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Trägt die EnEV 2014 zum Klimaschutz bei?

Am 1. Mai des letzten Jahres ist die heute gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Sie regelt und begrenzt den Heizenergieverbrauch von Gebäuden, indem sie bestimmte Vorgaben macht. So müssen beispielsweise Konstanttemperaturheizkessel, die älter sind als 30 Jahre, ausgetauscht werden. (Ausgenommen sind also Brennwert- und Niedertemperaturkessel, aber auch Konstanttemperaturheizkessel, die der Eigentümer selbst nutzt). Hintergrund für die Austauschpflicht ist die bekannte Tatsache, dass neue Wärmeerzeuger energieeffizienter arbeiten als alte Modelle. Damit soll fossile Energie in Form von z. B. Erdgas und Heizöl eingespart und damit die CO2-Emission verringert werden. Kohlendioxid gilt als Treibhausgas, das die Temperatur auf der Erde ansteigen lässt. Dies wiederum geht nach allgemeingültiger Meinung einher mit Klimaveränderungen wie Trockenheit, milde Winter, feuchte Sommer, heftige Niederschläge, Abschmelzen der Polkappen, Überschwemmungen und einiges mehr. Würde die CO2-Emission verringert, hätte das positive Auswirkungen auf den – trotz aller Anstrengungen – nicht aufzuhaltenden Klimawandel. Ein weiterer Eckpunkt der EnEV 2014 betrifft den Jahres-Primärenergiebedarf. Ab dem 1. Januar 2016 müssen ihn Neubauten um durchschnittlich 25 % unterschreiten. Parallel muss die Wärmedämmung des Gebäudes (Außenhülle) 20 % effektiver sein. Das ist gut, sagen die einen. Andere werfen ein, die EnEV trage nicht zum Klimaschutz bei.

Contra: Dipl.-Ing. Konrad Fischer, Architektur- und Ingenieurbüro für Denkmalpflege, Tragwerksplanung, Haustechnik und Bauphysik, Hochstadt am Main

 

Pro

Das Ziel der EnEV 2014 ist „die Einsparung von Energie in Gebäuden“ sowie „... ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050.“ So steht es im ersten Absatz des § 1 geschrieben. Nicht ohne Grund hat man diese prominente Stelle gleich am Beginn gewählt. Denn Energie einzusparen, um damit Energieressourcen zu sichern und das Klima zu schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahrzehnte.
Regelwerke wie die EnEV funktionieren. Das hat die Vergangenheit bewiesen: Seit der Wärmeschutzverordnung 1977 und mit Einführung der EnEV 2002 hat die energetische Qualität der Gebäude stetig zugenommen. Neubauten von heute und vernünftig sanierte Altbauten benötigen nur etwa ein Viertel der Energie von Vorkriegsaltbauten.
Was das in Zahlen bedeutet, haben Wissenschaftler des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e. V. München (FIW) in ihrer aktuellen „Metastudie Wärmedämmung“ ausgerechnet: Hätte man seit 1978 alle Wohnneubauten ohne Energieeffizienzmaßnahmen errichtet sowie im Bestand keine energetischen Verbesserungen durchgeführt, müssten wir in Deutschland heute jährlich 167 Terrawattstunden (TWh) zusätzlich an Endenergie für Heizungswärme einsetzen. Wollte man diese zusätzliche Energie beispielsweise in Form von Erdgas aufbringen, müsste man den Import um 16 % erhöhen. Auch um den Klimaschutz stände es bei diesem Szenario schlecht. 16 % mehr Erdgasverbrauch würde also auch große Zusatzbelastungen an ­CO2-Emissionen bedeuten – Klimaschutz adé.
Weder Erdgasimporte noch zusätzliche Stein- und Braunkohlwerke brauchte man hingegen, würde man alle zur Sanierung anstehenden Wohnhäuser auf den Standard der EnEV 2009 bringen, so die FIW-Wissenschaftler. Das Öko-Institut e. V. und die Prognos AG haben in ihrer Studie „Modell Deutschland: Klimaschutz bis 2050“ zudem errechnet, was solch ein klimaneutraler Gebäudebestand an CO2-Minderung bedeuten würde: Die Wissenschaftler prognostizierten eine CO2-Reduktion im Gebäudebereich um 97 %. Daher: Die Novellierung der EnEV, die um 25 % höheren energetischen Anforderungen an den Neubau ab 2016 und die Steigerung des Dämmstandards um 20 % sind ein weiterer Schritt zum Klimaschutz – ein richtiger Schritt.
Wer kritisiert, dass die EnEV 2014 kaum Verschärfungen für Bestandsbauten mit sich brachte, sei erinnert, dass es nicht nur um technische Standards geht, sondern auch darum, in einer aufgeschlossenen modernen Gesellschaft eine funktionierende Energieeffizienz-Infrastruktur zu schaffen: „Neben den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, verfolgt werden.“ – heißt es im § 1 der EnEV weiter.
Dieser Weg ist bereits geebnet: Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms stehen jährlich 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Zudem unterstützt die Bundesregierung den freiwilligen Einsatz energieeffizienzsteigernder Maßnahmen durch passgenaue Förderprogramme der KfW und beteiligt sich etwa an der gewerke­übergreifenden Sanierungskampagne „Die Hauswende“.
Sollte künftig auch der steuerliche Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, würde Deutschland den längst überfälligen Sanierungsboom erleben. Und der Klimaschutz würde davon noch mehr als bisher profitieren.

