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Selbstbehalt – Zumutbare Eigenbelastung überprüfen

Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Selbstbeteiligung an sich stellt keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes dar, sie ist also kein Beitrag „zu“ einer Krankenversicherung.

 

Grundsätzlich sind selbst getragene Krankheitskosten zwar außergewöhnliche Belastungen. Im Streitfall indes überschritten die Aufwendungen die sogenannte zumutbare Eigenbelastung (siehe Tabelle) nicht (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: X R 43/14).
Ein Steuerabzug ist für den Teil der Aufwendungen möglich, der die zumutbare Belastung übersteigt. Die Tabelle zeigt, welche Eigenbelastungs-Obergrenzen des Gesamteinkommens je nach Familienstand und Kinderzahl für einen Steuerabzug überschritten werden müssen:

 


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