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Sind Heizungsinspektion und hydraulischer Abgleich unwirtschaftlich? - Richtigstellung einer Aussage, die einen falschen Eindruck erweckt

In dem Online-Branchenticker einer in der Heizungs- und Klimabranche bekannten Fachzeitung hieß es Anfang August wörtlich: „Heizungsinspektion und hydraulischer Abgleich sind unwirtschaftlich - zu diesen Ergebnissen kommt das ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung, Dresden, in seiner für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) angefertigten Studie [...], die im Juni veröffentlicht wurde.“ Wie sich herausstellt, ist die Aussage aus dem Zusammenhang gerissen und führt zu einem irreführenden Eindruck. Da solche Falschmeldungen mitunter lange im Netz verbleiben und sich sogar durch kopieren vermehren können, sollten Sie als Leser der IKZ-HAUSTECHNIK über den wahren Hintergrund Bescheid wissen.

 

Die gesamte SHK-Branche predigt seit Jahren die Modernisierung von veralteten Heizungsanlagen und den hydraulischen Abgleich, um Energie und Emissionen einzusparen. Die Studie „Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 – Anforderungen an die Anlagentechnik in Bestandsgebäuden“ kommt aber – so hieß es in dem Branchenticker – zu einem überraschenden Ergebnis: Alles unwirtschaftlich. Danach hat eine gesamte Branche aufs falsche Pferd gesetzt.
Die IKZ-HAUSTECHNIK hat den Autor der Studie, Prof. Bert Oschatz, den Branchenticker zugeschickt und um eine Stellungnahme gebeten. Er kommt nach kurzer Analyse zu dem Ergebnis, dass die Zitate nur Teilergebnisse aus dem Gutachten sind. Sie wurden zudem aus dem Zusammenhang gerissen und damit sinnentstellt wiedergegeben. „Die Darstellung in [...] trifft mich persönlich, da ich mich seit Jahren für den Heizungscheck und den hydraulischen Abgleich einsetze. So haben wir u.a. den Heizungscheck mit entwickelt und planen eine Weiterentwicklung des Verfahrens“, so Prof. Oschatz gegenüber der IKZ-HAUSTECHNIK. Er fasst die Schlussfolgerungen der Studie wie folgt zusammen:

Inspektion von Heizungsanlagen

Eine Inspektion von Heizungsanlagen allein führt nicht zu Energieeinsparungen und kann daher nicht wirtschaftlich sein. Eine entsprechende Verpflichtung der Gebäudeeigentümer kann auf Basis des §5 EnEG (Energieeinsparungsgesetz) in der novellierten Energieeinsparverordnung nicht erfolgen. Die einmalige Inspektion ist allerdings ein geeignetes Instrument, um Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung zu initiieren, die ihrerseits wirtschaftlich sind. Die einmalige Inspektion könnte z.B. mittels Heizungscheck erfolgen.
Im Bericht über die Gleichwertigkeit des in Deutschland bestehenden Systems zur geforderten regelmäßigen Inspektion von Heizungsanlagen wird ausdrücklich auch auf finanzielle Förderprogramme und Informationskampagnen verwiesen. Eine Bezuschussung bzw. Förderung der Inspektion von Heizungsanlagen (beispielsweise mittels Heizungscheck) wird aus Sicht der Autoren als sinnvoll angesehen. Das Institut für wirtschaftliche Ölheizung e.V. (IWO) fördert beispielsweise in Kooperation mit dem ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) und dem Schornsteinfegerhandwerk die Durchführung von Heizungschecks an Ölheizungsanlagen die älter als 15 Jahre sind. Der Heizungscheck für ein Einfamilienhaus dauert ca. eine Stunde und kostet etwa 100 Euro, das IWO bezuschusst 50 Euro je Heizungscheck.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die sich aus der Inspektion ergebenden möglichen Maßnahmen, wie beispielsweise Kesselaustausch oder Austausch von ungeregelten Heizungspumpen und/oder alter Thermostatventile, werden in den entsprechenden Abschnitten durchgeführt.

Hydraulischer Abgleich

Eine Verpflichtung der Gebäudeeigentümer für einen nachträglichen hydraulischen Abgleich kann auf Basis des §5 EnEG in der novellierten Energieeinsparverordnung nicht erfolgen. Im Altbau wird durch den hydraulischen Abgleich häufig erst eine gleichmäßige Beheizung aller Räume möglich, vorhandene Behaglichkeitsdefizite werden beseitigt, die Einsparungen an Endenergie sind aber gering.
Werden Maßnahmen an der Heizungsanlage durchgeführt oder wird die Heizlast durch Dämmmaßnahmen stark verringert, sollte immer ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, auch wenn dies weitere Investitionen (z.B. Einbau voreinstellbarer Thermostatventile und/oder Hocheffizienzpumpe) einschließt. Wenn ohnehin Thermostatventile umgerüstet oder eine Hocheffizienzpumpe eingebaut wird, sollte dies immer in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich erfolgen. Nach einem hydraulischen Abgleich können ohne weiteren Kostenaufwand die Heizkurve und die Betriebszeiten optimiert werden, was zu zusätzlichen Einsparungen von Hilfs- und Endenergie-Wärme führt.
Einschlägige Förderprogramme (z.B. das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“) koppeln Kredite bzw. Zuschüsse für die Modernisierung der Heizungsanlage an die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Diese Förderpolitik sollte weitergeführt und ggf. noch ausgebaut werden.
Hinweis: Inzwischen hat der Herausgeber des Branchentickers eine Klarstellung des Sachverhalts veröffentlicht.

 


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