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Weitreichende Veränderung für die Praxis

Teil 1: Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie fordert die Risikobewertung von Trinkwasser-Installationen und neue Positivlisten für Werkstoffe. Ein Webinar am 28. Oktober informiert über die Konsequenzen für Planung, Ausführung, Betrieb und Risikobewertung

Die EU fordert allgemeine Untersuchungen auf „Legionella“, zunächst ohne weitere Unterscheidung auf die mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila, die je nach Region einen Anteil von etwa 70 % bis 90 % an den Erkrankungen hat. Die Sterberate bei dieser Form der Lungenentzündung liegt bei 10 bis 15 %. Bild: iStock

Bild 1: Zeitliche Umsetzung der EU-Trinkwasser Richtlinie in nationales Recht. Bild: Sachverständigenbüro Dr. Arens

Bild 2: Wesentliche Bereiche, in denen die EU noch Verbesserungsmöglichkeiten beim Umwelt- und Verbraucherschutz sieht. Bild: Sachverständigenbüro Dr. Arens

Bild 3: Zeitliche Umsetzung für europaweit einheitlichen Positivlisten für Ausgangsstoffe, Werkstoffe und Materialien. Diese Positivlisten gelten dann für alle Bauteile, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Bild: Sachverständigenbüro Dr. Arens

Bild 5: Für Trinkwasser-Installationen im Bestand gibt es einen neuen Grenzwert für Blei von 5 µg/l. Er gilt ab Januar 2036 an allen Entnahmestellen. Bild: Sachverständigenbüro Dr. Arens

Bild: Arens

 

Nach rund 23 Jahren und einigen zwischenzeitlichen Änderungen im Detail ist am 12. Januar 2021 eine vollständig neu erstellte EU-Trinkwasser Richtlinie in Kraft getreten. Sie muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht überführt werden. Aufgrund der geforderten Risikobewertungen sowie europaweit einheitlichen Positivlisten ...

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