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Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter - Abmahnungen und Schadenersatzforderungen vorbeugen

Das Internet boomt. Jeder, der etwas auf sich hält, seien es Unternehmen, Institutionen oder Behörden, im zunehmenden Maße auch Privatpersonen, verfügt inzwischen über eine eigene Website. Der Gestaltungsvielfalt sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Alles, was der Aufwertung der Homepage dient, wird ins Netz gestellt. Häufig wird dabei auch auf bereits im Internet "vorhandenes Material" wie Bilder, Texte, Grafiken u.a. zurückgegriffen.

 

Das Internet boomt. Jeder, der etwas auf sich hält, seien es Unternehmen, Institutionen oder Behörden, im zunehmenden Maße auch Privatpersonen, verfügt inzwischen über eine eigene Website. Der Gestaltungsvielfalt sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Alles, was der Aufwertung der Homepage dient, wird ins Netz gestellt. Häufig wird dabei auch auf bereits im Internet "vorhandenes Material" wie Bilder, Texte, Grafiken u.a. zurückgegriffen.

Dies, so warnt die Hamburger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Karin Scheel-Pötzl, von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (DASV) mit Sitz in Brühl, kann jedoch schnell recht teuer werden, denn: Fast alle im Internet auffindbaren Bilder, Texte und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Das "Tückische" dabei: Selbst vermeintlich unscheinbare Fotos, die gern zur "Aufpäppelung" der eigenen Homepage verwandt werden, wie "der Konferenztisch mit zwölf Stühlen", "der Blick aus dem Büro­fenster" oder "die Sekretärin, die dem Chef freundlich lächelnd eine Akte reicht", sind in der Regel von Fotoagenturen, dem Fotografen oder anderen Berechtigten urheberrechtlich geschützt. Als Folge, so die Urheber- und Medienrechtsexpertin, drohen dem unbefugten Nutzer eine Abmahnung oder gar eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz.

www.mittelstands-anwaelte.de

www.puk-medienrecht.de

 


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