Werbung

Vorsteuervergütung – Elektronisch übermittelte Rechnungskopie reicht

Elektronisch übersandte Dokumente stellen „­Kopien der Rechnungen“ dar, welche einen Anspruch auf Vorsteuervergütung begründen. Die Vorlage von Originalrechnungen bzw. Einfuhrdokumenten ist nicht mehr zwingend materiell-rechtliche Voraussetzung für die Vorsteuer-Vergütung.

 

Der Vergütungsmitgliedstaat kann (in allen Fällen) verlangen, dass der Antragsteller zusammen mit dem Vergütungsantrag auf elektronischem Wege eine Kopie der Rechnung oder des Einfuhrdokuments einreicht, falls die Steuerbemessungsgrundlage sich auf mindestens 1000 Euro (für Kraftstoffe auf 250 Euro) beläuft (Quelle: Finanzgericht Köln, Az.: 2 K 2123/13,1572/14, 2463/13).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: