Werbung

Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken – Überarbeitete DIN 1986-4 in Kraft getreten

Ende letzten Jahres ist die aktualisierte Fassung der DIN 1986-4 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken verschiedener Werkstoffe“ in Kraft getreten. Das Regelwerk fasst die genormten Rohrsysteme zusammen, über die häusliches Abwasser und Niederschlagswasser sowie Kondensat aus Feuerungsanlagen abgeleitet werden kann. In der Norm sind erstmalig Hinweise auf die Verwendungsbereiche der Bauprodukte und Verfahren zur Sanierung von Grundleitungen enthalten.

Gusseiserne Abflussrohre im Einsatz. Oben: KML-Rohr für aggressive Abwässer. Unten: SML-Rohr für häusliche Abwässer. Bild: Saint-Gobain HES

Beschichtungsaufbau KML-Rohre. Bild: Saint-Gobain HES

MLK Protec-Formstücke. Bild: Düker

 

Gegenüber DIN 1986-4 (Ausgabe Februar 2003) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
•  redaktionelle Überarbeitung unter Berücksichtigung neuer Europäischer Normen,
•  es wurden Hinweise auf die Verwendungsbereiche der Bauprodukte und Verfahren zur Sanierung von Grundleitungen aufge nommen,
•  in Tabelle 1 sind die Bauprodukte nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nicht mehr enthalten, da wegen der unterschiedlichen, produktspezifischen Verwendungsregelungen in den Zulassungen pauschalierte Angaben zu den Verwendungsbereichen der zugelassenen Bauprodukte im Rahmen der Norm nicht möglich sind,
•  die Angaben zum Brandschutz wurden den europäischen Regelungen angepasst.

Anwendungsbereich

DIN 1986-4 gilt für die Verwendung von Abwasserrohren und Formstücken in Gebäuden und auf Grundstücken nach DIN EN 12056 sowie DIN EN 752 gemeinsam mit DIN 1986-100. Die Norm gilt auch für die Verwendung von Bauprodukten und Verfahren zur Sanierung von Grundleitungen.
Die angegebenen Verwendungsbereiche für genormte Abwasserrohrsysteme in Tabelle 1 gelten für die Ableitung von Abwasser (häuslichem Schmutzwasser) einschließlich Niederschlagswasser gemäß DIN 1986-3 (Ausgabe November 2004) sowie für die Ableitung von Kondensaten aus Feuerungsanlagen.
Bei der Ableitung von unbehandeltem gewerblichen Abwasser bzw. der Verlegung in aggressivem Boden oder Grundwasser muss im Einzelfall besonders nachgewiesen werden, dass die Abwasserrohre, Formstücke und Verbindungen anwendbar sind. Im Kommentar zur DIN 1986-4 heißt es: „Für die Ableitung von unbehandeltem gewerblichen Abwasser ist die Verwendbarkeit der Rohrwerkstoffe und Dichtungen anhand der vom Hersteller aufgestellten Beständigkeitslisten zu prüfen. In Zweifelsfällen ist der Hersteller um Stellungnahme zu bitten“.
Die von den Herstellern der Rohrsys­teme veröffentlichten Beständigkeitslisten sollen dem Sanitärplaner nur als Orientierungshilfe dienen. Die Auswahl geeigneter Materialien, unter Berücksichtigung der verschiedensten chemischen Belastungen bzw. Mischbelastungen, erfordert viel Erfahrung und sollte sicherheitshalber nur in Abstimmung mit dem Hersteller des Rohrsystems erfolgen.
Der Hersteller benötigt zur genauen Beurteilung bei der Ableitung aggressiver Abwässer mindestens folgende Informationen:
•  präzise Bezeichnung der einzelnen Medien bzw. Mittel,
•  Konzentrationen und pH-Werte,
•  Angaben bezüglich der Mengen oder Durchsätze,
•  Temperaturen der Medien bzw. Mittel.

Zur Erdverlegung von gusseisernen Abflussrohren enthält der Kommentar noch folgende Hinweise: „Obwohl Rohrleitungen aus Gusseisen nach DIN EN 877 für eine uneingeschränkte Verlegung im Erdreich zugelassen sind, kann es bei sauren Böden mit einem pH-Wert unter 5 zu Korrosionsschäden kommen. Deshalb sollte in solchen Fällen eine Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rohrherstellers erfolgen.“
Zur Beurteilung von Grundleitungen in aggressivem Boden bzw. Grundwasser benötigt der Hersteller mindestens folgende Informationen:
•  Beschreibung der Bodenverhältnisse,
•  Angaben zum Baugrund und seiner Tragfähigkeit,
•  Ergebnisse von Boden- bzw. Grundwasseruntersuchungen.

Sanierungfall

Gemäß den Landesbauordnungen dürfen zur Sanierung von Grundleitungen nur genormte Bauprodukte und Verfahren verwendet werden, die in der Bauregelliste A bzw. B vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gegeben wurden, oder für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. eine Euro­päische Technische Zulassung vorliegt. Bei Sanierungsverfahren, die zu einer Reduzierung der Rohrquerschnitte führen – wie zum Beispiel Inlinerverfahren – muss vor der Durchführung der Maßnahme ein hydraulischer Nachweis geführt werden.

Brandverhalten

In Tabelle 1, Spalte 12 wird das Brandverhalten des Rohrwerkstoffes gemäß DIN 4102-4  „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ angegeben. Bei Bauprodukten, die mit CE-Kennzeichnung versehen sind, erfolgt die Brandklassifizierung gemäß DIN EN 13501-1 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“. Die Klassifizierung nach Euronorm DIN EN 13501-1 kann von der Deutschen Norm DIN 4102-4 abweichen.
Bei muffenlosen gusseisernen Abflussrohrsystemen muss nach der harmonisierten europäischen Herstellungsnorm DIN EN 877 (Ausgabe Januar 2010) eine Prüfung (SBI-Test) zum Nachweis des Brandverhaltens durchgeführt werden. Die Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen muss nach der jeweiligen „Landesbauordnung (LBO)“ sowie der „Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR /
RbALei)“ erfolgen.

Geräuschverhalten

Bezüglich des Schallschutzes von Abwasserinstallationen wird auf die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verwiesen. In der DIN 4109 sind die maximal zulässigen Schallpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen sowie die schalltechnischen Anforderungen für die Planung und Ausführung von Abwasserinstallationen festgelegt. Die Messung von Abwassergeräuschen muss gemäß DIN EN 14366 „Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand“ erfolgen. In den Schallschutznachweis sollten immer die entsprechenden Prüfzeugnisse der Hersteller mit einbezogen werden.

Zusammenfassung

Die normgerechte Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke stellen höchste Anforderungen an die beteiligten Sanitärfachleute. Eine wichtige Voraussetzung für die Nachhaltigkeit von Entwässerungsanlagen ist der Nachweis der Verwendbarkeit von Rohren, Formstücken und Verbindungen gemäß DIN 1986-4. Hierbei sollte die Wahl geeigneter Werkstoffe bei der Ableitung von aggressivem Abwasser und zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei Verlegung in aggressivem Boden bzw. Grundwasser immer mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt werden.?

*) DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ besteht aus dem Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung, dem Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe, dem Teil 30: Instandhaltung und dem Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056.

Autor: Bernd Ishorst, IZEG Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss e.V.

www.izeg.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: