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Wer vorbeugt, wird belohnt

Säbelsägen, Staubabsauger, Gehörschutz u.a.m.: Die Berufsgenossenschaft Bau fördert die Anschaffung von bestimmtem Equipment, das die Gesundheit des Anwenders auf der Baustelle schützt

Die Staubabsaugung „GDE max Professional“ passt auf alle SDS-max-Bohr- und Schlaghämmer im aktuellen Bosch-Programm (Ausnahme: „GSH 11 E Professional“). Die Absaugung wird per Schnellspanner am Werkzeug befestigt und lässt sich an unterschiedliche Arbeitspositionen und Geräte anpassen. Ein justierbarer Abstandshalter sorgt für staubarmes Arbeiten mit Meißeln bis maximal 600 mm Länge. Bild: Robert Bosch www.bosch-professional.de

Für „höhere Anforderungen“ hat das Unternehmen Fein Nass- und Trockensauger im Programm. Alle vier „Dustex 35“-Sauger sind mit einer automatischen Filterabreinigung ausgestattet. Sie sind für die Staubklassen L und M zugelassen und erhöhen damit die Arbeitssicherheit professioneller Anwender. Bild: Fein www.fein.de

Staub gehört zum Arbeiten am Bau dazu. Ebenso die damit verbundenen Probleme: Belastung für Haut und Atemwege, Verzögerung beim Arbeiten, Ärger für den Kunden, schmutzige Umgebung. Als Präventionsmaßnahme hat Flex den Sicherheitssauger „VCE 45 M AC“ entwickelt - „mit nur einem Ziel“: Der effizienten Staubentfernung direkt am Werkzeug, direkt an der Anwendung. Bild: Flex www.flex-tools.com

Milwaukee stellt mit dem „AS 300 EMAC“ ein Absaugsystem der Staubklasse M vor. Eine Steckdose mit Ein-/Ausschaltautomatik ermöglicht es, Bohrmaschinen, Winkelschleifer oder Sägen direkt am Sauger anzuschließen und die Absaugung bei der Inbetriebnahme zu starten. Das Absaugsystem kann auch nassen Schmutz aufnehmen. Zur Ausstattung gehören neben einem 4 m langen, antistatischen Saugschlauch auch zwei Werkzeugadapter, eine Bodendüse, eine Polsterdüse und eine Fugendüse. Bild: Milwaukee www.milwaukeetool.eu

Abbrucharbeiten ohne Absaugung: Der aufgewirbelte Staub verbreitet sich. Bild: Duss

Besonders bei Meißel- und Abbrucharbeiten entsteht viel Staub. Damit er dort abgesaugt wird, wo er entsteht, hat Duss die Staubabsaugsys­teme „Mash“ und „Masp“ entwickelt, die mit einem angeschlossenen Industriesauger für ein staubfreies Arbeiten sorgen. Mit der Längenverstellung für unterschiedliche Meißellängen und einem schwenkbaren Gehäuse sind die Staubabsaugungen „für jeden Anwendungsfall“ geeignet. Sie sind für alle Duss-Meißel- und Abbruchhämmer sowie Kombihämmer ab der 4-kg-Klasse einsetzbar. Bild: Duss www.duss.de

Rems hat zwei Trocken-/Nasssauger mit automatischer Filterreinigung im Programm: „Pull L“ und „Pull M“ (Bild). Beide sind zertifiziert als Sauger und Entstauber zur Aufnahme gesundheitsgefährdender Stäube der Klassen L und M. Sie können eingesetzt werden z. B. zum Entstauben beim Schlitzen, Trennen, Bohren, Kernbohren und Schleifen, aber auch zum Saugen von Bohrschlamm beim Kernbohren. Bild: Rems www.rems.de

Für Heylo zählen mobile Luftreiniger zum Standard im Gerätepark eines jeden Bau- oder Sanierungsunternehmens. Denn sie reduzieren den Staub im Raum oder bei Anschluss von Schläuchen direkt an der Quelle. Bild: Heylo www.heylo.de

 

SHK-Betriebe investieren ständig hohe Summen für die Beschaffung von Werkzeugen. Jene Handwerksunternehmen, die bei der BG BAU unfallversichert sind, können attraktive finanzielle Zuschüsse für ausgewählte Arbeitsmittel erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, für welche Beschaffungen Sie Arbeitsschutzprämien beantragen können und wie hoch die Förderung ist. Der Weg zur Beantragung einer Arbeitsschutzprämie ist einfach und besteht nur aus zwei Schritten.