www.gdi-daemmstoffe.de

Contra

Was steckt hinter EnEV und Klimaschutz, welches Denkkonstrukt verknüpft diese Kunstworte? Die EnEV, recte „Energieeinsparverordnung“, postuliert in § 1 folgenden Zweck: „... die Einsparung von Energie in Gebäuden.“ Sie soll weiter „... unter Beachtung ... der wirtschaftlichen Vertretbarkeit ... dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.“
Klimaschutz ist also kein Schutz vor dem Klima, wie es ein Regen- und Sonnenschutz nahelegen würde. Das Gesumse auf Deutsch: Künftig sollen unsere Energiespar-, ja sogar –überschussbauten, viel weniger erderwärmendes CO2 ausstoßen. Was dann auch die zur Neige gehenden fossilen Energiequellen schont.
Wirklich?
1. Erschöpfte fossile Energiequellen: Die „fossilen“ Energien entstehen keineswegs aus unterirdischen Rückständen biogener Kompostierungsvorgänge oder auch Tierleichenverölung, wie es einst der Bergwerkszwerg- und -drachenexperte Georg Agricola 1546 und später der für haltlose Spekulation berühmte Michael Lomonos­sow 1757 fabulierten. Sie stammen in Wahrheit „abiotisch“ aus unerschöpflichen Erdgasquellen und bilden sich ständig nach. Seit über 50 Jahren ist das wissenschaftlich und praktisch erwiesen, auch wenn es uns – zur Energiepreispflege? – verheimlicht wurde.
2. Menschengemachte Erderwärmung durch CO2-Ausstoß: Auch falsch. Weder ändert das CO2 als Spurengas mit nicht mal Halbpromilleanteil in der Luft das Klima – das leistet alleine die Sonne mit ihren Intensitätsschwankungen, noch schafft das der Mensch. Die subventionshörige „Klimawissenschaft“ liefert jedoch Wettermacheralpträume und den simulationsgestützten Weltuntergang für das Ökogeschäft mit der Klimaangst.
Wie soll nun der Energiesparzwang das Klima, definitionsgemäß das 30-Jahre-Mittel unseres Wetterchaos, schützen? Regnet’s mehr, wenn ein neuer Brenner tuckert oder eine Luftwärmepumpe dröhnt? Verdunkelt sich die Sonne, wenn ein Poly­s­tyrolpaket die Fassade schmückt – vom Fassadenbrand mal abgesehen? Gefriert der Bodensee, weil Konstanz Vierfachfens­ter einbaut?
Und spart die EnEV-Technik tatsächlich sinnvoll Energie? Ganz im Gegenteil. Wir müssen ja die gesetzeskonforme Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Und diese liegt – abgesehen von falschen Rechenmodellen oder Extrembaumängeln im Vorzustand – meist außerhalb einer akzeptablen Amortisation. Die kosten- und ressourcenvergeudende EnEV-Saniererei lohnt sich folglich auch nicht aus Naturschutzgründen. Egal, ob es um EnEV-konforme Wärmedämmung, Neufenster oder Haustechnikmodernisierung geht. Vergeudung erzeugt ja keine Nachhaltigkeit. Und wartungsintensive und schadensanfällige Dämmfassaden oder Technikklapperatismen mit einer Amortisationfrist über ihren Erneuerungszyklen sind ökologischer Bockmist. Wobei die Bauforschungsstudien an nutzerfreien Testgebäuden und auch im Wohnbestand zwar höheren ­Energieverbrauch durch Dämmung, aber nirgends dämmbedingte Einsparung belegen. Also: Immer nach EnEV-Paragraf 25 befreien. Und Vorsicht: Alle Planer schulden dem Bauherren die wirtschaftliche Beratung als Vertragspflicht – eine irre Haftungsfalle! Prozesse auf Honorarrückzahlung und Schadensersatz sind im Gange.
Fazit: Klimaschutz gibt es nicht und die EnEV trägt auch dazu nichts bei.

www.konrad-fischer-info.de

 


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