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Zentralverband – Ist frische Atemluft verhandelbar?

Forum Wohnungslüftung Ende November in Berlin

Die Teilnehmer der HEA-Tagung erwarteten mit Spannung, ob es technisch eindeutige Vorgaben für den Mindestluftwechsel in dichten Gebäuden geben wird.

Christian Wolf, ZVSHK-Referent für Lüftungstechnik, sieht erheblichen Handlungsbedarf in der jetzt anstehenden Überarbeitung der Lüftungsnorm DIN 1946 Teil 6.

Die Lüftungsnorm DIN 1946 Teil 6 muss in etlichen Punkten auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und mit anderen Regelungen harmonisiert werden.

 

Wie soll in einem luftdichten Gebäude während der Heizperiode auf energieeffiziente Art ein Mindestluftwechsel sichergestellt werden? Zur kontrollierten Wohnungslüftung gibt es eigentlich keine probate Alternative, doch der Gesetzgeber belässt Lösungen für frische Atemluft lieber in einer Grauzone, statt im Interesse der Gesundheit Mindestvorgaben für die Raumluftqualität zu erlassen – wie lange noch?

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgten die Teilnehmer des 7. HEA-Forums für Wohnungslüftung Ende November 2015 in Berlin, ob Neuigkeiten aus dem Bundeswirtschaftsministerium dringen würden. Die wichtigsten Fragen: Wird es dazu kommen, dass es bei der künftigen Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ein klares Votum für einen gesicherten Mindestluftwechsel in dichten Gebäuden geben wird? Und wenn ja, auf welche Art?
Wer aus erster Quelle dazu berichten konnte, war André Hempel aus dem Bundeswirtschaftsministerium, den die HEA (Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung) eingeladen hatte. Doch mit etwaigen Botschaften für die zwingende Einführung einer Wohnungslüftung war Hempel nicht ausgestattet. In seinem Referat „Wohnungslüftung im neuen Anreizprogramm Energieeffizienz“ ließ er zwar keinen Zweifel daran, dass die Forderung nach frischer Luft in dichten Gebäuden ein anzustrebendes Ziel sei. Doch könne er zum jetzigen Zeitpunkt – am Anfang des neuen Gesetzgebungsverfahrens – noch keineswegs sagen, wie es letztlich bei der Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG um grundsätzliche Vorgaben für eine Wohnungslüftung bestellt sein wird.

Neues Förderprogramm zum 1. 1. 2016
In seinen Ausführungen verwies er bereits auf die Entwicklungen bei Förderprogrammen des Bundes, die der Wohnungslüftung den Weg ebnen können (s. Kasten „Anreizprogramm für Lüftungstechnik“). Finanzielle Anreize durch die KfW gibt es für Investoren, die sich nach einem Modellgebäudeverfahren innerhalb des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ richten. Bedeutung bekommt das „Heizungs- und Lüftungspaket“ und betrifft die Förderprogramme 151/152 sowie den Investitionskostenzuschuss 430. Insgesamt sollen es 16 förderungswürdige Konfigurationen sein, bei denen immerhin 8 Modellvarianten eine Wohnungslüftung beinhalten.
HEA-Geschäftsführer Dr. Jan Witt hatte sich bereits mit Details dieser Gebäudesanierungsfahrpläne auseinandergesetzt und meinte: „Offenbar soll die individuelle Situation des Eigentümers und seine finanzielle Lage besser berücksichtigt werden, sodass auch Teilmaßnahmen gefördert werden können. Das könnte was werden!“

Frische Raumluft kommt nicht von allein
Mit der derzeitigen Positionierung der Wohnungslüftung als Kann-Option mochte er sich allerdings nicht zufrieden geben. „Warum soll die Lüftung mit dem Komfortgedanken verknüpft werden, wenn dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist?“, gab er zu bedenken. Bei den Entwicklungen rund um die Wohnungslüftung sei für die HEA ein Punkt besonders wichtig: Es müsse in puncto Mindestluftwechsel in dichten Gebäuden mehr Aufklärung betrieben werden. Was Pettenkofer vor 150 Jahren in Bezug auf CO2 herausgefunden habe, sei auch heute noch gültig, unterstrich Witt. Doch den meisten Eigentümern luftdichter Gebäude sei nicht präsent, dass sich ein gesundes Raumklima dort nicht von allein ergebe.

Zentrale Norm DIN 1946-6
In die gleiche Richtung argumentierte ZVSHK-Referent Christian Wolf: „Es kann nicht gleichgültig sein, was ich dort einatme.“ Er plädierte dafür, die Lüftung nicht länger aus rein energetischer Sicht zu betrachten. Vielmehr gelte es, die Notwendigkeit eines erforderlichen Mindestluftwechsels hervorzuheben. Der dafür zugrunde liegenden Norm DIN 1946-6 komme dabei eine zentrale Bedeutung zu, doch gebe es inzwischen Bedarf für zahlreiche Änderungen.
Auch sollte es baldmöglich zu einer Harmonisierung mit der VDI 6022 und weiteren Regelungen kommen, die im Laufe der letzten Jahre hohe Relevanz beim Thema Raumluft bekommen haben. Dies stehe im Jahr 2016 auf der Agenda. TD

Anreizprogramm für Lüftungstechnik

Am 1. Januar 2016 ist das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) gestartet. Es enthält u.  a. das „Heizungs- und Lüftungspaket“. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Mio. Euro pro Jahr über 3 Jahre zur Verfügung. Bauherren, die z.  B. eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten für ihre Investition Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse. Das Lüftungspaket wird in die KfW-Förderprogramme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms integriert; dadurch erhöht sich die Förderung für ein Lüftungspaket auf 15  % der Investitionskosten im Zuschuss, analog in der Kreditförderung. Durch die Förderung des Einbaus von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme (z.  B. Dämmung Außenwände) sollen Bauschäden (z.  B. Schimmelbefall) vermieden werden.

 


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