Arbeitsschutz lohnt sich
Betriebe, die in Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung investieren, sparen Kosten und ziehen zusätzlichen geldwerten Nutzen, weil z.B. Betriebsstörungen vermieden und Ausfalltage gesenkt werden. Das haben Experten bewiesen. Die Kosteneinsparungen und der zusätzliche Nutzen betragen nach Expertenmeinung 2,20 Euro für jeden Euro, der für Präventionsmaßnahmen ausgegeben wird1).
Der Baubereich hat nach wie vor mit Abstand die höchsten Unfallquoten. Im Jahre 2014 wurden 56 Arbeitsunfälle pro 1000 Vollarbeiter gezählt. Im Durchschnitt über alle gewerblichen Bereiche lag die Unfallquote bei knapp 242).
Um ihren Mitgliedsbetrieben Anreize zu bieten, in Arbeitsschutzmaßnahmen zu investieren, die über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehen, zahlt die BG Bau Arbeitsschutzprämien. Sie fördert die Beschaffung bestimmter, geprüfter Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte, die mit einer besonderen Sicherheitstechnik ausgestattet sind. Bezuschusst werden außerdem Maßnahmen zur Qualifikation der Beschäftigten und zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Viele Betriebe der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche sind bei der BG Bau unfallversichert und können davon profitieren. Der konkrete Förderkatalog und das Budget werden von der BG Bau jährlich neu festgelegt. Der aktuelle Katalog mit allen Arbeitsschutzprämien steht auf der Internetseite der BG Bau.
Alle Arbeitsschutzprämien hat die BG Bau auf ihrer Internetseite im Detail beschrieben. Nachfolgend werden hier beispielhaft einige Maßnahmen erläutert, die für SHK-Betriebe relevant sind.

Belastungen durch Staub
Bei vielen Bautätigkeiten wird Staub verursacht. Dieser Staub kann z.B. über die Atemwege aufgenommen werden, wodurch erhebliche gesundheitliche Risiken hervorgerufen werden können. Insbesondere bei der Sanierung von Bauwerken oder Bauteilen tritt nicht nur mineralischer Staub auf, oftmals enthält er weitere, gefährliche Inhaltsstoffe, die die Organe schädigen. Es ist zu empfehlen, vorrangig Maschinen einzusetzen, mit denen Stäube direkt an der Entstehungsstelle aufgefangen werden.
Besonders gefährlich ist die Aufnahme hoher Staubmengen über einen kurzen Zeitraum. Aktuell geltende Grenzwerte:

  • A-Staub: 1,25 mg/m³ (alveolengängiger Staub),
  • E-Staub: 10 mg/m³ (einatembarer Staub).


Im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen sind erforderliche Schutzmaßnahmen gegen hohe Staubbelastungen zu berücksichtigen. Gerätschaften für Staubminderungsmaßnahmen stehen im Förderkatalog der BG Bau.

Entstauber
Entstauber (Staubklasse M, keine Staubsauger) können sowohl zu Reinigungszwecken als auch zur direkten Absaugung an Maschinen und Geräten verwendet werden. Gefördert werden pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro.

Abbruchhammer mit Absaugung
Die BG Bau unterstützt die Anschaffung getesteter Systeme von Handmaschinen, Absaugeinheit und Bauentstaubern für Meißelarbeiten. Der Zuschuss liegt bei 25% der Anschaffungskosten, max. 400 Euro.

Luftreiniger
Mit Luftreinigern kann Staub aus verunreinigter Luft im Arbeitsbereich oder in kompletten Räumen entfernt werden. Eine Ausbreitung von Staubemissionen in andere Arbeitsbereiche wird dadurch verhindert. Luftreiniger werden gern bei schlecht belüfteten Arbeitsplätzen (Innenräumen) eingesetzt. Sie sind nicht zum direkten Anschluss an Handmaschinen geeignet. Die BG Bau fördert pro Maßnahme 25% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro.

Sägen
Akku-Geräte sind auf Baustellen besonders flexibel einsetzbar. Dabei sollen Geräte mit möglichst leistungsfähigen Akkus verwendet werden. Akkubetriebene Pendelsäbelsägen und Handkreissägen sowie elektrische Fuchsschwanzsägen können bei Arbeiten in engen Räumen die gefährlichere Kettensäge ersetzen. Die Gefahr beim Zuschneiden von Platten wird durch Akku-Handkreissägen minimiert. Zudem wird eine Gefährdung durch elektrischen Strom und durch Stolpern über Kabel vermieden. Die Arbeitsschutzprämie beträgt pro Maßnahme 50% der Anschaffungskos­ten, max. 150 Euro.

