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Was ist eigentlich der Unterschied ­zwischen einem raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Wärmeerzeuger?

Jeder Wärmeerzeuger, der die bereitgestellte Wärme auf der Basis eines Verbrennungsvorganges gewinnt, ist auf die Zufuhr von Verbrennungsluft angewiesen. Dazu zählen Pelletkessel, Gas- und Ölkessel. Die klassische Form der Verbrennungsluftzufuhr ist die Entnahme der Luft aus dem Aufstellungsraum, so wie das schon bei den althergebrachten Einzelfeuerstätten der Fall war.

 

Jeder Wärmeerzeuger, der die bereitgestellte Wärme auf der Basis eines Verbrennungsvorganges gewinnt, ist auf die Zufuhr von Verbrennungsluft angewiesen. Dazu zählen Pelletkessel, Gas- und Ölkessel. Die klassische Form der Verbrennungsluftzufuhr ist die Entnahme der Luft aus dem Aufstellungsraum, so wie das schon bei den althergebrachten Einzelfeuerstätten der Fall war.

Bei solchen raumluftabhängigen Geräten sind prinzipielle Anforderungen an den Aufstellungsraum zu beachten. Dies ist grundlegend in der "Musterfeuerungsverordnung", § 9, geregelt. Beispielsweise sind Wärmeerzeuger ab 50 kW Nennleistung generell in Heizräumen aufzustellen. Für die Heizräume gibt es dann wieder feste Vorgaben zur Gestaltung der Frischluftzufuhr. Wärmeerzeuger mit kleinerer Nennleistung können auch in Räumen anderer Nutzungsart mit untergebracht werden. Trotzdem ist auch dort eine gesicherte Verbrennungsluftzufuhr zu gewährleisten. Derartige Räume müssen ein Mindestvolumen entsprechend der Kesselleistung aufweisen und dürfen keine dichtschließenden Fenster und ­Türen haben.

 


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