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Umsatzsteuer – Bekanntgabe der ­Erklärungs­vordrucke wird vorgezogen

Die Muster der Umsatzsteuererklärungsvordrucke für das kommende Kalenderjahr 2017 stehen bereits jetzt zur Verfügung und werden damit erstmals vor Beginn des betreffenden Kalenderjahres veröffentlicht. Das ist auch für die folgenden Jahre so geplant.

 

Unternehmer, die ihre Firma im laufenden Jahr einstellen und danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung von einem Monat verpflichtet sind, können damit den für das entsprechende Jahr gültigen Vordruck verwenden (Quelle: Bundesministerium der Finanzen).

 


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