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Von Check bis Schallschutz

Ob Schulungsmaßnahmen für den Heizungs-Check oder Anforderungen eines erhöhten Schallschutzes, der den Ofenbauern zum Glück keine besonderen Auflagen macht: Die Technischen Referenten der Verbandsorganisation beschäftigten sich am 3./4. September 2008 in Potsdam mit einem breiten Themen-Spektrum.

 

3. - 4. September 2008

Ob Schulungsmaßnahmen für den Heizungs-Check oder Anforderungen eines erhöhten Schallschutzes, der den Ofenbauern zum Glück keine besonderen Auflagen macht: Die Technischen Referenten der Verbandsorganisation beschäftigten sich am 3./4. September 2008 in Potsdam mit einem breiten Themen-Spektrum.

Die meisten SHK-Landesverbände können ihren Mitgliedsbetrieben inzwischen Fortbildungstermine für den Heizungs-Check nennen oder führen momentan bereits erste Schulungen durch. Zur Vorbereitung der Eintagesschulung wurde ein E-Learning-Anteil entwickelt, der die Teilnehmer zielgerichtet auf die Weiterbildung einstimmen kann. Die Technischen Referenten aus ZVSHK und Landesverbänden tauschten sich über die Resonanz in den einzelnen Bundesländern aus und machten Verbesserungsvorschläge für den Heizungs-Check, der seit dem Feldtest in Hessen (Ende 2007) in der Branche allgemein hohe Beachtung findet. Von der Heizungsindustrie über den Großhandel bis hin zu Ministerien und technischen Verbänden sieht man im Heizungs-Check der SHK-Organisation eine große Chance, etwas Wirksames gegen den Modernisierungsstau bei alten und ineffizienten Heizungsanlagen tun zu können.

In den Heizungs-Check investieren

Allerdings sind die Startvoraussetzungen für den Mitgliedsbetrieb nicht zum Nulltarif zu haben: In der Runde der Technischen Referenten stand zur Diskussion, ob es tatsächlich unbedingt einer Investition von rund 1.000 Euro bedarf. Bei dieser Rechnung schlägt nämlich ein ca. 700 Euro teures Messgerät (Werks-Nettopreis) zur Ermittlung der Oberflächen- und Ventilationsverluste am Wärmeerzeuger zu Buche. Derzeit wird mit Marktpartnern über Möglichkeiten eines Sponsorings verhandelt.

Die übrigen Investitionen (ca. 300 Euro) für den Weiterbildungstermin, die Tagungsunterlagen und die zugrunde liegende Norm DIN EN 15378 sowie das Marketingpaket einschließlich Werberatgeber für den Mitgliedsbetrieb wurden als wichtige und notwendige Voraussetzung angesehen. "In diesem Leistungspaket liegt der entscheidende Faktor für Mitgliedsbetriebe, die Beratungskompetenz zu stärken und als Wettbewerbsvorsprung nutzen zu können", lautete der eindeutige Tenor in der Runde der Techniker.


Für den Heizungs-Check lässt sich ein komfortables Messgerät nutzen.

Kälteschein reicht noch 10 Monate

Die zum 1. August 2008 in Kraft getretene Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung setzt ein hohes Maß an Sachkunde im Umgang mit Kältemitteln voraus. Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, erinnerte nochmals an die Diskussionen der letzten Monate: "Obwohl die Klimatechnik seit Langem in unseren Berufsbildern verankert ist, wurde die Fachkompetenz der SHK-Betriebe im Umgang mit klimaschädigenden Mitteln infrage gestellt. Diese Irritationen sind jetzt vom Tisch. Diejenigen Betriebe, die eine Schulung für den 5-kg-Kälteschein vor dem 4. Juli 2008 absolviert haben, bleiben auch in der Übergangszeit bis zum 4. Juli 2009 weiterhin berechtigt, Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen durchzuführen." Für diesen Bestandsschutz habe es Ende August klare Aussagen von Seiten des Umweltministeriums gegeben.
Um den neuen verschärften EU-Richtlinien nachzukommen, werde die Verbandsorganisation in den nächsten Monaten differenzierte Weiterbildungsangebote ausarbeiten, so Andreas Müller. Somit könnten die Mitgliedsbetriebe auch ab der zweiten Jahreshälfte 2009 in ihren vertrauten Tätigkeitsfeldern weiter arbeiten. Momentan gilt es, Bildungsträger zu bestimmen, eine bundesweite Gültigkeit festzulegen sowie befristete Lösungen für Existenzgründer auszuarbeiten.

Schallschutz braucht neue DIN 4109


Wenn es um den Schallschutz bei neu errichteten Ver- und Entsorgungsleitungen geht, sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 für Diskussionen in der Branche. Der BGH hatte festgestellt, dass bei einer vereinbarten "optimalen Geräuschdämmung" die Mindest-Standards der DIN 4109 nicht den Status einer anerkannten Regel haben könnten. Dies kann im Verhältnis Auftragnehmer/ Auftraggeber zu teuren Missverständnissen in Bezug auf das einzuhaltende Schallschutz-Niveau führen. "Ohne eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber, in der eine bestimmte dB(A)-Zahl genannt ist, wird der Fachbetrieb in Zukunft vor Gericht einen schweren Stand haben", warnte Jörg Schütz (Fachverband Bayern), der als Vertreter der SHK-Verbandsorganisation die Normenarbeit im Bereich Schallschutz begleitet.


Für die Zeit nach dem Bestandsschutz sind differenzierte Weiterbildungen für den Umgang mit klimaschädlichen Kältemitteln in
Vorbereitung.

Eine Neufassung der DIN 4109, Teile 1 bis 4, werde voraussichtlich in gut einem Jahr zu erwarten sein, zeigte er die Entwicklungen auf. Schon jetzt sei zu erkennen, dass dann nicht nur verschärfte Schutzziele in Mehrfamilienhäusern definiert werden, sondern auch Anforderungen für den eigengenutzten Bereich gelten werden.
Angedacht war sogar ursprünglich, spezielle Schallschutzbestimmungen für Kamin- und Kachelöfen mit aufzunehmen, doch solche widersinnigen Forderungen seien glücklicherweise vom Tisch.

Auf allgemeine Anforderungen an den Schallschutz in der Gebäudetechnik werde zunehmend Wert gelegt, gab Jörg Schütz zu bedenken. Das zuvor erwähnte BGH-Urteil habe beispielsweise auch dazu geführt, dass schon ein Kaufpreis auf hohem Niveau vor Gericht als Indiz dafür gewertet werde, dass der Bauherr von erhöhten Schallschutzanforderungen ausgehen könne.
Gelte es, einen gehobenen Schallschutz von 28 dB (A) oder besser zu erreichen, dann könne man sich als Fachbetrieb auch nicht allein auf das bauteilgeprüfte Verhalten der Komponenten verlassen, hieß es im Kreis der Technischen Referenten. Entscheidend sei letztlich der tatsächliche Schallübertragungswert für den benachbarten, schützenswürdigen Raum. Weiteres in Kürze:
Die Kommentierung zur TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) steht vor der Auslieferung. Vergleichbares soll es auch zur TRWI (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen) geben. Die DIN 1988 alter Prägung gilt es in den nächsten drei Jahren kontinuierlich zu überarbeiten, übersichtlich zu gestalten und nicht zuletzt allgemein verständlich zu kommentieren.
Die Kehr- und Überprüfungsordnung der Länder wird Anfang 2009 zurückgezogen und soll durch eine Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes ersetzt werden. Dies nimmt die SHK-Verbandsorganisation erneut zum Anlass, sich für eine Freigabe der Messungen für Öl- und Gasfeuerungen (gemäß BundesImmissionsschutzverordnung) einzusetzen. Auch die Messungen an Biomassekesseln sollten freigegeben werden, wobei es hier auch noch gilt, einheitliche Regelungen für die Feinstaubmessungen zu definieren.

Die Passivhaus-Bauweise und Erfahrungen aus den letzten Jahren stellte Oliver Kah vom Passivhaus-Institut vor. Da im nachfolgenden Beitrag ausführlich auf das Passivhaus eingegangen wird, seien an dieser Stelle nur wenige Aspekte hervorgehoben. Kompaktgeräten für Lüftung, Heizung und Warmwasser räumte Oliver Kah beste Chancen für die infrage kommende Haustechnik ein, doch auch herkömmliche Heiztechnik und die Nutzung regenerativer Quellen hätten Möglichkeiten für einen sinnvollen Einsatz. Hätten bisher Störgrößen im Passivhaus eine Rolle gespielt, dann wäre es nicht um die Heiz-, sondern um die Kühlleistung gegangen. Passivhaus-Komponenten seien inzwischen auch bei der Gebäudemodernisierung erfolgreich.

Das neue Umweltgesetzbuch kann sich in erheblichem Maß auf die Belange der Mitgliedsbetriebe der Überwachungsgemeinschaft auswirken. Auch wenn EU-Vorgaben die jetzige Lösung stärken, dass sowohl Sachverständige als auch Fachbetriebe durch die eigene Berufsorganisation überwacht werden, wird dies dennoch von verschiedenen Seiten kritisch gesehen. Die ÜWG-Landesstellen (ÜWG = Überwachungsgemeinschaft) sind derzeit mit den Entscheidungsträgern der jeweiligen Region im Gespräch, um eine befriedigende Lösung auf Bundesebene zu erreichen.
Möglichkeiten für ein Blockheizkraftwerk in Wohngebäuden wurde am Beispiel des "lion Powerblock" vorgestellt. Franz-Josef Schulte vom Olsberger Hersteller Otag zeigte auf, dass in üblichen Wohngebäuden rund um die Uhr zu 99 % nicht mehr als 3 kW elektrische Leistung benötigt werde. Für ein modulierendes BHKW dieser Leistungsklasse mit 90 % Wärme- und 10 % Stromabgabe würden sich hier taugliche Rahmenbedingungen ergeben. Von der Wärmeleistung abgesehen, sei es ein wichtiges Kriterium, dass der Stromverbrauch eines Mehrfamilienhauses mit wenigen Ausnahmen kompensiert werden könne. Zur gasbetriebenen Baureihe (Stückpreis ca. 15.000 Euro) komme bald auch die Variante mit Ölbrenner hinzu und auch der Prototyp für den Pelletbetrieb steht bereits auf dem Prüfstand und soll in einem Jahr marktreif sein.


Geht es um die Neu-Installation in der Ver- und Entsorgungstechnik, sollte mit dem ­Kunden ein fester dB-Wert als Schallschutzziel vereinbart werden.

Zur Qualitätssicherung von Photovoltaik-Anlagen wurde in Zusammenarbeit von Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) ein Anlagenpass entwickelt. Diese standardisierte Dokumentation auf zahlreichen Seiten ermöglicht es dem Handwerker, seine Leistungen im Zusammenhang mit der Planung und Erstellung einer PV-Anlage darzustellen. Hinzu kommt der Nebeneffekt, dass sich durch günstigere Versicherungsbeiträge auch finanzielle Vorteile bei der Nutzung des Anlagenpasses ergeben können. Näheres dazu unter www.photovoltaik-anlagenpass.de. Dies könnte Schule machen, war man sich auf der Tagung der Technischen Referenten einig. Denn ein adäquates Angebot für solarthermische Anlagen wäre für die Fachbetriebe sicher ein interessantes Leistungskriterium.

TD

 


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