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Wärmewende wird beschleunigt konkretisiert

BEG-Förderung und GEG sind derzeit im Überarbeitungsmodus

Aktuell gibt es bereits nur dann noch eine Förderung für KfW-40-Häuser, wenn auch die Nachhaltigkeitszertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“ (QNG) vorliegt.

Neu ist auch, dass die Novelle des GEG eine Kombinationspflicht für Biomassefeuerungen mit Solarthermie vorsieht. (DEPI)

Die Wärmepumpe ist der erklärte Favorit der aktuellen Koalition. Sie hat eine große „Wärmepumpen-Offensive“ angekündigt. Wie die aussehen wird, muss man abwarten. (Shutterstock)

 

Die weitere Entwicklung der Energiewende wird derzeit von der Ampel-Koalition vorangetrieben. Ein Nebeneffekt des Krieges in der Ukraine ist, dass die Regierung im Koalitionsvertrag getroffene Aussagen beschleunigt konkretisiert, dazu zählt neben der Novelle des EEG und der BEG-Förderung auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ist Teil des „Sommerpakets“ und soll noch bis zur Sommerpause des Bundestags in diesem Jahr verabschiedet werden. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2023. Einige aus Sicht des SHK-Handwerks und der Gebäudeplanung zentrale Punkte stechen hervor.

KfW55 neuer Gebäudestandard

Die Bundesregierung will mit der GEG-Änderung ab 1. Januar 2023 in einem ersten Schritt KfW55 im Neubau als Effizienzstandard verbindlich festlegen. Im novellierten Gebäudeenergiegesetz wird der zulässige Primärenergiebedarf eines zu errichtenden Gebäudes damit von bisher 75 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 % reduziert. Bereits im Koalitionsvertrag vereinbart war, dass ab 1. Januar 2025 dann das Effizienzhaus-40 (KfW40) als gesetzlicher Neubaustandard definiert werden soll, welcher derzeit noch über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gefördert wird. Die Festlegung auf KfW55 ist insofern auch konsequent, da dieser Standard ja seit Jahresbeginn nicht mehr gefördert wird.

Für die Verschärfung der Hüllanforderungen wird bei Wohngebäuden der auf die Fläche gemittelte Durchschnittswert der U-Werte der einzelnen Hüllen-Bauteile (HT‘-Wert) von 1 auf 0,7 reduziert. Für Nichtwohngebäude werden die zulässigen mittleren U-Werte der Bauteilgruppen verschärft .

Referentenentwurf folgt Vorgaben

Das GEG liegt aktuell als Referentenentwurf vor (letztes Update war der 29. April). Das heißt, dass es sich inhaltlich noch weiter entwickeln kann und Veränderungen nicht ausgeschlossen sind. Dennoch spiegelt er u. a. die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 als Bestandteil eines Maßnahmenpakets des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Darin heißt es u. a., dass die Novelle des GEG den Effizienzstandard 55 zum 1. Januar 2023 verbindlich festlegen soll. Dort wird auch die Absicht bekundet, die Fördersätze des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) in der Weise weiter zu entwickeln, indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro m2/ Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden. Geprüft werden soll zudem, in welcher Form das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.

BEG-Entwicklung vollzieht sich schneller

Die stufenweise Weiterentwicklung der BEG-Förderung vollzieht sich derweil schneller als gedacht, weil die Praxis die Dringlichkeit aufzeigt. Nachdem Wirtschaftsminister Habeck den KfW-Teil des BEG-Programms Anfang des Jahres spontan stoppte, weil der Run auf das Programm zu groß war, wurde es am 20. April nach allseits vorgebrachter Kritik wieder aufgenommen – mit dem Ergebnis, dass die eine Milliarde Euro für Zuschüsse bei der Kredittilgung innerhalb weniger Stunden weg war. Geplant war/ist, das BEG in 3 Stufen weiterzuentwickeln. Die Bedingung für Stufe 2 war also schon nach einem Tag erfüllt: Wenn das Geld alle ist. Die neuen Förder-Bedingungen seit 21. April sehen vor, dass KfW40 Häuser im Neubau nur dann noch gefördert werden, wenn sie auch die Nachhaltigkeitszertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“ (QNG) vorweisen können, die es seit Anfang Juli 2021 gibt. Auch hier geht die BEG im Einklang mit dem Ergebnis des Koalitionsbeschlusses vom März und hat ihn de facto bereits konkretisiert.

Beim 65-%-Ziel noch schwammig

Der Koalitionsvertrag sieht unter dem Thema „Klimaschutz im Gebäudebereich“ auch vor, dass mit der von der neuen Koalition beabsichtigten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 % Erneuerbarer Energien betrieben werden muss. Das soll nun nach dem Willen des Koalitionsausschusses schneller kommen, es soll konkret um ein Jahr vorgezogen werden auf den 1. Januar 2024.

Im aktuellen Referentenentwurf von Ende April zum GEG findet sich dazu aber eine konkrete Regelung noch nicht. Dort liest es sich lediglich unbestimmt: „In einem weiteren Schritt werden weitere Vorhaben des Koalitionsvertrages im Gebäudeenergiegesetz umgesetzt (u. a. die Einführung der Vorgabe für 65 % Erneuerbare Wärme bei neuen Heizungen ab 2024 und die Solardachpflicht).“

Weitere Weichenstellungen

Wenn man dieses Ziel einmal in die Praxis übersetzt, dann dürfte es möglicherweise in zwei Jahren schon statt in drei schwierig werden, Heizen mit Erdgas gegenüber Kunden noch als Einbauoption zu kommunizieren. Und es soll auch eine Neuerung bzgl. der Voraussetzungen zum Einbau von Biomasse-Feuerungen geben: Sie sollen in Zukunft mit Solarthermie kombiniert werden müssen, mindestens im Umfang zur Trinkwasserbereitung. Das ist z. B. für die Pelletbranche jetzt kein Novum, weil in der Praxis häufig diese Hybridkombinationen verbaut werden, auch aus gutem technischem Grund: Um den Kessel im Sommer abschalten zu können. Allerdings war es bislang immer so, dass die Stellschraube zur Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Heizsystemen wie Erdgas oder Heizöl immer der Brennstoffpreis war. Darüber haben Pelletfeuerungen (und auch Scheitholzvergaser) ihre höheren Anschaffungspreise legitimiert. Die Amortisation wird folglich schneller erreicht, je mehr Pellets verheizt werden müssen. Umgekehrt verschiebt sie sich nach hinten, zumal auch der zusätzliche Invest Solarkollektor hier noch zu Buche schlägt. Die geplante Änderung im GEG könnte man also als eine strukturelle Verschlechterung der Konkurrenzbedingungen für Biomassefeuerungen begreifen. Kurzfristig dürfte sich das derzeit aber kaum auswirken, mit Hinweis auf die hohe staatliche Förderung dieser Anlagen und auch aufgrund der stark steigenden Energiepreise für Gas und Öl.

Wärmepumpen-Offensive angekündigt

Mittelfristig wird sich über diese Bestimmung bei diesem System möglicherweise ein Nachteil gegenüber der Wärmepumpe abzeichnen. Dazu passt auch, dass der Koalitionsausschuss im März ankündigte, man werde bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten. Die weitere Entwicklung der Energiewende wird von der Ampel-Koalition sprachlich derzeit etwas blumig an Feiertage und Jahreszeiten und an gefühlte Geschenke geknüpft: Osterpaket, Sommerpaket. Man darf gespannt sein, was dann im Sommer konkret ausgepackt wird.

Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

 


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