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Trinkwasserqualität – Made in Germany

Zahlreiche nationale wie internationale Anforderungen sind zu erfüllen, UBA-Bewertungsgrundlagen bilden hierzulande den Rahmen

Harmonisierung Hygienestandards: EU nimmt Trinkwasser unter die Lupe. Bild: Fotolia / beugdesign

Wichtige Voraussetzung für Hygiene: Wasser muss fließen. Bild: Fotolia / JohanKalen

Wasserberührte Werkstoffe: wesentlicher Einfluss auf die Trinkwasserqualität. Bild: Getty Images / Tarek El Sobati

 

Die Qualität unseres Trinkwassers ist sehr gut. Zu diesem Ergebnis kommt das Umweltbundesamt (UBA) in seinem aktuellen Trinkwasserbericht, der im letzten Jahr veröffentlicht wurde. „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus großen Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität“, erklärte UBA-Präsidentin Maria Kautzberger zur Veröffentlichung des Berichtes. Ist damit zum Thema „Trinkwasserqualität – Made in Germany“ bereits alles gesagt?
Leider nein, denn in der Untersuchung des Umweltbundesamtes wurden vorrangig Proben zentraler Wasserwerke unter die Lupe genommen, die mehr als 1000 m³ Wasser abgeben oder mehr als 5000 Personen versorgen. In welcher Qualität das kostbare Nass tatsächlich beim Endverbraucher ankommt, hängt jedoch nicht nur von der Lieferung der Versorger, sondern auch von sogenannten „letzten Metern“ ab – also dem Weg im Gebäude vom Hausanschluss bis zur Entnahmearmatur. Hier drohen Gefahren für die Hygiene des Trinkwassers und es gilt, zahlreiche nationale und internationale Anforderungen zu erfüllen.

Die europäischen Rahmenbedingungen
Wer sich mit Trinkwasserqualität in Deutschland befasst, muss zunächst nach Europa blicken. Dort bildet die Trinkwasserrichtlinie von 1998 einen entscheidenden Rahmen. Ihr Ziel ist es, „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.“ Wer dafür sorgen soll, bestimmt die Richtlinie in Artikel 4, Absatz 1: „Die Mitgliedstaaten ergreifen unbeschadet ihrer aufgrund anderer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft bestehenden Verpflichtungen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Genusstauglichkeit und Reinheit des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers sicherzustellen.“
Aber wann ist Wasser „genusstauglich“ und „rein“? Auch darauf gibt die Richtlinie in Artikel 4 eine Antwort und nennt zwei Bedingungen:

  1. Mikroorganismen, Parasiten und Stoffe jeglicher Art dürfen nicht in einer Anzahl oder einer Konzentration enthalten sein, die eine potenzielle Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellt.
  2. Trinkwasser muss den in Anhang I, Teile A und B festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.


In Anhang I sind die mikrobiologischen und chemischen Parameter aufgeführt, die im Wasser zu berücksichtigen sind. Dabei werden in Teil B diverse Grenzwerte für Stoffe wie Blei, Nickel und Chrom aufgeführt, die nicht überschritten werden dürfen. Gemäß Richtlinie beruhen die diese Parameter jeweils auf den „verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen“. Darüber hinaus gibt es aber noch eine dritte Bedingung, die erfüllt werden muss. Demnach ist Wasser ebenfalls rein, wenn die EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um „die Übereinstimmung des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers mit den Anforderungen dieser Richtlinie sicherzustellen“. Als eine dieser Maßnahmen kann die deutsche Trinkwasserverordnung angesehen werden. Sie dient der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und enthält ebenfalls einen Anhang mit den oben beschriebenen mikrobiologischen und chemischen Parametern.
Allerdings ist die Verordnung als nationale Regelsetzung anzusehen, denn sie gilt nur für Deutschland. Europaweit sind zwar über die Trinkwasserrichtlinie Grenzwerte und Parameter festgelegt – wie deren Einhaltung überprüft und die Ergebnisse bewertet werden, ist jedoch nicht EU-weit festgelegt und Sache des einzelnen EU-Mitgliedsstaates. Es gibt also (noch) keine harmonisierten Hygienestandards, vor diesem Hintergrund ist derzeit eine Novellierung der Trinkwasserrichtlinie in der EU im Gespräch.

Wann ist Wasser sauber?
Trinkwasserrichtlinie und Trinkwasserverordnung haben ein zentrales Ziel: Den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Vermeidung von Verunreinigungen jeglicher Art. Wasser gilt dementsprechend dann als sauber, wenn es die Gesundheit nicht negativ beeinträchtigt. Eine Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte. Dies wiederum bedingt weitere Voraussetzungen, deren Einhaltung für die Hygiene wichtig ist:
1. Wasser muss fließen
Wenn Wasser zirkuliert oder regelmäßig ausgetauscht wird, erschwert das die Bildung von Biofilmen, in denen sich Keime und Bakterien bilden können
2. Wasser muss die richtige Temperatur haben
Ist das Kaltwasser zu warm oder das Warmwasser zu kalt, können sich Legionellen bilden. Die stäbchenförmigen Bakterien vermehren sich vorzugsweise im stagnierenden Wasser zwischen 25 und 55 °C; sie können Lungenentzündungen verursachen und damit zum Tode führen.
3. Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser müssen hygienisch geeignet sein
Armaturen, Rohrleitungen und weitere Bauteile der Trinkwasserinstallation kommen in direkten Kontakt mit Trinkwasser – damit sind sie im Grunde nichts anderes als eine Lebensmittelverpackung. Diese darf keine Stoffe ins Trinkwasser abgeben, die eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen oder zur Überschreitung von Grenzwerten führen. Den Werkstoffen und Legierungen kommt somit eine besondere Bedeutung zu. Welche Materialien für welche Zwecke verwendet werden dürfen, bestimmt in Deutschland das Umweltbundesamt.

Die Positivlisten des Umweltbundesamtes
Als die novellierte Trinkwasserverordnung am 14. 12. 2012 in Kraft trat, brachte sie eine wesentliche Änderung mit sich: Das UBA erhielt in § 17 die Aufgabe, Bewertungsgrundlagen für Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser zu erstellen, die für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers verwendet werden. Diese Grundlagen können zum einen Positivlisten der Ausgangsstoffe enthalten, die zur Herstellung von Werkstoffen verwendet werden. Zum anderen können sie Positivlisten von Werkstoffen und Materialien selbst enthalten, die in wasserführenden Produkten eingesetzt werden. Im Zentrum steht dabei deren trinkwasserhygienische Eignung.  
Hat das Umweltbundesamt eine Bewertungsgrundlage festgelegt, so gilt sie nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Veröffentlichung als verbindlich. Nach Ende der Übergangszeit dürfen nur noch solche Produkte in Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden, die aus Ausgangsstoffen bzw. Werkstoffen bestehen, die in der betreffenden Positivliste aufgeführt sind.
Was das konkret bedeutet und wie die Konsequenzen aussehen, erlebt die Branche der Armaturenhersteller derzeit hautnah: Am 10. April 2015 wurde die Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe veröffentlicht. Sie enthielt 13 Materialien, die für die Herstellung von Produkten mit Oberflächen in Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden dürfen. Nach einer am 28. Januar 2016 erfolgten Neuveröffentlichung sind aktuell 19 Werkstoffe auf der Liste. Ab dem 10. April 2017 – also zwei Jahre nach der Erstveröffentlichung – dürfen nur noch die Armaturen, Rohre, Fittinge usw. in Deutschland (in Kontakt mit Trinkwasser) verbaut werden, die aus den dort gelisteten Materialien bestehen.
Natürlich hat das UBA nicht nur metallene, sondern auch organische Materialien im Fokus. Hier wurden bereits einige Leitlinien veröffentlicht, deren Überführung in rechtlich verbindliche Bewertungsgrundlagen der nächste Schritt ist. Auch diese sind mit entsprechenden Positivlisten für Werk- und Ausgangsstoffe verbunden, die Umsetzung ist im Einzelfall jedoch noch offen. So gibt es aktuell gerade in Bezug auf die Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser (Elastomerleitlinie) noch einige Fragen zu klären.

Die Armaturenindustrie und ihr Beitrag zur Trinkwasserqualität
Laut Trinkwasserverordnung ist der Betreiber bzw. der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für die Wasserqualität verantwortlich. Hält er sich nicht an die Vorgaben der Verordnung, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und es drohen sogar Geldbußen. De facto sind allerdings die Armaturenhersteller in der Pflicht. Sie müssen mit ihren Produkten zum einen dazu beitragen, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Zum anderen müssen sie aber auch die Positivlisten des UBA erfüllen. Als Produzenten einer Lebensmittelverpackung ist es ihre Aufgabe, die hohe Trinkwasserqualität „Made in Germany“ zu bewahren.
Dies tun sie, indem sie sich nicht nur bei der Herstellung an der Metallpositivliste  orientieren, sondern diese aktiv mitgestalten: So hat die Industrie unter dem Dach des VDMA diverse Werkstoffe identifiziert, die für die Produktion von Armaturen und Bauteilen benötigt werden. Diese wurden zunächst aufwendigen Prüfungen unterzogen und im Anschluss beim UBA zur Aufnahme in die Metallpositivliste eingereicht. Darüber hinaus hat die deutliche Mehrheit der Unternehmen bereits vor Jahren ihre Produktion umgestellt und sieht keine Probleme in der Erfüllung der Anforderungen.
Ihr Beitrag zur Trinkwasserqualität bezieht sich allerdings nicht nur auf die Verwendung spezieller Legierungen. So sorgen etwa im Vor-der-Wand-Bereich intelligente Konstruktionen von Entnahmearmaturen dafür, dass Toträume weitestgehend vermieden und regelmäßige Durchflüsse gewährleistet werden. Hinter der Wand gib es Spül- und Hygienesysteme, die stetig für Zirkulation und Durchspülung von Rohrleitungen sorgen. In Verbindung mit Wasserwechselarmaturen beugen sie der Stagnation des Trinkwassers und der Vermehrung von Legionellen vor.  
Egal, in welchem Bereich sie tätig sind, ein gemeinsames Ziel verbindet die Hersteller: Die Bestnote „Sehr gut“ für das Trinkwasser soll nicht nur für die Wasserversorger, sondern auch für das Trinkwasser an der Entnahmestelle gelten.

Autor: Stefan Oberdörfer,
VDMA, Fachverband Armaturen

www.vdma.org

 


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