen hat, besteht nicht, solange die notwendigen Informationen dokumentiert werden. Obwohl nicht vom Mindestlohngesetz gefordert, empfiehlt es sich, die Arbeitszeitdokumentation von den einzelnen Beschäftigten abzeichnen zu lassen, da bei abweichenden Aussagen der Beschäftigten die von ihnen selbst unterzeichneten Listen als Indiz für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden herangezogen werden können.
Wichtig: Ein Bußgeld bis zu 30 000 Euro droht schon allein dafür, dass die Arbeitszeitaufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstellt oder nicht mindestens für zwei Jahre aufbewahrt wird.
Die SHK-Organisation stellt den Mitgliedsbetrieben passende Musterformulare zur Dokumentation der Arbeitszeiten zur Verfügung, die im Online-Shop unter www.zvshk.de (Quicklink: QL0324424) oder über die Landesverbände erhältlich sind. Soweit Betriebe bereits über Arbeitszeitaufzeichnungssysteme verfügen, die diese gesetzlichen Vorgaben bereits vollständig erfüllen, müssen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

 

Handwerkermarke

Abex-Lager in Halle zeigt Flagge
Die Handwerkermarke versuchte über viele Jahre, bei den Großhändlern Unterstützung zu bekommen, um im Abhollager ihre Verkaufsargumente und Qualitätsmerkmale publik zu machen. Erst Mitte 2013 bewegte sich etwas. Damals startete Cordes & Graefe in Bamberg mit einem Pilotprojekt. Die dortige Niederlassung des Handelshauses Max Carl machte sich stark, um in einem Abex-Lager die Ziele des Markenbündnisses nach vorne zu bringen. Dutzende weitere Niederlassungen sollten binnen weniger Monate ebenso ausgestattet werden – so die Planung.
Schnell zeigte sich sogar, dass diese Bemühungen für die Handwerkermarke alles andere als ein Verkaufs-Flop war. Doch in den folgenden Monaten baute die GC-Gruppe diesen Anfangserfolg nicht aus. Stattdessen wurde Konkurrent Richter & Frenzel aktiv: Etliche Niederlassungen luden im letzten Jahr ihre Kunden zu sogenannten Info-Tagen ein.
Erst kurz vor dem Jahreswechsel wurde eine neue Aktivität bei der GC-Gruppe publik: Handwerkermarkenbotschafter Lothar Dieringer, gleichzeitig Obermeister im Halle-Saalekreis, fand in Geschäftsführer Frank Puffky vom Haustechnikhandel Halle-Dessau einen engagierten Partner. Beide machten sich für die Idee einer besonderen Präsentation der Handwerkermarke stark und rückten im Dezember 2014 die Produkte des Markenbündnisses in die vordersten Reihen im Abhollager, sodass sie jetzt von den Kunden aus den Handwerksbetrieben nicht zu übersehen sind.
Was verändert diese Präsentation im Abhollager? Entscheidend ist, dass der Installateur bei seinem Materialeinkauf stets darüber informiert wird, dass dieses oder jenes Markenprodukt zusätzlich auch die Kriterien der Handwerkermarke erfüllt. Um das zu erreichen, hat man alle verfügbaren Marken der Handwerkermarke in den Selbstbedienungsregalen gut positioniert und durch Etiketten bzw. Schilder sichtbar gemacht. Von dem Effekt kann der Installateur profitieren, denn das Handwerkermarken-Logo neben dem jeweiligen Produkt signalisiert ihm bestmöglichen Rundum-Service: von der Nachkaufgarantie über den Ersatzteilservice bis hin zur Haftungsübernahmevereinbarung im Schadensfall.
Mit zum Konzept gehört, dass die Ansprechpartner beim Großhändler über die Ziele und Vorteile der Handwerkermarke Bescheid wissen und Fragen beantworten können. Auch unter www.handwerkermarke.de sind viele Hintergrundinfos zu finden.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: