Werbung

Vorbilder gesucht

Vor wenigen Wochen trat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft. Auf den Punkt gebracht, sollen öffentliche Gebäude künftig eine Vorbildfunktion in Sachen Erneuerbarer Energien einnehmen: Nicht nur bei Neubau, sondern auch bei grundlegenden Renovierungen müssen sie anteilig den Wärme- und/oder Kältebedarf über Erneuerbare Energien decken.

 

Klingt gut, zumindest auf den ers­ten Blick. Die Sache hat nur einige Haken: Die geforderte Vorbildfunktion und damit die Nutzungspflicht für Erneuerbare Ener­gien tritt nur ein, wenn eine größere Sanierung, mindestens 20% der Gebäudehülle zusammen mit einer Heizungsmodernisierung, vorgenommen wird. Auch wurden aufgrund der angespannten finanziellen Situation vieler Kommunen Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiung formuliert. Nicht zuletzt haben die einzelnen Bundesländer die Option, vom EEWärmeG abweichende Regelungen zu treffen.
Ob die Gesetzesnovelle tatsächlich frischen Wind in das Sanierungsgeschäft mit den Erneuerbaren Energien bringen wird oder ob notwendige Sanierungsmaßnahmen gerade in finanzschwachen Kommunen zukünftig scheibchenweise über viele Jahre verteilt durchgeführt werden, bleibt also abzuwarten.
Das Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg, das ja bekanntlich den Einsatz Erneuerbarer Energie für bestehende Wohngebäude fordert, wenn ein zentraler Heizkessel ausgetauscht wird, hat im Ergebnis jedenfalls zu einer abwartenden Haltung bei der Heizungssanierung geführt: Über 60% der Hausbesitzer, so das Ergebnis einer Umfrage, haben auf einen Heizkesselaustausch verzichtet, um das EWärmeG nicht anwenden zu müssen.


Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: