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Wenn elektrische Anlagen zum Problem werden

DIN 18015-3 eine wichtige Norm – auch für den SHK-Installateur

Bild 1: Volltreffer! Wer die Vorschriften zur Leitungsführung kennt, kann solche Schäden vermeiden. Bild: IKZ-HAUSTECHNIK

Bild 2: Die Zonen für die Verlegung elektrischer Leitungen: ZS-t

Bild 3: Zur Definition „Leitungsführung in Wänden“ gehören ebenfalls Installationen in Leichtbauwänden, Vorwandinstallationen oder in Ständerwänden. Bild: IKZ-HAUSTECHNIK

Bild 4: Äußere Installationszonen. 1) Rohbaukante, 2) Öffnung Rohbau für eine Tür/Fenster, 3) Decke mit Fußbodenaufbau. AZW-o: 20 bis 40 cm unter der Innendecke

Bild 5: Verlegezonen auf der Decke.

Bild 6: Einbauhöhe Schalterkombinationen.

 

Häufig geschehen auf Baustellen Unfälle oder Schäden, weil elektrische Leitungen angebohrt, durchtrennt oder anderweitig beschädigt werden. Die Ursache ist darin begründet, dass meist nicht-elektrotechnische Gewerke beispielsweise die Installationszonen nicht kennen. Im Teil drei der DIN 18015 sind diese und weitere Details zur Leitungsführung sowie zur Anordnung von elektrischen Betriebsmitteln beschrieben. Inhalte, die für eine rechtzeitige Koordination der unterschiedlichen Gewerke auf der Baustelle nützlich sind und somit mögliche Schadensfälle bei Installationsarbeiten minimieren.

Die Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden regelt die DIN-Normenreihe 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ in insgesamt fünf Teilen. Im dritten Teil werden die Installationszonen für elektrische Leitungen und Betriebsmittel in Wänden, Decken und Fußböden definiert. Die Norm erfüllt damit den Zweck, die Anordnung von unsichtbar angeordneten elektrischen Leitungen auf bestimmte festgelegte Zonen zu beschränken. Um bei der Installation anderer Leitungen, z. B. für Gas, Wasser oder Heizung oder bei sonstigen nachträglichen Arbeiten die Gefahr einer Beschädigung der elektrischen Leitungen zu minimieren (Bild 1). Auch für Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen in Wohngebäuden – auch mit teilweise gewerblicher Nutzung – gelten die Anforderungen aus der Norm.
Erstmals erschienen ist die DIN 18015-3 im Jahr 1981. Nach mehreren Anpassungen an den Stand der Technik, ist die letzte Fassung der Norm im September 2016 erschienen. Hier ist als eine der gravierendsten Veränderungen die Festlegung von Installationszonen an den Außenseiten von Außenwänden eines Gebäudes zu sehen. Zudem tat man sich in der Vergangenheit häufig mit der Definition des Begriffs Decke oder Bodenplatte eines Gebäudes schwer. Hier wurde eine eindeutige Beschreibung für diese beiden Begrifflichkeiten gefunden. Die Decke ist als horizontales, raumabschließendes Bauteil ohne Bekleidung unterhalb und oberhalb der Rohdecke festgelegt. Zu der Bekleidung unterhalb der Decke zählen u. a. Putz, Dämmung, abgehängte Decken oder Tapeten. Unter Bekleidung auf der Decke sind z. B. Estrich, Dämmungen oder Schwing- und Installationsdoppelböden zu verstehen. Auch der untere Gebäudeabschluss, beispielsweise die Fundament- oder Bodenplatte, wird als Decke bezeichnet.

Leitungsführung innerhalb eines Gebäudes
In der Gebäudetechnik haben die Gewerke Elektro, Heizung und Sanitär nicht selten Berührungspunkte. Häufig kreuzen sich Leitungswege oder Anordnungen von elektrischen Betriebsmitteln und sanitäre Einrichtungen müssen abgestimmt werden. Hier kann man das Badezimmer als Beispiel benennen. Aber es entstehen auch Schnittstellen, an denen elektrische Anschlüsse Heizungsanlagen, Pumpen oder auch Sanitäreinrichtungen mit Strom versorgen. Daher sollen hier nun nachfolgend die Installationszonen (Bild 2) aus dem Gewerk Elektro beschrieben werden.
Man unterscheidet bei der Leitungsführung grundsätzlich zwischen der Leitungsführung innerhalb von Installationszonen und der freien Leitungsführung. Die freie Leitungsführung findet man bei Installationen innerhalb der Rohdecke. Für die Leitungsanordnung in Decken sind keine Installationszonen beschrieben. Gemeint werden damit die Leitungen, die innerhalb der Betonschicht der Decken verlegt sind. Die Leitungsführung innerhalb der Installationszonen von Wänden findet in gemauerten oder betonierten Wänden statt. Auch bei Leichtbauwänden, Vorwandinstallationen oder in Ständerwänden spricht man von der Leitungsführung in Wänden (Bild 3).
Bei der Leitungsführung in Massivwänden ist vorab häufig das Einbringen von Schlitzen im Mauerwerk nötig. Innerhalb dieser Schlitze werden dann die Leitungen verlegt. Schlitzbreiten und -tiefen sind in den Normen DIN EN 1996 und der DIN EN 1053 formuliert. Im Übrigen gelten die Anforderungen an Schlitze in den Wänden nicht nur für das Gewerk Elektro. Beispielsweise dürfen bei Langlochziegeln generell keine horizontalen Schlitze eingebracht werden. Das würde die Statik des Steins schwächen.
Eine Abweichung von den Installationszonen darf in Fertigbauteilen und Leichtbauwänden erfolgen. Aber nur dann, wenn eine Überdeckung der Leitungen von 6 cm sichergestellt ist oder Leitungen in Hohlwänden so installiert sind, dass sie einem in den Hohlraum eindringenden Körper ausweichen können. Diese Forderung wurde für die Neuausgabe der DIN 18015-3 neu formuliert. Zur Vermeidung von Schädigungen am Mantel und an der Isolierung von Kabeln und Leitungen in Ständerwänden dürfen diese nicht innerhalb der Metallprofile angeordnet werden. Notwendige Durchführungen durch Metallprofile sind mit geeignetem Kantenschutz zu versehen.
Info: Häufig ist eine Abweichung aus den Installationszonen nötig. Diese Möglichkeit besteht in der Küche einer Wohnung oder eines Wohnhauses. Befinden sich Befestigungspunkte der Küchenmöbel in den Installationszonen, besteht die Gefahr der Beschädigung von Leitungen. Daher ist so früh wie möglich mit der Planung solcher Räumlichkeiten zu beginnen. Die einzelnen Gewerke müssen sich untereinander abstimmen, um Schäden zu vermeiden.

Leitungsführung auf Außenwänden
Im Zuge von Sanierungsarbeiten an einem Gebäude steht oftmals eine energetische Sanierung an. Hierbei wird die Außenhülle eines Gebäudes entsprechend isoliert. Häufig werden dabei auch noch die Installationen der elektrischen Anlage des Gebäudes verändert. Dabei bietet sich die Außenhülle des Hauses zur Leitungsverlegung an. Gewerke, wie der Fassaden-, Fens­ter- oder der Rollladenbau, aber auch der SHK-Installateur für die Dachentwässerung, benötigen Montagepunkte an der Außenhülle eines Gebäudes. Für den äußeren Blitzschutz ist die Einhaltung von Trennungsabständen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) von enormer Wichtigkeit. Um auch hier Schutzbereiche für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen zu schaffen, wurden Installationszonen eingerichtet. Bei der Planung und Ausführung der äußeren Installationszonen ist eine Koordinierung mit anderen Gewerken unabdingbar. Dadurch soll auch hier vermieden werden, dass, z. B. bei der Montage von Fallrohren der Dach­entwässerung, elektrische Leitungen den Befestigungen der Rohre im Weg sind. Der Elektrotechniker weiß aufgrund der festgelegten Installationszonen, wo er seine Leitungen verlegen darf. Im Bild 4 sind die Installationszonen skizziert.

Leitungsführung auf der Decke
Unter der Leitungsführung auf der Decke ist die Verlegung von Leitungen direkt auf der Rohdecke gemeint. Häufig wird dieser Leitungsweg für Leitungen in Rohren von TV-Anlagen und Netzwerkanlagen in Wohngebäuden genutzt. Aber auch die Installationen für Steckdosen oder Beleuchtung kann über die Rohdecke geführt werden. Über den Leitungen wird der Trittschallschutz, Estrich und Bodenbelag eingebracht.
Um die Stabilität des Estrichs zu gewährleisten, wurden auch für die Verlegung auf der Decke Installationszonen eingerichtet. Mindestwerte für Wandabstände Zonenbreite und Zonenabstände sind einzuhalten, damit der Trittschalschutz für den Estrich stabil errichtet werden kann. Die Installation von elektrischen Leitungen und Leitungen oder Rohre anderer Gewerke ist derart vorzunehmen, dass eine geradlinige, parallele und möglichst kreuzungsfreie Anordnung erreicht wird. Dabei ist immer mindestens eine separate Zone für elektrische Leitungen bereitzustellen. Die Installationszonen wurden wie folgt festgelegt:

  • ZD-r: Installationszone im Raum mit einem Wandabstand von min. 20 und einer Breite von max. 30 cm.
  • ZD-t: Installationszone im Türdurchgang mit einem Wandabstand von min. 15 und einer Breite von max. 30 cm.


