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Zentralverband – Kurz und bündig

Das „Altersgerechte Wohnen“ steht im Mittelpunkt des diesjährigen internationalen Plakatwettbewerbs des ZVSHK.

Bedarfssätze? Maximalförderung? Vermögensfreibetrag? Klingt kompliziert, lohnt sich aber: Mit dem neuen Schuljahr bzw. dem kommenden Wintersemester steigt das BAföG für Schülerinnen und Studie­rende – eine Altersgrenze gibt es nicht.

 

Plakatwettbewerb

Altersgerecht Wohnen
Anfang September hat der ZVSHK zum dritten Mal einen internationalen Plakatwettbewerb gestartet. Der Titel lautet diesmal „Altersgerechtes Wohnen/Age-friendly Living 2016/17“. Studenten der Fachrichtungen Bildende Kunst, Design, Kommunikationsgestaltung und Architektur sind dazu aufgerufen, künstlerische Ideen zu entwickeln, wie sich Wohnen im Alter im Bild ästhetisch darstellen lässt.
Ziel ist es, den altersgerechten Umbau attraktiver zu machen und Menschen schon in jüngeren Jahren zu präventiven Baumaßnahmen zu motivieren. Dafür bedarf es eines Imagewandels. Diesen Wandel sollen die kreativen Entwürfe der Studenten mit anstoßen.
Anschub ist dringend erforderlich. Denn nur wenn es gelingt, in der Bevölkerung ein Umdenken in Gang zu setzen, lassen sich die Wohnbedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft rechtzeitig und ausreichend erfüllen. Zielgruppe der Plakatentwürfe sind die 40- bis 60-Jährigen – also die relevante Kundengruppe für bauliche Maßnahmen rund ums altersgerechte Wohnen.
Die Zeit drängt: Bis zum Jahr 2030 werden in Deutschland zusätzlich 2,9 Mio. altersgerechte Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von rund 50 Mrd. Euro benötigt. Das Bad ist dabei einer der Schlüsselwohnbereiche für ein selbstständiges Wohnen im Alter in den eigenen vier Wänden.
Die internationale Aktion steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Bauen und Umwelt. Mehr Informationen gibt es unter: www.age-friendly-living.com

 

 

Meister-BAföG

Fördergeld für Weiterbildung
Wer in der SHK-Branche nicht als Geselle alt werden will, sondern sich nach weiteren Bildungsmöglichkeiten umschaut, trifft jetzt auf bessere finanzielle Rahmenbedingungen. Denn Anfang August ist das Reformpaket des 25. BAföG-Änderungsgesetzes in Kraft getreten. Es gibt substanzielle Verbesserungen bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Interessant ist dies für Aufstiegsfortbildungen wie Meister- oder Fachwirtkurse, Technikerschulen sowie weitere gleichwertige Weiterbildungen. Für ein solches Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersgrenze.
Der Höchstfördersatz liegt jetzt bei 15 000 Euro (zuvor 10 226 Euro). Davon erhalten die Geförderten 40 % als Zuschuss (zuvor 25 %) und die verbleibenden 60 % als Darlehen. Nach bestandener Prüfung werden ihnen vom Darlehen noch einmal 40 % erlassen (zuvor 25 %).
Weitere Punkte der Gesetzesnovelle in aller Kürze: Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen, der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende wird angehoben und Kinderbetreuungszuschläge haben sich verbessert. Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird angehoben und die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen Minijob bis 450 Euro monatlich ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.
Auch strukturelle Änderungen treten ab dem 1. August in Kraft: Beim Übergang zwischen einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudiengang gilt künftig beim BAföG für Studierende grundsätzlich die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende, nicht bereits die letzte Prüfungsleistung. Damit wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert – und damit eine Förderlücke geschlossen. Alle Anträge können zudem jetzt auch online gestellt werden. Näheres unter www.bafög.de

 

 

Meinung

Der nächste Abschwung kommt bestimmt!
Wir können uns freuen: Das SHK-Handwerk strotzt vor Kraft und befindet sich in einer Phase der Hochkonjunktur. Volle Auftragsbücher stimmen die meisten Betriebe sehr optimistisch. Auch die weiteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen scheinen im Moment nicht schlecht.
Was aber, wenn dieser seit 2008 anhaltende positive Trend endet? Ein wirtschaftlicher Aufschwung ist immer endlich; der nächste Abschwung kommt bestimmt. Wir wissen nur noch nicht wann!
Die interessante Frage lautet: Was bedeutet das für das SHK-Handwerk schon heute?
Ich meine: Wir sollten uns gerade jetzt auf unsere alten Tugenden konzentrieren. Handeln wir als Unternehmer! Denken wir nicht nur an das Tagesgeschäft sondern darüber hinaus. Gehen wir schon morgen mit der Einstellung zum Kunden, nicht nur den anstehenden Auftrag abzuarbeiten, sondern ihn vor dem Hintergrund eines jeweils individuellen Energiekonzeptes zu beraten. Was wir zu bieten haben? Nun, wir kommen auf jeden Fall nicht mit leeren Händen. Zahlreiche Projekte und Programme können als ideale Instrumente der langfristigen Kundenbindung genutzt werden.
Ein Beispiel: Seit dem 1. August ist die neue Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung in Kraft getreten. In den nächsten vier Jahren will die Bundesregierung den Austausch von bis zu 2 Mio. Heizungspumpen jährlich fördern. Zudem soll der hydraulische Abgleich von jährlich 200 000 Heizungsanlagen bezuschusst werden. Und: Schon vergessen? Zwei Drittel der deutschen Heizungsanlagen ist technisch nicht auf dem neuesten Stand. Das Altanlagenlabel, gestartet im Januar 2016, ist so gesehen für unser Handwerk ein idealer Türöffner in die Heizungskeller der Republik – allesamt Maßnahmen, für die sich im Übrigen der Zentralverband bei der Politik stark gemacht hat.
Mir geht es vor allem darum vor Augen zu führen, was an ungenutztem Potenzial im Markt noch kraftvoll angegangen werden kann. Und das oben Aufgezählte ist längst nicht alles. Tausende Bäder warten darauf, renoviert zu werden, Tausende Wohnungen darauf, altersgerecht umgebaut zu werden. Dies sind nur ein paar Möglichkeiten zur Kundenbindung. Wenn wir in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern unsere ganzen Kräfte mobilisieren können – dann braucht uns vor dem nächsten Abschwung nicht bange werden. Auch wenn der sich noch möglichst lange Zeit lassen sollte.

Es grüßt Sie

Manfred Stather
ZVSHK-Präsident

 


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