Lärm und Vibrationen
Auf Baustellen sind die Beschäftigten durch den Einsatz von Maschinen und Werkzeugen in einem hohen Maß Lärm und Vibrationen ausgesetzt. Trotz vieler Anstrengungen zur Vermeidung oder Verminderung sind sie immer noch eine der wesentlichsten Belastungsfaktoren für das Baustellenpersonal. Auf Dauer sind Lärm und Vibrationen überaus gesundheitsgefährdend. So kann bei den Betroffenen ständiger Lärm u.a. zu Lärmstress bis hin zu einer unheilbaren Lärmschwerhörigkeit führen.
Lärmbelastungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Bei einem Lärmpegel ab 80 dB(A) hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab einem Lärmpegel von 85 dB(A) ist der Gehörschutz verpflichtend zu tragen. Die BG Bau fördert die Beschaffung von Otoplastiken (Gehörschutz) pro Maßnahme mit 50% der Anschaffungskosten, max. 100 Euro.

Gestaltung der Arbeitsorganisation
Für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes steht den Mitgliedsbetrieben der BG Bau das branchenspezifische Arbeitsschutzmanagementsystem „AMS Bau“ zur Verfügung.
Die Einrichtung und die Begutachtung des AMS Bau läuft in folgenden Schritten ab: Nach der Anmeldung erhält der Betrieb einen Fragebogen zur Bestandsaufnahme und einen Ordner mit Anleitungen zur Umsetzung des AMS Bau in elf Arbeitsschritten. Das fertige System wird von der BG Bau begutachtet und dem Betrieb die erfolgreiche Umsetzung bescheinigt. Um das Siegel aufrechtzuerhalten, muss die Begutachtung alle drei Jahre wiederholt werden.
Das AMS Bau steht den Mitgliedsbetrieben der BG Bau kostenlos zur Verfügung. Nach der ersten erfolgreichen Wiederbegutachtung kann der Betrieb bei der BG Bau eine Arbeitsschutzprämie von 2000 Euro beantragen, für die weiteren Wiederbegutachtungen beträgt die Arbeitsschutzprämie 1000 Euro.

Rückentraining
Muskel-Skelett-Beschwerden und -Erkrankungen sind im Baugewerbe die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitstage. Im SHK-Bereich sind besonders das Heben und Tragen schwerer Lasten und das Arbeiten in engen Räumen rückenbelastende Tätigkeiten. Das Rückentraining zeigt Möglichkeiten auf, wie individuelle Gesundheitsressourcen besser genutzt und Rückenbeschwerden vorgebeugt werden können. Die BG Bau fördert das Rückentraining unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

Fördergrundsätze
Grundsätzlich werden nur Maßnahmen gefördert, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Förderfähig sind außerdem nur Geräte, die vom Hersteller für den gewerblichen Bereich zugelassen sind.
Die Arbeitsschutzprämie ist eine freiwillige Leistung der BG Bau, für die kein Rechtsanspruch besteht. Betriebe, die eine Leistung beantragen, müssen ein ausgeglichenes Beitragskonto bei der BG Bau aufweisen. Geräte werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie angeschafft wurden. Die Fördersumme kann für eine oder auch für mehrere Maßnahmen beantragt werden. Für jede Präventionsmaßnahme ist nur einmal eine Förderung möglich. Die Höhe der Förderung ist vom BG-Beitrag des Mitgliedunternehmens abhängig und in Stufen unterteilt (Tabelle 1).
Für jedes Gerät und für jede Maßnahme sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, in einem Förderkatalog beschrieben. Der Förderkatalog findet sich auf der Internetseite der BG Bau. Dort ist auch die jeweils mögliche Arbeitsschutzprämie genannt.

Resümee
Es lohnt sich mitzumachen: Erstens werden attraktive Fördersummen ausgezahlt, zweitens können die Betriebe sicher sein, dass von der BG Bau geprüfte Gerätschaften arbeitsschutztechnisch in Ordnung sind.

Autor: Dr. Michael Meetz, uve Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH – Institut für das Handwerk

www.bgbau.de
www.shk-arbeitssicherheit.de

 

1) Quelle: DGUV-Report 2013, Berechnung des internationalen „Return on Prevention“ für Unternehmen


2) Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2. Auflage, 2016

 


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