Neu in dieser Fassung der Norm ist die Installationszone ZD-w. Diese beschreibt eine Zone mit Wanddurchbruch von einer maximalen Breite von 30 cm und einem Wandabstand von mindestens 20 cm. Die Zone wurde eingeführt, um Leitungslängen für informationstechnische Anlagen und Kabelfernseh- oder SAT-Anlagen zu verkürzen. Der Wanddurchbruch ist mit der Baustatik abzustimmen. Werden Leitungen mehrerer Gewerke nebeneinander über die Decke verlegt, sind Mindestabstände von 20 cm einzuhalten (Bild 5).
Die im Bild 3 dargestellte Situation findet man auf Baustellen häufig wieder. Elektrische Leitungen werden über die Rohdecke geführt, genau wie Leitungen der Heizungs- und Sanitäranlagen. Auch hier kann bei einer guten Planung und Absprachen unterhalb der Gewerke ein vernünftiger Aufbau aller Leitungsanlagen gewährleistet werden. Unnötige Kreuzungen können vermieden werden. Das stellt eine Arbeitserleichterung für alle Beteiligten dar.
Ein wichtiger Punkt in Bezug auf die Installationen auf der Rohdecke ist die Einhaltung der Höhen. Durch das Einbringen von Installationen auf der Rohdecke dürfen eventuelle Verlegungen von Fußbodenheizungen nicht beeinträchtigt werden. Auch Estricharbeiten dürfen dadurch nicht behindert werden.

Anordnungen von Betriebsmitteln
Leitungen müssen innerhalb der festgelegten Installationszonen möglichst mittig angeordnet werden. Stromkreisverteiler dürfen nur Senkrecht zu den Verteilungen durch die Leitung angefahren werden. Leitungen in Wänden zu Betriebsmitteln, wie Anschlüsse, Schalter, Steckdosen, die notwendigerweise außerhalb der Installationszonen angeordnet werden müssen, sind als senkrecht geführte Stichleitungen aus einer Installationszone zu führen. Übergänge im Bereich der Decke zu den Wänden werden rechtwinklig aus der Installationszone und senkrecht zu den Anschlüssen ausgeführt.
Nicht elektrotechnische Anlagen dürfen elektrotechnische Anlagen nicht beeinflussen. Beeinflussungen finden durch Wärmeübertragung, Feuchtigkeit, Dampf oder mechanischen Druck statt. Es ist dabei auf einen ausreichenden Abstand zwischen den einzelnen Leitungsanlagen zu achten.

Anschlüsse, Schalter, Steckdosen und Sondergeräte
Schalter sind in der Installationszone neben den Türen vorzugweise anzuordnen. In der Höhe beträgt die Mitte des Schalters 105 cm über dem Fußboden. Bei Kombinationen ist entsprechend zu variieren (Bild 6). Steckdosen in der waagerechten Installationszone werden im unteren Bereich auf 30 cm und im mittleren Bereich auf 115 cm vom fertigen Fußboden angeordnet. Eine weitere neue Forderung nach dieser Norm ist die Anpassung der Höhen für Steckdosen, die in einer Installationszone innerhalb eines Raumes angeordnet sind. In der Praxis wurden häufig Höhenunterschiede festgestellt, die ein nicht anschauliches Erscheinungsbild zur Folge hatten.
Sondergeräte, wie z. B. Bedienungsdisplays, Raumthermostaten oder Video­sprechanlagen, sind nach den Empfehlungen der Hersteller anzuordnen. Platzierungen von Betriebsmitteln außerhalb von Installationszonen können immer wieder vorkommen. Z. B. bei der Installation von Küchen oder Badezimmern. Dabei wird eine individuelle Planung nötig und ist mit anderen Gewerken nach Möglichkeit abzustimmen.

Fazit
Durch die Anforderungen dieser Norm werden dem Praktiker Vorgaben gestellt, wo in Wohngebäuden elektrische Kabel und Leitungen errichtet werden dürfen, an welchen Positionen elektrische Betriebsmittel anzuordnen sind. Durch Kenntnis dieser Norm erhalten auch Gewerke, wie SHK-Installateure, einen Überblick der elektrischen Installationen. Hierdurch wird eine Beschädigung der Kabel- und Leitungsanlagen eingegrenzt. Dadurch wird auch die Gefahr für Personen und Einrichtungen gering gehalten. Es kann und darf dabei immer mal wieder zu Abweichungen kommen. Diese sind dann aber durch eine entsprechende Planung unter den unterschiedlichen Gewerken zu koordinieren.

Autor: Dirk Maske, BFE Oldenburg

Bilder, sofern nicht anders angegeben: SV-Aulenbach.

 


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