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Schallschutz und Qualitätssicherung von Sanitärinstallationen

Es ist unumstritten, dass der Schallschutz bei haustechnischen Anlagen sehr oft der Grund von Auseinandersetzungen ist. Der teilweise mangelhafte Schallschutz kann direkt nach Fertigstellung des Gebäudes auch ohne technisches Messgerät bemerkt werden und zur Mängelrüge führen. In vielen Fällen trifft die erste Mängelrüge nicht den Mangelverursacher, sondern den Handwerker aus dem Gewerk, dessen Geräusche man wahrnimmt. Der Nachweis der Unschuld ist in vielen Fällen sehr schwierig und führt daher sehr oft zu einem Vergleich mangels der unmöglichen Sanierung oder der extrem hohen Sanierungskosten.

 

Lothar Allhenn

Dipl.-Ing. Manfred Lippe

Es ist unumstritten, dass der Schallschutz bei haustechnischen Anlagen sehr oft der Grund von Auseinandersetzungen ist. Der teilweise mangelhafte Schallschutz kann direkt nach Fertigstellung des Gebäudes auch ohne technisches Messgerät bemerkt werden und zur Mängelrüge führen. In vielen Fällen trifft die erste Mängelrüge nicht den Mangelverursacher, sondern den Handwerker aus dem Gewerk, dessen Geräusche man wahrnimmt. Der Nachweis der Unschuld ist in vielen Fällen sehr schwierig und führt daher sehr oft zu einem Vergleich mangels der unmöglichen Sanierung oder der extrem hohen Sanierungskosten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was kann passiert sein? Hier die möglichen Antworten mit Empfehlungen:

- Der Architekt hat bei der Planung einen ungünstigen Grundriss gewählt, der bei Ausführung der Installationsarbeiten unweigerlich zu schalltechnischen Problemen durch Körper- oder Luftschallübertragung führen muss. Die Beanstandung landet beim Fachinstallationsbetrieb, denn dieser meldet in der Regel aus verschiedenen Gründen keine Bedenken an.

Empfehlung: Führen Sie in Ihrem eigenen Interesse nichts aus, bevor Sie die Randbedingungen geprüft haben.

 


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